Erwerbsminderungsrente bei psychischer Erkrankungen?
Hey, ich bin 22 Jahre alt und bin psychisch krank.
Bin bereits in vielen Klinken/Reha-Kliniken gewesen.
Nun bekomme ich vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld. Ich habe vor kurzen einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zugeschickt bekommen, da ich laut dem Amtsarzt nicht mehr wie 15 Std. die Woche arbeiten kann.
Ich sehe das etwas anders. Ich fühle mich sehr wohl in der Lage arbeiten zu gehen.
Nun meine Frage. Ist es möglich, dass Arbeitsamt zu überzeugen , dass ich arbeiten gehen kann?
Es ist nämlich so, ich hatte bereits einen Ausbildungsplatz und der wurde mir dann quasi vom Arbeitsamt nicht genehmigt mit der Begründung ich bin nicht arbeitsfähig...
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten

Hallo Vanessa391,
laut Statistiken der DRV werden mittlerweile über 50 % der Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten bei Frauen auf Grund von psychischen Erkrankungen bewilligt!
Wenn Ihnen vom Arbeitsamt ein Ausbildungsplatz streitig gemacht und nicht bewilligt worden ist, so müßen dafür in Ihrer eigenen Krankenakte triftige Gründe dafür vorliegen!
Wenn Ihnen der Amtsarzt attestiert, daß Sie pro Woche nicht mehr wie 15 Stunden belastbar sind, so deutet dies ebenfalls darauf hin, daß ernsthafte Einschränkungen vorliegen, denn die Amtsärzte sind mit derartigen Aussagen in der Regel eher zurückhaltend!
Wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV nicht einreichen laufen Sie Gefahr, daß Ihnen seitens der Arbeitsamtes das ALG streitig gemacht wird, denn es gibt eine gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht!
Selbst wenn Sie nun den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen heißt dies aber noch lange nicht, daß dieser Antrag auch tatsächlich bewilligt wird!
Es spricht also nichts dagegen, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV einzureichen und zunächst einmal abzuwarten, wie die DRV darauf reagiert und gleichzeitig kommen Sie gegenüber dem Arbeitsamt Ihrer Mitwirkungspflicht nach!
Wird der Antrag bewilligt, haben Sie in jedem Fall sichergestellt, daß Sie finanziell nicht mit leeren Händen dastehen und können in Ruhe weitere Lösungsmöglichkeiten in Betracht ziehen!
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Damit die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, müßen Sie in Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen!
Fehlt da auch nur ein Monat, ist in der Regel Fehlanzeige!
Von dieser knallharten Regelung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, welche Sie unter folgendem Link der DRV ab Seite 5 nachlesen können!
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Wenn Sie parallel dazu trotz Ihrer gesundheitlichen Problematik eine Lösung für Ihren Ausbildungswunsch suchen wollen, so wenden Sie sich doch unverbindlich an:
https://www.cjd.de/angebote/berufliche-bildung-und-rehabilitation/
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad

Das ist eine normale Vorgehensweise vom Arbeitsamt weil du denen auf der Tasche liegst, ich denke du bekommst ALG2 (Hartz IV) und das Amt will dich aus den Kosten haben.
Am besten du gehst zu deinen Hausarzt und bespricht die ganze Sache mit ihm und es wird ein Gegengutachten erstellt.
Ich finde es toll von dir das du dich nicht aufgibst und dein eigenes Geld verdienen möchtest.
Alles gute für dich