Ich denke, du kannst in deinem Fall nichts steuerlich geltend machen. Denn: entweder war deine Aufwandsentschädigung so gering, dass sie nicht besteuert wurde oder so wurde in Asien besteuert. Dann ist sie in Deutschland unerheblich, du musst also keine Steuerekrlärung abgeben und erhälst folglich auch keine Erstattungen.

Oder hast du sonstige Einnahmen hier in Deutschland, die versteuert werden müssen?

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