Hallo gurusucher, die Börse Frankfurt hat das so in ihren Bdingungen stehen. Meldung Mistrades nur unnerhalb von 2 Stunden möglich:
http://www.boerse-frankfurt.de/de/handelsqualitaeten/mistrades
Hallo gurusucher, die Börse Frankfurt hat das so in ihren Bdingungen stehen. Meldung Mistrades nur unnerhalb von 2 Stunden möglich:
http://www.boerse-frankfurt.de/de/handelsqualitaeten/mistrades
Frag mal bei Deiner Kasse nach, manche Leistungen hängen die nicht ans "schwarze Brett" beteiligen sich aber bei Nachfrage. So war es kürzlich bei einer Bekannten, da wurde die jährliche Hautkrebsvorsorge bezuschusst, obwohl es standardmäßig nur alle 2 Jahre bezahlt wird.
Das, was Du da schilderst ist der Gipfel. Wende Dich mal an den Ombudsmann für Versicherungen. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html Ich hatte zwei Jahre Babypause und DirektLV in der Zeit weitergezahlt. Das lief problemos. Den Arbeitgeber hatte ich nicht gewechselt.
Also ich würde Dir empfehlen, dass Du die Kündigung erst zum Ende der zweiten Elternzeit aussprichst. Während der Elternzeit würd ich versuchen, in der neuen Stadt einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Du bist in ungekündigter Stellung, das verbessert die Chancen. Vielleicht entsteht ja gar keine Lücke im Lebenslauf. Wenn Du eine Abfindung erhältst, bekommst du evtl. kein ALG2, kläre das mit der ARGE! Viel Erfolg!
Das ganze nennt man Reimport. Man kann wirklich Geld sparen, da in einigen Ländern höhere Steuern gezahlt werden müssen. Um ihre Austos doch an den Mann zu bringen, bieten die Automobilhersteller die Autos dort günstiger an. So kann man im Endeffekt diese Rabatte für sich nutzen, wenn man reimportiert, da die Steuern dann gem. deutscher Besteuerung anfallen. Lies hier mal dazu:
http://ratgeber.t-online.de/re-import-bei-autos-vor-und-nachteile/id_46159210/index
hallo gisela, ich verstehe das nicht ganz. Von wem verlangt der Vermieter Miete? Hast Du die Wohnung vorher gemietet und bist jetzt ausgezogen. Dann kann er doch von Dir nichts verlangen, wenn Du fristgerecht ausgezogen bist. Die Kaution kann der Vermieter noch behalten, bis 6 Monate nach dem Auszug. So ist es geregelt.
Freibetrag wird normalerweise bis zum 25. Lebenjahr gewährt, wenn eine Ausbildung gemacht wird. Bitte beachtet noch die einkommensobergrenze, da Deine Tochter ja verdient, oder? Sie liegen bei ca. 8000 Euro pro Jahr. genauen Betrag weiß ich jetzt nicht.
Wenn Dein Freund seinen Erstwohnsitz in Deiner Stadt hätte, weil er dort auch seinen gesellschaftlichen Mittelpunkt hat, d.h. Familienanschluss, Mitgliedschaften in Sportvereinen etc. und er einen Zweitwohnsitz in der Stadt hat, in der er arbeitet, dann kann er den doppelten Haushalt steuerlich geltend machen. Da die Situation bei Euch aber nur privat begründet ist, wird das Finanzamt wohl nichts anerkennen. Die Kosten für die Fahrerei sind ja, weil Ihr Euch sehen wollt. Da zahlt das Finanzamt nicht mit.
Im Allgemeinen wird immer wieder vor diesen Ausbildungsversicherungen gewarnt, sie seien viel zu teuer. Wenn Du den Begriff mal eingibst dann bekommst Du hier viele Infos dazu:
z.B. dies hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/alternative-zur-ausbildungsversicherung
Schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Wenn ich das richtig interpretiere, dann JA, unter Beachtung der Mindeseinkommensgrenzen.
Wenn man ganz sicher sein will, dass im eigenen Sinne entschieden wird, dann sollte man vorher eine notarielle Regelung treffen, am besten zusammen mit den "potenziellen" Personen, denen die eigenen Kinder im Falle des eigenen Tods zugesprochen werden sollen!
Sie könen versuchen, ein "öffentlichen Pflegeverhältnis" zu erhalten!
Mutter und/oder Vater müssen dazu beim Jugendamt einen „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“ in „Vollzeitpflege“ stellen. Also bekennen, dass sie ihren elterlichen Aufgaben nicht ausreichend gerecht werden können.
Das Amt schickt daraufhin zunächst meist einen sozialpädagogischen Familienhelfer für einige Stunden pro Woche in die Familie. Erst wenn das nichts bringt, entscheidet eine Hilfekonferenz sich für „Vollzeitpflege“ des Kindes außerhalb der Familie. Dann stellt sich die Frage, ob die Großeltern die Vollzeitpflege übertragen bekommen.
Normalerweise sind die Eltern unterhaltspflichtig gegenüber den Großeltern, wenn diese ein Kind zu sich nehmen.
Die Seite, die hilfreich für Sie sein könnte und aus der ich Inhalte entnommen habe lautet:
http://grosseltern-report.de/posts/726-fuer-grosseltern-die-ihr-enkelkind-grossziehen-wollen--rechtliches-und-finanzielles-fragen-und-antworten-zur-verwandtenpflege-teil-1