Kein rechtlicher Erbe aber Vollmacht über Konto. Darf ich das Geld einfach holen?

2 Antworten

Ein Testament muß nicht unbedingt von einem Notar beglaubigt sein um rechtskräftig zu sein. Es ist durchaus ausreichend wenn bestimmte Formalitäten eingehalten werden.

Auch ist nicht verständlich, warum Deine Mutter nicht zu den direkten Erben zählt, da Du doch ein Enkelkind der verstorbenen bist.

Solange Deine Mutter nur Geld vom Konto nimmt, um die Auslagen für die Beerdigung und die Verwaltung der Hinterlassenschaft zu regeln gibt es keine Probleme; alles anderen Geldbewegungen sollte in Abstimmung und Zustimmung mit allen Erbberechtigten machen.

Das Testament ist nicht rechtskräftig das wissen wir, meine Oma hat es nicht selbst geschrieben sondern hat nur unterschrieben und das reicht dem Gericht nicht. Mein Vater ist der Stiefsohn meiner Oma und sie hatte ihn nie adoptiert, deswegen sind wir nicht mit ihr Verwandt und zählen so auch nicht zu den direkten Erben. Ihr Neffe ist der einzige Verwandt von ihr und somit der einzige rechtliche Erbe, meine Oma wollte aber meiner Mama das Geld hinterlassen und das wei0 der Neffe auch, deswegen hat er ihr die Erlaubnis gegeben das Geld zu holen. Was ich wissen möchte ist ob es gesetzlich erlaubt ist (auch wegen Steuer)das Geld einfach von der Bank zu holen, wenn sie die Vollmacht über das Konto besitzt.

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Hier gibt es zwei Punkte:

  • Erstens darf der Neffe u.U. in seiner aktuellen Lebenslage nicht ein Erbe ausschlagen. Er wird also quasi verpflichtet, das Erbe anzunehmen, um ggf. kein Hartz IV erhalten zu müssen bzw. einen reduzierten Satz zu erhalten.

  • Zweitens darf die Mutter natürlich darüber verfügen, wenn der Neffe das Erbe annimmt und einen Betrag weiterverschenkt. Hierfür ist ggf. aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehung jedoch Schenkungssteuer fällig - mal ganz abgesehen davon, daß der Neffe ggf. gar keine Schenkung ausführen darf.

Ich wäre also hier sehr vorsichtig damit, mehr als die unmittelbar mit dem Todesfall erforderlichen Beträge (Beerdigung, Todesanzeige, Grabpflege, ...) vom Konto zu entnehmen. Diese auch nur als Überweisung zu den jeweiligen Empfängern, um einen klaren Nachweis zu haben.

In jedem Fall muss der Neffe das Erbe annehmen, damit diese Konstruktion funktioniert. Die wesentliche Frage ist also, ob der Neffe das Erbe verschenken kann oder ob hier Hartz IV einen Streich spielt.

Das sollte man klären.