Hallo Darmel, hier findest Du alle Infos: http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb03/vmb0303/index.html

Ich habe mir das mal durchgesehen, anscheinend ist eine Befreiung für Dich in der Tag nicht möglich. Allerdings könnte Dein Mann eventuell befreit werden, wenn er ausreichende Einkommen aus einer anderen Beschäftigung bezieht.

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Lt. Hompage der LABO geht das nicht:

Das Darlehen kann nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW in Anspruch genommen werden.

Schau mal unter:"Erklärende Hinweise":

http://bayernlabo.de/privatpersonen/foerderprogramme/bayerisches-zinsverbilligungsprogramm/

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Mikkeys Berechnung finde ich plausibel - wenn Du Dich mit Deiner Schwerster aber anderweitig einigen willst, steht Euch das frei. Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier den Preis. Wenn Du warten kannst, bis das Wohnrecht erloschen ist, muss sie Dir 50% des Hauswertes zahlen. Willst Du aber gleich das Geld, dann musst Du dich mit niedrigerem zufireden geben.

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Schleche praktische Ausbildung durch Leistungen in der Beruffschule kompensieren?

Hallo,

da ich schon mitte zwanzig bin und immer noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, musste ich schließlich das einzigste Angebot war nehmen, das ich bekommen habe.

Der Chef ist nett und außer ihm besteht der Betrieb aus 5 Angestellen inkl. mir als Azubi. Um es nicht weiter auszuführen, das Zwischenmenschliche ist ok.

Leider ist der Tätigkeitsbereich der Firma sehr begrenzt, weshalb ich auch in Zukunft des Öfteren überbetrieblich ausgebildet werde. Das heißt, dass ich viele Dinge, die die Mitschüler in der Berufsschule in ihren Betrieben täglich in der Praxis mitbekommen nur in der Theorie oder in Schulungsamtmosphäre gesehen/erlernt.

Meine Idee ist halt diesen Rückstand durch sehr gute schulische Leistungen und private Vertiefung zu kompensieren. die Hoffnung dabei ist, dass sich die zukünftigen Arbeitgeber vielleicht durch gute Fachbildung von meiner beruflichen Fähigkeit überzeugen lassen.

Natürlich werde einem Facharbeiter, der schulisch viel mitgenommen hat und im Betrieb eine umfassende Ausbildung erfuhr auf die Weise niemals das Wasser reichen können. Aber vielleicht erlaubt mir ja eine Firma die Defizite, die ich eventuell nach der Lehre habe, On-The-Job auszugleichen und so einen eingermaßen guten Job zu kriegen.

Ich muss die Ausbildung beenden, aber diese Tatsachen machen mich sehr unzufrieden.

Was meint Ihr, ist meine Strategie absoluter Nonsens oder kann es funktionieren. Hat es Sinn unter solchen Umständen die Ausbildung zu beenden? Habt Ihr noch weitere Tipps oder kennt ihr derartige Situationen, die schließlich glücklich endeten.

Danke für Eure Aufmerksamkeit

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Deine Einstellung ist super - ich bin aussedem der Meinung, dass Du bei jedem neuen Arbeitgeber auch individuell eingelernt wirst. Nach der Ausbildung solltest Du dann einen wechsel in Betraht ziehen und eventuell Deinen "Meister" in einem größeren Betrieb machen. Mit Deiner Einstellung, kann Dir nichts passieren. Viel Glück weiterhin!

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Im Netz steht viel - viel wahres und viel unwahres! Natürlich könnte dies Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens haben. Aber dazu müsste man meines Erachtens medizinische und wissenschaftliche Forschungskenntnisse haben.

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Wenn der Bonus ist Vertrag festgelegt ist, dann muss der Betrag auch ins Elterngeld mit eingerechnet werden. Anders wäre es, wenn Du z.b. eine Jubiläumszahung einmalig erhalten hättest oder einen besonderen Bonus für eine aussergewöhnliche Leistung einmalig erhalten hättest. Lege Widerspruch ein und beziehe Dich auf das von zahlschein angefügte Urteil! Viel Glück!

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Daran ist nichts illegal! Die Nutzung der Immobilie kann durch den Vorerben erfolgen, erst nach seinem Tod erbt der Nacherbe. Somit wird Vermögen vor Gläubigern geschützt. Der Vorerbe kann das Haus nicht veräußern oder kapitalisieren! Wenn sich alles innerhalb der Freibeträge abspielt, fällt nicht mal Erbschaftsteuer an.

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Deine Tochter hat noch Anspruch auf Unterhalt, allerdings wird ihr Einkommen angerechnet.

Hier findest Du alles zum Thema: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhalt-ausbildung-minderjaehriges-kind_1048.php

"Erzielt das minderjährige Kind Einkommen, durch z.B. einen Schülerarbeit oder Ferienjobs ist dieses Einkommen in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen. Anders verhält sich dieses bei der Ausbildungsvergütung. Diese wird nach Abzug eines ausbildungsbedingten Aufwandbetrages (derzeit 90,- €) hälftig auf den Kindesunterhalt anzurechnen. Der verbleibende Teil der Ausbildungsvergütung wird zu gleichen Teilen auf den Barunterhalt und den Betreuungsunterhalt der Eltern angerechnet.

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Warum bekommst Du Geld von der Agentur für Arbeit, wenn Du einen Ausbildungsplatz hast. Verstehe ich nicht. Der Kindergeldanspruch und auch die Zahlung entfällt erst, wenn die Prüfung bestanden ist. Heir findest Du Infos. Du solltest mal die Kindergeldstelle kontakten: http://blog.azubister.net/prufung-nicht-bestanden-was-ist-mit-dem-kindergeld/

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Wenn die Tante Deiner Mutter damals voll zurechnungsfähig gewesen ist, als sie das Sparbuch übertragen hat, dann wird man meines Erachtens nichts machen können! ansonsten müsste man die Schenkung anfechten!

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Es ist das Wertstellungsdatum - reichst Du z.B. einen Scheck heute auf Dein Konto ein wird das Geld erst mit Wertstellung 2 Tage später gutgeschrieben. Hebst Du heute das Geld schon ab und hast ansonsten kein Guthaben drauf, musst Du für die 2 Tage Sollzinsen bezahlen.

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Schau mal hier: darauf würde ich mich beziehen - ansonsten kannst Du die Zahnärztin bei der Ärztekammer melden, wenn Sie Dir die Kopie nicht aushändigt.

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/arztwechsel.htm

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