Du als Mutter hast immer, im gesetzlichen Rahmen, Anspruch auf Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle ob du verheiratet bist oder nicht. Hauptsache du bist für das Kind " Kindergeldberechtigt ".

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Ich habe für 4 Kinder Kindergeld erhalten und daher weiß ich, daß von den Eltern immer nur einer Kindergeldberechtigt ist. D.h. Kindergeld wird nur auf das Konto eines Kindergeldberechtigten überwiesen.

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