Damit das Kind nicht Hunger leiden muss, wenn trödelige Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht zeitnah nachkommen.
Kleine Anmerkung, damit es keine böses Erwachen gibt.
Da Deine Tochter volljährig ist, muss sie sich selbst um den Unerhalt kümmern. Die Mutter hat da nix mehr zu schnabeln.
Außerdem sind nun beide Elternteile unterhaltspflichtig. Beide Elternteil müssen gegenüber der Tochter ihre Einkommen offenlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind bei einem Elternteil lebt.
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Letztlich kann jeder Arbeitgeber seine eigenen Kriterien festlegen. Ein AG will ein Führungszeugnis, ein anderer einen bestimmten Schufa-Score.
Dazu gibt es keine allgemeinverbindlichen Regelungen.
Sehr geehrte(r) Frau / Herr Spender(in),
wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Zuwendung i.H.v. XYZ,AB Euro, welchen wir vom Rechnungsbetrag (Ihre RgNr., RgDatum) abziehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die / der Kassenwart(in)