Das ist egal, bei wem sie als Werbungskosten abgesetzt werden wenn beide Berufstätig sind und keine gemeinsame Steuererlärung eingereicht wird -intuitiv würde man sie dann bei dem Elternteil mit der größeren Steuerlast aufzeigen.

Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist erübrigt sich die Frage wohl.

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Du fällst unter die Kleinunternehmerregel, wenn du weniger als 50000 Euro Umsatz erwartest. Das ist ein Betrag den man nicht so leicht überschreitet. Im Zweifelsfall erstmal Kleinunternehmer bleiben und Umsatz unter 50000 schätzen und für den Fall nachträglich Umsatzsteuer abführen.

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Ich denke, du kannst in deinem Fall nichts steuerlich geltend machen. Denn: entweder war deine Aufwandsentschädigung so gering, dass sie nicht besteuert wurde oder so wurde in Asien besteuert. Dann ist sie in Deutschland unerheblich, du musst also keine Steuerekrlärung abgeben und erhälst folglich auch keine Erstattungen.

Oder hast du sonstige Einnahmen hier in Deutschland, die versteuert werden müssen?

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Wenn du deine Steuererklärung von einem Dritten machen lassen willst, dann muss es wohl ein Steuerberater sein.

Wenn dir das zu teuer ist: es gibt spezielle Literatur für Berufseinsteiger und Absolventen. Einfach mal in den Fachhandel gehen (oder auf den Seiten einschlägiger Onlinehändler schauen). Wenn du gute Steuertipps zur Hand hast kann man auch als Berufsanfänger einiges sparen.

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Da die Lohnsteuerbescheinigungen von deinem Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden, kannst du auch bei deinem Finanzamt anrufen, falls dein Arbietgeber dir keine Ersatzbescheinigung ausstellen will.

Aber der erste Anruf sollte in deiner Personalstelle eingehen. Die können dir sicherlich sofort sagen, ob sie dir Ersatz aushändigen können.

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Hallo! Es sollte kein Problem sein, wenn du mehr als 400 Euro verdienen solltest. Beim Bafög gilt, dass man nebenher max. 400 Euro monatlich verdienen darf, oder 4800 in 12 Monaten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du diesen Gesamtbetrag mit deinem Nebenjob nicht überschreitest. Abgesehen davon ist für die Bafögbewilling auch das Einkommen deiner Eltern entscheidend.

Das Kindergeld bekommen ja deine Eltern, die bekommen das auch weiter wenn dein Verdienst in diesem Jahr unter 8004 Euro liegt. Da brauchst du dir dann wahrscheinlich keine Sorgen machen.

Für die befristete Aushilfsanstellung musst du dich meines wissens nicht allein versichern, dein Arbeitgeber muss aber Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen.

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

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Hallo maexchen, wenn dein Jahreseinkommen durch diesen Job unter 17.500 Euro liegt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Dies musst du dann auch in den Rechnung angeben, dass die Rechnungsstellung ohne Ausweisung von Umsatzsteuer erfolgt.

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Hallo! Das mit dem Finanzamt ist schon richtig, seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sind die Finanzämter -und nicht mehr die Bürgerämter- zuständig.

Muss im Jahr 2011 eine Lohnsteuerkarte beantragt werden, da ja die Karte von 2010 weiterhin gilt, muss dein Bruder dies richtigerweise beim Finanzamt tun.

Ich denke, dies wird auch weiterhin eine Gebühr kosten, so wie bisher bei den Bürgerämtern auch.

Beginnt dein Bruder erstmalig 2011 eine Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Ausbildung muss er übrigens keine Lohnsteuerkarte abgeben.

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