Solange man gesund ist, macht es keinen großen Unterschied, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Und es ist auch tasächlich so, dass die Leistungen der Krankenkassen zu einem überwältigendem Teil vorgeschrieben sind. Aber es gibt eben doch gewisse Besonderheiten/Services, die nicht von allen angeboten werden und im Einzelfall für die Versicherten von großem Vorteil sein können. Das ist immer abhängig vom Individuum. Manche bieten z.B. mehr Leistungen im Bereich Homöopathie, was für einige Versicherte sehr wichtig ist, für andere wiederum völlig belanglos.

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Wenn man Umwege fährt, die sich mit den Straßenverhältnissen erklären lassen, dann sind eventuelle Unfälle, die auf dieser Strecke passieren, mit versichert. Aber wenn Du Umwege fährst aus rein privaten Gründen - beispielsweise um Dein Kind aus der Schule abzuholen - dann bist Du ohne den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterwegs. Vor einigen Jahren wurde vor den Gerichten teilweise noch anders enstchieden, aber ich meine neulich noch gelesen zu haben, dass sich das Bild mittlerweile gedreht hat.

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Ich würde mich dem Querkopf anschließen und davon abraten, eine Teilkasko abzuschließen. Mit so einem geringen Wert wirst Du im Schadensfall nicht Deine Existenz bedrohen. Man kann sich eben manchmal auch überversichern.

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Nein, ich das ist natürlich nicht absetzbar. Du kannst ja genauso wenig mit dem Auto zum Jobinterview fahren, in einer 30er-Zone mit 70 geblitzt werden und dann versuchen, den fälligen Strafzettel vom Finanzamt als Werbungskosten absetzen zu lassen. Falls das Finanzamt das akzeptieren würde, würde ich doch sehr an der Zurechnungsfähigkeit der Sachbearbeiter zweifeln.

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Da es sich bei der Paysafecard um ein Prepaid-Zahlungsmittel mit begrenztem Guthaben handelt, kann auch nicht mehr verloren gehen als drauf ist. Damit ist ein bisschen wie Bargeld. Aber auch so ist die Bezahlung sicher, weil man im Gegensatz zu anderen Zahlungsarten keine persönlichen Daten von sich preisgibt. Das finde ich persönlich sehr gut, wenn man bedenkt, welche persönlichen Informationen man sonst so durch www verschickt.

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Das ist ein kompliziertes Gebiet, wenn man sich auf dem Terrain nicht auskennt. Es gibt viele Möglihckeiten, be einer Schenkumg einer Immobilie zu Lebzeiten dem Fiskus möglichst wenig Geld in den Rachen zu werfen. Ich würde Dir raten, Dich dazu von einem Fachmann (Fachanwalt für Erbrecht, einem Notar oder auch einem Steuerberater) beraten zu lassen. Die sollten eigentlich Bescheid wissen und Dir konkrete Fragen beantworten können.

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Wenn auf der Karte der Name Deiner Frau steht, dann denke ich, dass Du streng genommen nicht damit zahlen darfst. Denn der Verkäufer oder die Verkäuferin kann ja trotz wahrscheinlich gleichen Nachnamens nicht davon ausgehen, dass Ihr verheiratet seid. Aber bei wenn die Bezahlung mnit PIN verläuft, dann wird es wahrscheinlich kaum auffallen, bzw dem Verkäufer egal sein.

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