Kostenübernahmen erfolgen allenfalls, wenn diese ärztlich verordnet waren! Aber bei Thai- und Ayurveda-Behandlungen... Never ever!

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Als Richtwert gilt 6 Jahre, hab ich neulich gelesen. Aber man muss es im Einzelfall abwägen, wenn ein Auto, das evtl. nur noch einen wert von 7.000 euro hat, kaputtgefahren wird, man kein Geld für Reparatur oder Neukauf besitzt, dann kann das eine Katastrophe bedeuten.

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Wenn Du schon etwas Eigenkapital hast, dann würde ich in "Betongold" investieren. Noch sind die Zinsen äusserst niedrig. Kauf Dir eine Wohnung in ener guten Gegen, die Du im Alter eventuell selbst bewohnen würdest. Bis dahin kannst Du die Mieteinnahmen verwenden um das Darlehen (vermutlich zum Teil) zu tilgen. Im Alter sollte die Wohnung dann schuldenfrei sein. Mietfrei zu wohnen ist für mich im Alter ein großer Wert!

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Da Du den Anschluss ja benötigst, um Deine Tätigkeit ausüben zu können, würde ich den Reperaturbetrag komplett bei der Einkommenssteuererklärung für die selbständige Tätigkeit heranziehen.

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Wenn Du die Kaution entsprechend stellen kannst und die Miete auch bezahlen kannst, gibt es sicherlich Vermieter, die sich darauf einlassen. Beziehst Du regelmäßiges Gehalt? Erstelle eine Einnahmen-/ausgbenrechnung und lege sie dem Vermieter vor. GGf. selbst mal eine Anzeige schalten und Fakten gleich auf den Tisch. Viel Glück!

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Welche Formulare f. Steuererklärung in DE - (auch DBA) mit AT?

Hallo, ich hab eine Frage. Ich bin ja erst im Juli nach DE gezogen, hab im Juli & August aber noch in AT gearbeitet, aber auch schon in DE. Ich muss in AT eine Steuererklärung machen, das habe ich schon erledigt, allerdings ist die noch in Bearbeitung, da die Meldungen aus Deutschland noch fehlen.

Vom deutschen Finanzamt habe ich die Mitteilung bekommen, dass ich auch hier eine Steuererklärung machen muss, ebenfalls aufgrund des DBA.

So - jetzt war ich beim Finanzamt und bin auf der Website des Finanzamtes und etwas ratlos: Welche Forumlare muss ich denn ausfüllen? a) ich bin Minijobberin in DE und war ich auch in AT (in AT habe ich ca. 3000 Euro verdient) b) ich habe in Österreich eine Zusatzkrankenversicherung, eine Unfall-/Hausratsversicherung (alle mit Geltungsbereich in Deutschland), eine Fondsgebundene Lebensversicherung, ein Darlehen mit noch ca. 2000 Euro Restschuld. c) ich habe wie gesagt 2 Monate in TIrol gearbeitet, aber schon in Deutschland gewohnt (die Grenzgängerentferungsbestimmungen von 30 km sind eingehalten gewesen).

Ich denke, dass ich die "große" Steuererkläung machen muss, also das Formular N, Anlage AUS oder N-AUS? Und die Kapital...-Beilage auch? Bzw. muss ich denn meine Versicherungen (vorallem die, bei der ich Kapital anspare) und mein Darlehen (meine Schulden) angeben? In Österreich wird ja ohnehin die KESt (Kapitalerstragssteuer von 25%) einbehalten?

Muss ich die "Angaben für steuerl. Zwecke zur Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen wegen Arbeitsaufnahme in Öster. als Grenzgänger mit Besteuerungsrecht f. DE als Ansässigkeitsstaat" ausfüllen (nachträglich) oder nicht? (Denn ich arbeite ja seit 1.9.2012 nicht mehr in Österreich, nur noch in DE)

Vielen Dank! Diese vielen Formulare kenne ich aus Österreich nicht, da musste ich nur ein zusätzliches Formular ausfüllen (und jetzt wohl warten - eigentlich müssten DE und AT die jeweiligen Einkommensdaten ja eigenständig elektronisch gegenseitig übermitteln, ohne mein Zutun, oder?)

Danke!!! Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege :-)

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Hallo:

  1. das Formular: Angaben für steuerl. Zwecke zur Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen wegen Arbeitsaufnahme in Öster. als Grenzgänger mit Besteuerungsrecht f. DE als Ansässigkeitsstaat" musst Du meines Erachtens nicht ausfüllen!
  2. Die Kosten für die Versicherungen (Krankenversi, Hausrat etc.) gibst Du nun allein der deutschen Steuererklärung an.
  3. Du musst auf jeden Fall die große Steuererklärung machen, Anlage N ausfüllen und die Anlage AUS (bei ausl. Einkünften aus nicht nichtselbständiger Arbeit) sowie die Anlage N-AUS (Arbeitnehmer, die im Ausland Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben) abgeben.

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig und bin selbst gespannt, ob noch andere Antworten kommen.

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Hallo - schau mal hier, hier gibt es wertvolle Tipps und es steht z.B. dass diejenigen, die mindestens den Führerschein schon 3 Jahre haben, viel besser eingestuft werden. Ich würde einen Versicherungsmakler beauftragen, der den besten Tarif für Dich findet.

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