Der Index wird einmal pro Jahr am Jahresbeginn veröffentlicht. Die nötigen Daten werden von der Bewertungsgesellschaft für klassische Fahrzeuge classic tax aufbereitet. Um sich selber ein Bild machen zu können von den Preisen einzelner Modelle, kann man sich auch dort hin wenden http://www.classic-tax.de/de

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ich fürchte nein, hab das für Dich gefunden http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA131103295&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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ein bewusst verschwiegener Mangel-das wars evtl. auch bei Dir (?) kann sogar zur Rückabwickung führen, auch wenns ein kleiner Mangel war.... http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-17305_Immobilienmangel-Auch-kleiner-Mangel-stellt-Ruecktrittsgrund-dar.news2436.htm

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Du hast den Vertrag doch damals so unterschrieben und auch Zinsen bekommen, als Du noch nicht so viel Geld hattest, um ein Tagesgeldkonto damit zu bedienen. Vermutlich also Prämiensparen? Der Bonus ist ganz okay, wird aber auch immer nur für das abgelaufene Sparjahr bezahlt.

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da mußt Du durch, wenn der Vermieter die Sanierung rechtzeitig ankündigt und nicht besondere Fälle dagegen sprechen (spezieller Härtefall innerhalb der Bewohner der Wohnung). § 554 BGB dürfte hier für den Vermieter sprechen

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ich denke daß bleibt sich gleich, hab gegoogelt zu dem Thema http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Was_Sie_wissen_sollten_wenn_Sie_waehrend_der_Ehe_voraussichtlich_er-hebliches_Vermoegen_durch_Schenkung_Erbschaft_oder_im_Wege_der_vorweggenommenen_Erbfolge_zu_erwarten_haben

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Bzgl. der Steuerschulden denke ich daß man nach 25 J. nichts mehr befürchten muß. Anders aber wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hier liegt die Verjährungsfrist wohl bei 30 Jahren, Du schreibst ja von Steuerschulden, Mietschulden mit vollstreckbaren Titel. Sollte also Besitz da sein, wäre eine Begleichung der Schulden doch tatsächlich möglich ... http://www.gutefrage.net/frage/wann-verjaehrt-ein-vollstreckbarer-titel

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die Abgaben in Österreich sind doch geringer (z.B. Kirchensteuer, Sozialversicherung) nur wg. der Bausparprämie den Ort der Besteuerung ändern wollen ist doch sehr kurzsichtig durchdacht, außerdem nicht möglich...

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dein Vertrag gibt Aufschluß, was steht denn drin? Versicherungsstreit muß im Vertragswerk enthalten sein. Lies nach.

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