Mistrades: bis wann ist eine Rückabwicklung möglich?

Hallo, irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein Mistrade-Antrag innerhalb von 2 Stunden gestellt werden muss und der Fehler/Irrtum mindestens 1000 Euro Volumen haben muss. Frage: trifft dies zu? Gilt dies einheitlich für Zertifikate/Aktien/Fonds/Optionsscheine oder gibt es Sonderregelungen für die einzelnen Gattungen? Beispiel: ein Kleinanleger gibt online einen Verkaufsauftrag für 20 xy-Aktien aus seinem Depot auf mit Limit 100 Euro, gültig bis St.Nimmerleinstag. In den nächsten Wochen pendelt der Kurs der Aktien immer im Bereich von 94G zu 95B. Plötzlich wird der Verkaufsauftrag dann ausgeführt zu 105 Euro. Der Kleinanleger freut sich, fragt sich aber, ob nicht eine Rückabwicklung folgen wird. An anderen Börsenplötzen wurde nämlich am gleichen Tag weiterhin in der Range 94/95€ gehandelt und an dieser Börse (mit dem vermeintlichen Mistrade) wird am nächsten Tag auch wieder wie vorher üblich ca. 94Geld zu 95Brief genannt. Es handelte sich auch immer um Kurse mit Stückzahlen, also keine Taxkurse.Der Irrtum(?) zugunsten des Kleinanlegers betrug ca. 200 Euro und es ist mehr als 1 Tag vergangen seit dem Trade. In der Mistrade-Liste des Börsenplatzes ist auch kein Eintrag zu dieser Position vermerkt. Noch mal die Frage: hätte ein ein Mistrade-Antrag innerhalb von 2 Stunden gestellt werden müssen und der Fehler/Irrtum mindestens 1000 Euro Volumen umfassen müssen, damit überhaupt eine Rückabwicklung möglich gewesen wäre? Und ist es egal, ob es sich bei dem Beispiel-Fall um Aktien, Fonds oder Zertifikate gehandelt hätte? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus!

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Hallo gurusucher, die Börse Frankfurt hat das so in ihren Bdingungen stehen. Meldung Mistrades nur unnerhalb von 2 Stunden möglich:

http://www.boerse-frankfurt.de/de/handelsqualitaeten/mistrades

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Frag mal bei Deiner Kasse nach, manche Leistungen hängen die nicht ans "schwarze Brett" beteiligen sich aber bei Nachfrage. So war es kürzlich bei einer Bekannten, da wurde die jährliche Hautkrebsvorsorge bezuschusst, obwohl es standardmäßig nur alle 2 Jahre bezahlt wird.

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Direktversicherung und neuer Arbeitgeber nach Elternzeit

Hallo,

ich hoffe, dass man mir hier helfen kann: Ich ärgere mich gerade sehr über meine Direktversicherung.Vielleicht kennt hier jemand ähnliche Fälle?

Ich habe einige Jahre meine Direktversicherung gehabt. Dann wurde ich schwanger, während der Schwangerschaft habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Die Versicherung habe ich ein Jahr lang ausgesetzt, dann privat weiter gezahlt, damit ein späterer Arbeitgeber sie wieder weiter führen könnte. Das - so wurde mir mehrmals von mehreren Sachbearbeitern telefonisch versichert - sei problemlos möglich. Man müsste nur überhaupt weiter zahlen, es sei egal, woher das Geld käme. Nach vier Jahren und zwei Kindern hatte ich dann einen neuen Job und die Personal-Sachbearbeiterin dort meinte gleich, dass das sicher nicht ginge, die Versicherung weiter zu führen, da ich zu lange ausgesetzt hätte. Dass ich selbst weiter gezahlt hatte, würde hier nicht gelten. Ich telefonierte also noch ein paar Mal mit der Versicherung und bekam immer wieder die gleiche Auskunft: Alles kein Problem. So übernahm mein Arbeitgeber die Versicherung und wollte sie dann auf die Versicherungsfirma übertragen, mit der er zusammen arbeitet (die können sich das irgendwie aussuchen, wenn ich das recht verstanden habe?). Auch das ließ sich gut an, bis ich auf einmal eine Rechnung meines alten Versicherungsanbieters bekam. Da wunderte ich mich und rief an. Antwort: Nein, die Übertragung der Versicherung wäre abgelehnt worden, da ich zu lange ausgesetzt hätte. Dabei sei es irrelevant, dass ich privat weiter gezahlt hatte. Auch meine Beschwerden, warum mir das am Telefon denn mehrfach falsch gesagt wurde, wurden einfach wegignoriert. Jetzt sitze ich hier mit zwei Direktversicherungen und einer ziemlichen Wut im Bauch. Wie schwer es ist, mit nur einem Einkommen und zwei kleinen Kindern das Geld für diese dumme Versicherung abzuknapsen, ist wohl nachvollziehbar. Und dann auch noch umsonst. Kann das denn wirklich sein? Und was machen andere Mütter, die länger als ein Jahr in Elternzeit gehen? Darf man einfach keine Kinder kriegen, wenn man eine Direktversicherung hat? Und können die einem wirklich irgend einen Mist erzählen und müssen sich nicht dran halten?

Über Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Außerdem soll es doch eine zentrale Stelle geben, wo man sich über Versicherungen beschweren kann, oder?

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Das, was Du da schilderst ist der Gipfel. Wende Dich mal an den Ombudsmann für Versicherungen. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html Ich hatte zwei Jahre Babypause und DirektLV in der Zeit weitergezahlt. Das lief problemos. Den Arbeitgeber hatte ich nicht gewechselt.

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Wann kündige ich am besten, ohne eine Lücke im Lebenslauf zu hinterlassen?

Eine ähnliches Problem wurde hier schon besprochen, meines ist aber noch etwas anders: Es geht darum, dass ich bis zum 28.02.2013 in Elternzeit meines 1. Kindes bin. Ich habe das zweite Jahr erst im Nachhinein beantragt, da ich keinen Krippenplatz bekommen habe; demnach entfällt das dritte Jahr sowieso. Für das zweite Jahr jetzt, musste ich ALG II beantragen, da mein Partner noch studiert und auch kein Geld verdient. Nun bin ich mit meinem zweiten Kind schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 27.02.2013. Also alles super passend, wenn da nicht das Problem des Umzugs und der Auszahlung wären. Wir werden, sobald mein Partner jetzt Ende des Jahres mit seinem Studium fertig ist, wegziehen. Nun weiß ich nicht, wie es für mich und meinen Lebenslauf am besten ist: Sollte ich mit meiner Kündigung bis zum Ende meiner zweiten Elternzeit warten? Würde ich, sollte ich schon zum Ende meiner ersten Elternzeit kündigen, eine Lücke im Lebenslauf haben? Denn bei wem soll ich denn dann Elternzeit beantragen, wenn ich gar keinen Arbeitgeber mehr habe? Bin ich dann während meiner zweiten Elternzeit (z.B: 3 Jahre) arbeitslos und muss das im Lebenslauf angeben? Dazu kommt noch, dass mich meine Arbeitgeber natürlich erst auszahlen möchte, wenn ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe. Der Auszahlungsbetrag wäre für uns zur Zeit natürlich eine enorme Hilfe, gerade auch für den Umzug. Zudem hat mir mein AG angeboten, dass ich jeder Zeit kündigen könne oder wir einen Aufhebungsvertrag machten. Was ist denn nun besser?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Also ich würde Dir empfehlen, dass Du die Kündigung erst zum Ende der zweiten Elternzeit aussprichst. Während der Elternzeit würd ich versuchen, in der neuen Stadt einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Du bist in ungekündigter Stellung, das verbessert die Chancen. Vielleicht entsteht ja gar keine Lücke im Lebenslauf. Wenn Du eine Abfindung erhältst, bekommst du evtl. kein ALG2, kläre das mit der ARGE! Viel Erfolg!

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Das ganze nennt man Reimport. Man kann wirklich Geld sparen, da in einigen Ländern höhere Steuern gezahlt werden müssen. Um ihre Austos doch an den Mann zu bringen, bieten die Automobilhersteller die Autos dort günstiger an. So kann man im Endeffekt diese Rabatte für sich nutzen, wenn man reimportiert, da die Steuern dann gem. deutscher Besteuerung anfallen. Lies hier mal dazu:

http://ratgeber.t-online.de/re-import-bei-autos-vor-und-nachteile/id_46159210/index

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hallo gisela, ich verstehe das nicht ganz. Von wem verlangt der Vermieter Miete? Hast Du die Wohnung vorher gemietet und bist jetzt ausgezogen. Dann kann er doch von Dir nichts verlangen, wenn Du fristgerecht ausgezogen bist. Die Kaution kann der Vermieter noch behalten, bis 6 Monate nach dem Auszug. So ist es geregelt.

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Freibetrag wird normalerweise bis zum 25. Lebenjahr gewährt, wenn eine Ausbildung gemacht wird. Bitte beachtet noch die einkommensobergrenze, da Deine Tochter ja verdient, oder? Sie liegen bei ca. 8000 Euro pro Jahr. genauen Betrag weiß ich jetzt nicht.

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Wenn Dein Freund seinen Erstwohnsitz in Deiner Stadt hätte, weil er dort auch seinen gesellschaftlichen Mittelpunkt hat, d.h. Familienanschluss, Mitgliedschaften in Sportvereinen etc. und er einen Zweitwohnsitz in der Stadt hat, in der er arbeitet, dann kann er den doppelten Haushalt steuerlich geltend machen. Da die Situation bei Euch aber nur privat begründet ist, wird das Finanzamt wohl nichts anerkennen. Die Kosten für die Fahrerei sind ja, weil Ihr Euch sehen wollt. Da zahlt das Finanzamt nicht mit.

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Im Allgemeinen wird immer wieder vor diesen Ausbildungsversicherungen gewarnt, sie seien viel zu teuer. Wenn Du den Begriff mal eingibst dann bekommst Du hier viele Infos dazu:

z.B. dies hier:

http://www.finanzfrage.net/frage/alternative-zur-ausbildungsversicherung

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Schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

Wenn ich das richtig interpretiere, dann JA, unter Beachtung der Mindeseinkommensgrenzen.

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Wenn man ganz sicher sein will, dass im eigenen Sinne entschieden wird, dann sollte man vorher eine notarielle Regelung treffen, am besten zusammen mit den "potenziellen" Personen, denen die eigenen Kinder im Falle des eigenen Tods zugesprochen werden sollen!

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Sie könen versuchen, ein "öffentlichen Pflegeverhältnis" zu erhalten!

Mutter und/oder Vater müssen dazu beim Jugendamt einen „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“ in „Vollzeitpflege“ stellen. Also bekennen, dass sie ihren elterlichen Aufgaben nicht ausreichend gerecht werden können.

Das Amt schickt daraufhin zunächst meist einen sozialpädagogischen Familienhelfer für einige Stunden pro Woche in die Familie. Erst wenn das nichts bringt, entscheidet eine Hilfekonferenz sich für „Vollzeitpflege“ des Kindes außerhalb der Familie. Dann stellt sich die Frage, ob die Großeltern die Vollzeitpflege übertragen bekommen.

Normalerweise sind die Eltern unterhaltspflichtig gegenüber den Großeltern, wenn diese ein Kind zu sich nehmen.

Die Seite, die hilfreich für Sie sein könnte und aus der ich Inhalte entnommen habe lautet:

http://grosseltern-report.de/posts/726-fuer-grosseltern-die-ihr-enkelkind-grossziehen-wollen--rechtliches-und-finanzielles-fragen-und-antworten-zur-verwandtenpflege-teil-1

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