Die Schufa Auskunft kannst du auf der Internetseite der Schufa bestellen, dann bekommst du sie einmalig per Brief zugesandt oder du machst das ganze online und hast durch benutzerkennung und passwort einen dauerhaften Zugang und kannst dir jederzeit deine Asukunft ansehen und ausdrucken. Zu finden auf der Seite schufa.de und meineschufa.de

Kosten für den Brief sind 7,80 Euro und für online 18,50 Euro.

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Das stimmt so nicht ganz. Normalerweise zahlt nur der Ehepartner, der einer Religionsgemeinschaft angehört. Der andere Ehepartner zahlt gar nichts. Die Kirchenteuer bemisst sich nach dem Einkommen des zugehörigen Ehepartners. Es gibt aber eine Ausnahme:

In Bayern gibt es das so genannte Kirchgeld. Lies mal hier: "Neben dem allgemeinen Kirchgeld, das es in Bayern seit über 70 Jahren gibt, wurde in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 1. Januar 2004 das ,besondere Kirchgeld’ eingeführt.

Das besondere Kirchgeld wird von evangelischen Mitgliedern der Landeskirche erhoben, die in einer glaubensverschiedenen Ehe leben, also in einer Ehe, bei der nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.

Die Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer, die der kirchenangehörige Ehepartner zu zahlen hat, richtet sich allein nach dessen Einkommensteuer.

Diese Regelung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass bisweilen der Allein- bzw. Hauptverdiener aus der Kirche ausgetreten ist. Sein Ehepartner ebenso wie die Kinder sind weiterhin Mitglieder der Kirche geblieben, aber ohne zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet zu sein. Die Besserstellung des kirchenangehörigen Ehepartners, der im Rahmen der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft am Einkommen des anderen Ehepartners teilhat, widerspricht dem Gedanken der Steuergerechtigkeit.

Das besondere Kirchgeld wird auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erhoben. Da das besondere Kirchgeld an den Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehepartners anknüpft, wird nur dieser, nicht aber der andere Ehepartner belastet. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben die Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgeldes bestätigt."

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Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichbehandlung der Geschlechter. Das hat mit der Krichensteuer überhaupt nichts zu tun.

Es gibt kein Gesetz - selbst in Bayern nicht - das es irgendeinem Amt gestattet, Kirchensteuer zu kassieren, wenn man nicht mehr in der Kirche ist.

Es gibt in Bayern allerdings die so genannte Kappung, bei der der übliche kirchensteuersatz von 8 % auf 2,75 - 3,5 % bei bestverdienenden gesenkt wird.

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Genau so haben wir das gemacht (erst 4/4 und nach Geburt 3/5), um das Elterngeld zu erhöhen. Du musst es aber für dich selbst entscheiden. Du kannst innerhalb eines Jahres zwei Mal die Steuerklasse wechseln. Einmal ohne Probleme und beim zweiten Mal mit Begründung (z.B. Elternzeit der Frau, Geburt des Kindes ....). Wichtig ist nur: Du musst es genau durchrechnen, was sich für euch mehr lohnt. Die Gehälter von euch kamen bei uns ungefähr genau so hin.

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Du kannst hier mal nachschauen:

forium.de/hausratversicherungen-vergleich.htm

finanzprofit.de/lexikon/hausrat/ferienhaus.php

Aber bei allen Versicherungen ,die ich geshen habe gilt: Für ein Ferienhaus kostet es Zuschlag, weil du das Haus/die Wohnung nicht ständig bewohnst.

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Ich denke auch, dass du das mit deiner Bank klären müsstest. Es hängt sicher davon ab, wie hoch dein Einkommen und dein Dispo sind, ob du dein Konto sonst ausgeglichen hast, vielleicht sonstige Kontobewegungen und wie lange du schon Kunde dort bist. Wenn man dich kennt, fällt dem Sachbearbeiter die Entscheidung eventuell einfacher.

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Das kommt immer darauf an, bei welchem unternehmen du den Auto-Schutzbrief abschließt. Meistens ist es so, das hier zusätzlich versichert/abgesichert wird, wenn du irgendwelche Pannen hast. Dann wird dir ein Abschleppdienst bezahlt, möglicherweise eine Übernachtung, ein Mietwagen oder Hilfe bei einem unfall gewährt.

Das meiste wie bei dem großen deutschen Pannendienst mit den vier Buchstaben. Solltest du hier Mitglied sein, gibt es auch den Auslandsschutzbrief, der alles für den Pkw und die Insassen beinhaltet.

Der Preis hängt davon ab, ob du bei einigen Vesicherern schon die Kfz Versicherung abgeschlossen hast und der Schutzbrief zusätzlich ist, oder du nur den Schutzbrief abschließen willst.

Informiere dich genau über die Inhalte und vor allem: gilt der Brief in allen europäischen Ländern???

Ansonsten: Schönen Urlaub!!! ;-)))

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Das sehe ich genauso. Die Baufinanzierung/Raten lieber niedriger ( 1-1,5 % Tilgung, wenn du kannst auch 2%), mit etwas längerer Laufzeit anlegen, aber dafür noch Reserven haben. Geld, dass man am Ende des Jahres über hat, sollte man lieber in eine zuvor mit dem Kreditgeber vereinbarte Sondertilgung einfließen lassen. Das verkürzt dann langfristig auch die Rückzahlungen - man zahlt zwar einen geringfügig höheren Zinssatz (so etwa 1/4 Prozent)- aber man hat immer noch Luft für andere Investitionen, Urlaub, etc.. Außerdem lässt man sich noch die Möglichkeit offen, die Zinstilgung hochzusetzen. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und wenn du monatlich dann immer noch etwas übrig hast, spare es 10 Jahre und löse eventuell einen Kredit ganz ab. Die Bank hilft dir aber bei der Berechnung, was monatlich geht und was nicht.

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Dein Zukünftiger hat Recht. Aber nur teilweise. Du bist abgesichert, weil du eine Witwen-/Witwerrente bekommst. Diese beträgt für den Fall, das dein Zukünftiger vor dem 31.12.1961 geboren wurde 60 Prozent der Pensionsansprüche deines Mannes. Ansonsten sind es 55 Prozent. In folgenden Bundesländern wird eine Hinterbliebenenversorgung gezahlt: Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Halbwaisengeld beträgt pro Kind 12 Prozent des Ruhegehaltes/Pension, Vollwaisengeld 20 Prozent. Selbsteinkünfte bei den Waisen kann zur Kürzung bzw. Streichung führen. Die Zahlungen bei Waisen laufen bis zum 27. Lebensjahr. Für die Witwe/Witwer gilt: Auch hier können eigene Einkünfte zur Streichung bzw. Kürzung führen. Sollte, was der Chef oben vermeiden möge, die Ehe weniger alsein Jahr bestehen, werden an die Hinterbliebenen keinerlei oder nur eingeschränkte Zahlungen vorgenommen.

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Für Kunden der Deutschen Bank gilt: du kannst in mehr als 30 Ländern gebührenfrei Geld am Automaten bekommen. An Automaten der Deutschen Bank (u.a. in Italien, Spanien oder Polen)und an Automaten der Partnerunternehmen "bank of america, BNP..." ist dies möglich. Genaueres kannst du nachlesen unter der Service-Seite der Deutschen Bank.

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Zuerst einmal eine Frage:

Bist du Single? Bitte nicht falsch verstehen. Es geht nur darum, ob noch jemand in deinem Haushalt lebt, der deine Karte benutzt haben könnte. Wenn nein, dann bleiben dir zwei Möglichkeiten offen: 1. Du gehst zu einer Polizeidienststelle und erstattest Anzeige. Hierfür benötigst du deine Kontoauszüge mit den Abbuchungen, deinen Personalausweis und los gehts. Die Polizei hat viele solcher Fälle schon registriert. Ferner solltest du auch dort klären lassen, ob der Sachbearbeiter für deine Anzeige sich mit der Postbankfiliale in Verbindugn setzt, um Einsicht in die Videobänder zu nehmen, oder ob du dies tun sollst (also die Bilder besorgen.). Es klingt ziemlich komisch, dass eine Bank nicht eine Kamera haben soll. Ist halt aufwändig, die Bilder r4auszusuchen, obwohl auf deinem Kontoauszug Datum und Uhrzeit steht. 2. Schau auf deinen Kontoauszug, wo das Geld abgehoben wurde. Inzwischen werden die meisten Skimming-Fälle gemeldet, bei denen die Täter das Geld in den Niederlanden, Italien oder Spanien abheben. Sollte dies der Fall sein, kannst du leicht darlegen, dass du nicht selbst Geld abgeholt hast. Aber auch in diesem Fall gilt: Polizei infromieren, Anzeige erstatten.

Für beide Fälle gilt: Lass dir durch den Beamten, der dieAnzeige aufnimmt, eine Bescheinigung über die Erstattung deiner Anzeige mitgeben, damit du diese der Bank vorlegen kannst. Denn wenn du die Anzeige erstattest, zeigst du damit, dass du keine Schuld hast. Denn auch das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat.

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Da gebe ich meine Vorrednern völlig Recht. Die Baufinanzierung/Raten lieber niedriger, mit etwas längerer Laufzeit anlegen, aber dafür noch Reserven haben. Unverhofft kommt oft: Kühlschrank geht kaputt, Autoreparatur... und man hat keine Rücklagen mehr, weil der Kredit einen "auffrisst". Geld, dass man am Ende des Jahres über hat, sollte man lieber in eine zuvor mit dem Kreditgeber vereinbarte Sondertilgung einfließen lassen. Das verkürzt dann langfristig auch die Rückzahlungen - man zahlt zwar einen geringfügig höheren Zinssatz (so etwa 1/4 Prozent)- aber man hat immer Luft für andere Investitionen. Außerdem lässt man sich noch die möglichkeit offen, die Zinstilgung (anfänglich nicht höher als 1-1,1 Prozent) hochzusetzen. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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Grundsätzlich ist erst einmal zu klären, ob das Kind überhaupt schon geschäftsfähig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann durch den Gläubiger ein Vollstreckungstitel erlangt werden, der dann wirksam wird, sobald das Kind geschäftsfähig ist und Geld verdient. Sollte das kInd bereits geschäftsfähig sein, kann die Privatinsolvenz auf das Kind bezogen werden. In beiden Fällen gilt: die Eltern haften nicht, solange sie keine Bürgschaft hinterlegt haben

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