wo? Dort, wo du deine Steuern zahlst, wo du deine Steuererklärung abgibst.

Es ist aber wohl weniger eine Steuerrückzahlung als dass dein zu versteuerndes Einkommen durch die Ausgaben für das Büro geringer wird. Das Büro gehört zu den Kosten für deine Selbständigkeit. Und diese mindern den Gewinn oder erhöhen den Verlust.

Klar wird aus der Frage nicht, wo du Steuererklärungen abzugeben hast. Vermutlich wird es in beiden Ländern sein.

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wenn es denn egal ist für deine Freundin, ob du bezahlst, dann kann man das machen. Man könnte mit dem Gläubiger (Verkäufer) Kontakt aufnehmen, ob es zu Zusatzkosten gekommen ist (Mahnung, Lastschrift), die zu decken sind. Damit könnte auch geklärt werden, mit welcher Referenz, welchem Buchungstext überwiesen werden sollte - sofern es auf der Rechnung keine eindeutigen Angaben geben sollte.

Letztlich wird es dem Verkäufer egal sein, wer zahlt.

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wenn der AG nicht zahlt, dann zahlt der Versicherte selbst. In dem Falle gehen die Zahlungen an die jeweilige Krankenversicherung.

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die Lohnsteuerklasse ist das eine, das die Höhe der monatlichen Steuerzahlungen ändert.

auch vor Einreise Geld wieder ?

das Geld - und damit sprichst du wohl vom Mehr an Steuern, das du gezahlt hast - bekommst du durch die Steuererklärung wieder, sofern es eine gemeinsame Veranlagung gibt.

Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast ermittelt. Und die ist immer gleich, egal, welche Lohnsteuerklasse man hatte.

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Hat man dann nicht mehr die 50 steuerfreien Tage, die man ohne Abgaben arbeiten darf?

steuerfrei? Abgaben?

Du sprichst in Folge von Sozialversicherungsabgaben. Diese sind bei Schülern, je nach Art und Umfang der Beschäftigung teils nicht zu zahlen.

Mit Steuerfreiheit hat das wenig zu tun. Wer genug verdient, zahlt Steuern. Auch Schüler. Diese 50-Tagegrenze gibt es hier nicht.

Bei den Antworten vermischt du gerne Steuern mit den Sozialversicherungsabgaben. Und die Antwortenden gehen meist auf die Steuerabgaben ein.

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Online Banking und Geldautomat gesperrt, SB Terminal funktioniert?!

Hallo, es geht um das Geschäftskonto meines Vaters, ich arbeite in seiner Buchführung. Ich habe vor kurzem 3 x einen falschen Tan eingegeben (Ich hätte schwören können, dass er gar nicht falsch war...), weshalb die Online Überweisungen gesperrt wurden. Als ich heute bei der Bank angerufen habe, damit es entsperrt wird, sollte eigentlich das Online Banking direkt wieder funktionieren, was leider nicht so war, immernoch Fehlermeldung ''Tan gesperrt, wenden Sie sich an die Bank''. Ich bin dann zur Filiale gefahren, wo mir die Beraterin sagte, dass eventuell der ATC Zähler zurückgesetzt werden muss, aber leider kann ich den Zähler (ist auf genau 800) nicht zurücksetzen, wegen dem gesperrten Tan... Jedenfalls wollte ich dann Geld abheben und die Karte wurde eingezogen (''Zu Ihrer eigenen Sicherheit etc. etc.'')! Die Mitarbeiterin hat sie mir rausgeholt und im Computer gesehen, dass die Karte beschädigt ist. Ich habe dann am SB-Terminal Überweisungen eingegeben, die reibungslos funktioniert haben! Auch Kontoauszüge, mit den aktuellen Überweisungen, konnte ich ziehen! Meine Eltern sind leider im Urlaub und ich bin mit diesem Fall restlos überfordert! Leider habe ich auch gar keine offizielle Vollmacht... Kennt irgendjemand dieses Problem? Kann das denn Zufall sein, dass der Tan gesperrt wird und heute dann wohl auch die Karte oder hängt das vielleicht irgendwie zusammen? Die Karte hat letzte Woche, nach der Tan Sperrung aber noch am Automaten funktioniert... Bin wirklich ratlos und möchte nicht unbedingt 2 Wochen warten bis mein Vater aus dem Urlaub kommt... Die Geschäfte müssen ja irgendwie weiterlaufen :(

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ich kenne gesperrte Tans wie auch Karten. Nach deiner Schilderung, nachdem du bereits bei der Bank warst, solltest du alle Informationen haben.

Gibt es Unregelmässigkeiten auf dem Konto? Ich meine damit: könnte es Hackern in die Hände gefallen sein?

Was ich mir noch vorstellen kann: die Tanliste ist nicht dir korrekte. Und damit gibst du immer falsche Tans ein. Oder an der Tastatur stimmt was nicht.

Eine andere Erklärung habe ich nicht, denn so oft gibt man Tans nicht falsch ein.

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viele Dinge kann man aktuell auf diese Weise nutzen. Das ist beim Appstore oft so, bei Onlinebüchern, bei Musik etc. Damit wird darauf reagiert, dass Nutzer mehrere Endgeräte haben. Und damit bekommt man das Recht, das Gekaufte auch auf mehreren Endgeräten zu nutzen (Smartphone, Tablet, PC).

Dieses Recht ist jedoch auch auf den Nutzer selbst limitiert. Und damit ist es nicht teilweise übertragbar, in vielen Fällen auch nicht ganz mit all den Teillizenzen.

In deinem Falle wird untersagt sein, das Recht für ein Endgerät zu veräussern.

Lies die Lizenzbestimmungen. Dort steht es.

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