Das stimmt so nicht ganz. Normalerweise zahlt nur der Ehepartner, der einer Religionsgemeinschaft angehört. Der andere Ehepartner zahlt gar nichts. Die Kirchenteuer bemisst sich nach dem Einkommen des zugehörigen Ehepartners. Es gibt aber eine Ausnahme:
In Bayern gibt es das so genannte Kirchgeld. Lies mal hier:
"Neben dem allgemeinen Kirchgeld, das es in Bayern seit über 70 Jahren gibt, wurde in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 1. Januar 2004 das ,besondere Kirchgeld’ eingeführt.
Das besondere Kirchgeld wird von evangelischen Mitgliedern der Landeskirche erhoben, die in einer glaubensverschiedenen Ehe leben, also in einer Ehe, bei der nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.
Die Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer, die der kirchenangehörige Ehepartner zu zahlen hat, richtet sich allein nach dessen Einkommensteuer.
Diese Regelung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass bisweilen der Allein- bzw. Hauptverdiener aus der Kirche ausgetreten ist. Sein Ehepartner ebenso wie die Kinder sind weiterhin Mitglieder der Kirche geblieben, aber ohne zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet zu sein. Die Besserstellung des kirchenangehörigen Ehepartners, der im Rahmen der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft am Einkommen des anderen Ehepartners teilhat, widerspricht dem Gedanken der Steuergerechtigkeit.
Das besondere Kirchgeld wird auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erhoben. Da das besondere Kirchgeld an den Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehepartners anknüpft, wird nur dieser, nicht aber der andere Ehepartner belastet. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben die Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgeldes bestätigt."