Servus!

Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist den folgenden: In der GKV hängt die Höhe des Beitrags vom Einkommen ab, in der privaten Krankenversicherung (PKV) von Alter und Gesundheit.

Außerdem:

Bei der PKV bieten Unternehmen aus der privaten Wirtschaft Krankenversicherungen an, für die sich eine Privatperson entscheiden kann, allerdings dementsprechend eine Versicherungsprämie entrichten muss.

Wie oben erwähnt, es gibt die folgenden Annahmevoraussetzungen:

  • Personen, welche von Beruf her Beamte oder Richter sind und einen Anspruch auf Beihilfe besitzen
  • Selbständige und Freiberufler
  • Angestellte, welche ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze besitzen
  • Personen mit einem eigenen Einkommen, welches unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist

Der letzte Punkte könnte Dich ggf. betreffen, weil Du ja noch im Studium bist und erst ins Berufsleben einsteigen wirst. Informiere Dich hier weiter https://www.anwalt.org/private-krankenversicherung/

Ansonsten würde ich davon allgemein abraten, so früh zur GVK wieder zu wechseln. Auf Dauer ist sie immerhin günstiger.

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Diese Informationen sind keine geheime Informationen. Solange du nicht deine Bankdaten, Sozialversicherungsnummer oder ähnliches eingegeben hast, stehst du auf der sicheren Seite

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Doch, das kannst du machen. Mein Freund war 27, als er anfing mit mir zu studieren. 2.0 ist eigentlich eine gute Note, und du wirst uni leicht finden....und meldest du dich einfach ganz normal über uni-assit an.

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Nun, du wirst nichts bezahlen muss, nicht einmal die 7€, wenn du deine Immatrikulationsbescheinigung geben bei der Kontrollierung. Warum brauchst du noch deine Mutter Ticket nehmen?? Wenn du erwischt wirst, muss dafür unbedingt bezahlen, dass Sie beweisen, dass es nicht geht. 

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Hallo

ich weiß nicht, wie diese Frage mit Finanzfrage zusammenhängt... such mal auch andere Foren. Ich hoffe, es geht dir jetzt gut und es ist gut, dass deine Großeltern bei dir sind. Ich habe versucht, nach der Antwort zu suchen und 

"Schon ein Klaps oder eine Ohrfeige beschneidet dieses Recht. Auch seelische Verletzungen zählen dazu. Auch im Grundgesetz per Art.6 ist eine gewaltfreie Erziehung indirekt festgehalten. Geregelt ist das in § 1631 BGB"

Du kannst auch diese Telefonnummer kontaktieren:

  • Elterntelefon “Nummer gegen Kummer”: 0800 111 0 550
  • Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

quelle: https://www.familienrecht.net/recht-auf-gewaltfreie-erziehung/

Hoffe das hilf.

LG

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Sein ein harter Fall sein Normal, daß sie mißtrauisch hatten, da du mitten in der Insolvenz hier bist und auch wenn der Strafprozeß in deiner Nachbarschaft niedrig ist

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Ich würde dir es auch nochmal Raten dein Vorgehen zu überdenken.

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Hey boarkel,

als erstes viel Kraft für die Trennungsphase, denn ich vermute das es nicht so leicht ist. Die Versorgung des Kindes ist natürliche Angelegenheit. Ich könnte dir hier eine Seite empfehlen: https://www.ehevertrag.org/versorgungsausgleich/ . Da kannst du dich nochmals informieren und schauen wie du weiter vorangehen kannst.

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Auf meine Ex-Partnerin bin ich auch nicht gut zu sprechen:)

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Eigentlich muss sich der Mieter doch bei der Renovierung beteiligen.

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Das kann variieren, aber ich denke deine Bank sollte das machen

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du solltest auf jeden fall zur AOK so schnell es geht

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Wieso interessiert hier die Schuldfrage?

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