wie mein Vorredner schon sagt: klar mußt Du das noch zahlen- wieso sollte es anders sein?

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Solang die Vollmacht nicht widerrufen wird, darf man weiter verfügen. Rechtlich zustehen tuts aber dem Neffen- wenn er Erbe ist. Hebt Deine Mutter das Geld ab, kann er es von ihr zurückfordern. Das wäre mir ohne vertragliche Vereinbarung zu riskant. Dann hätte man das vor dem Tod besser ausformulieren müssen.

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je nachdem wie es zum Vertrag kam: Hast Du ohne persönliche Kontaktaufnahme unterzeichnet, dann gilt 2 Wochen Widerrufsfrist. Du hattest den Vertreter daheim, hast Du ihm dann nicht deutlich gesagt, daß Du nur Informationen wünscht wirds schwierig. Du hast eine Bestellung unterzeichnet -und diese beinhaltet dann keine Widerrufsfrist.

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ruf die Auslandsabteilung Deiner Bank an, die hat Erfahrungswerte. Gesetzl. ist das nicht geregelt, da ja nicht von Deutschland ausgehend.

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ich werte nicht absperren als Fahrlässigkeit und bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit wohl schon- die Frage ist, wie wird es letztlich im Streitfall bewertet? Was sagen die Versicherungsbedingungen, hast Du diese gelesen? Ich denke, absperren wenn man nicht zu Hause ist, ist ein absolutes Muss, sonst wird die Versicherung evtl. von der Zahlpflicht freigesprochen.

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natürlich wird das möglich sein, die Bank freut sich ja, wenn Du für den gleichen Kreditbetrag zweimal Bearbeitungsgebühr bezahlst..und für Dich ist 1 Rate ja auch besser zu tragen als 2 Raten. Rede mit der Bank.

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Ich vermute, damit ist die lange Wartezeit (ca. 4 Wochen) gemeint, Du mußt diesen wohl bei der Krankenkasse beantragen. Evtl. werden dafür auch Kosten entstehen, das ist ja auch immer als nachteilig einzustufen. Ruf morgen die Krankenkasse an, dann hast Du genaue Details zum Ablauf.

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Vollzeit arbeiten dürfe mehr bringen als die 200,- Euro für den Hundesitter. Finde die Frage sehr schräg, stell Dir mal vor, ganz Deutschland arbeitet nur noch halbtags und legt sich einen Hund zu- wer soll das denn mit tragen?

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viele Vermieter wünschen doch auch fachmännische Malerarbeiten-aber haben deshalb noch lang keinen Anspruch auf einen gelernten Maler. Ich denke, hier wirds ähnlich sein, kein Anspruch. Aber um Ärger zu vermeiden, eben vor Unterschrift überlegen, ob man sich das bei Auszug dann leisten kann u. will oder gleich die Finger von lassen.

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google hilft, wie so oft: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/

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mit stampit home geht das wohl, sieh hier: http://www.deutschepost.de/dpag?lang=de_DE&xmlFile=link1015326_1014770

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google hilft: http://www.piloh.de/bezahlt-pille-krankenkasse.html

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er muß Dir keine Auskunft darüber gehen, aber Du entscheidest ja letztlich, wo Du "kaufst" http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=III%20ZR%20196/09&nr=51836

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ja, sieh hier: http://www.edelmetallblog.de/2010/06/10-euro-silbergedenkmuenzen-bald-nur-noch-625er-silber/

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höhere Lebenshaltungskosten/schlechtere Wirtschaftslage

hiergegen kann man sich zwar nicht direkt versichern, aber gezielt Rücklagen bilden hierfür tue ich schon.

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Bei Selbständigen sollte der unfallbedingte Verdienstausfall lieber nicht über die private Unfallversicherung abgesichert werden, das ist zu kostenspielig. Lieber über die Krankenversicherung versichern-hol Dir den Vergleich ein, dann weißt Du es ganz sicher.

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