Die Berliner Volksbank empfielt: nach Beenden der Online-Anwendung Cache/temporäre Internetdateien im Browser löschen.

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Es gibt keine dummen Fragen. Kindergeld bekommt immer nur der Kindergeldberechtigte. Kindergeldberechtigt ist alleine der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes das Kindergeld bei der zuständigen Behörde beantragt hat.

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Du schreibst, daß ihr zusammen lebt. Das reicht der Arge, euer Einkommen in einen "Topf zu werfen". Leider schreibt es das Gesetz so vor, da wird auch keine Rücksicht auf dein Kind genommen. Es spielt überhaupt keine Rolle, daß ihr ziemlich unabhängig voneinander seit.

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Du als Mutter hast immer, im gesetzlichen Rahmen, Anspruch auf Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle ob du verheiratet bist oder nicht. Hauptsache du bist für das Kind " Kindergeldberechtigt ".

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Richtig billy. Also, ich hatte bei der DEVK eine Rechtsschutzversicherung. Bei einem Rechtsstreit gehe ich zu einem Anwalt und der reicht die Unterlagen bei der DEVK ein. Die entscheidet, ob dieser Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv für mich endet. Und NUR dann werden die Kosten übernommen.

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Bei der Berliner Volksbank ist das Telefonbanking identisch dem Onlinebanking.

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Der Sromanbieter kann nicht einseitig wegen einer Strompreiserhöhung den Vertrag kündigen. Ich denke mal: man bietet euch übergangslos einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen an. Was ihr dann macht, ist euch überlassen. Kündigungsfristen stehen in eurem Vertrag.

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https://onlinebanking...Name deiner Bank... Hinter dem http muß dann immer ein s sein.

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Ich weiß von der Rechtsschutzversicherung der DEVK: Leistungen werden erst 3 Monate nach Versicherungsabschluß gezahlt.

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Ich hatte eine Rechtsschutzversicherung bei der DEVK und weiß: die Versicherung hat z.B. nur die Kosten für den Anwalt übernommen, wenn man den Prozess mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt.

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Du kannst einen Vertrag jederzeit kündigen, d.h. einen 2-Jahresvertrag z.B. schon nach einer Woche. In der Bestätigung wird dann darauf verwiesen, daß die Kündigung erst ca. in 2 Jahren in Kraft tritt. Nur zu spät, Kündigungsfrist, darfst du nicht kündigen.

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Die Kg-Kasse wird es 100%-ig merken und du mußt es dann zurück zahlen. Informiere sie am besten so schnell wie möglich, dann hast du alles hinter dir.

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Kindergeld bekommt der Elternteil, der Kindergeldberechtigt ist. Soll das Kind das Kindergeld erhalten, muß der Kindergeld- berechtigte Elternteil und das Kind eine schriftliche Erklärung an die Kindergeldstelle abgeben, warum das KG direkt an das Kind gezahlt werden soll. Habe das alles mit meinem Sohn durch.

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Ich habe für 4 Kinder Kindergeld bekommen. KG bekommt immer der Kindergeldberechtigte, das war in unserem Fall ich. Im Fall meines 3. Sohnes wollte ich, daß ihm das KG während der Lehre direkt aufs Konto überwiesen wird. Aber lt. KG-Kasse hätten mein Sohn und ich schriftlich erklären müssen warum und weshalb wir das möchten. Und das war uns zu umständlich.

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Ich habe für 4 Kinder Kindergeld erhalten und daher weiß ich, daß von den Eltern immer nur einer Kindergeldberechtigt ist. D.h. Kindergeld wird nur auf das Konto eines Kindergeldberechtigten überwiesen.

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