Das dürfte keine Auswirkung auf dein Mutterschaftsgeld haben. Der Mutterschutz hat ja nichts mit der Krankschreibung zu tun.

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Ja, sie hat einen Pflichtteilanspruch. Der verjährt allerdings auch. Deshalb sollte das nicht zu lange herausgezögert werden.

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Der Folgeantrag sollte nicht allzu spät abgeschickt werden. Am besten man macht das etwa zwei Monate vor Ablauf des Zeitraums. Bei mir hat es so immer geklappt.

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Ja, wenn du durch ein Praktikum eine Vergütung erhälst wird sie in voller Höhe angerechnet. Das kannst du hier nachlesen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php?seite=2

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