Das kann man evtl. per Sondervereinbarung innerhalb einer Hausratversicherung versichern. Da müsstet Du mal mit Deinem oder einem Versicherungsmakler sprechen. Ob sich das aber lohnt ist eine andere Frage...

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Wegen Deines Vaters brauchtst Du Dir keine Sorgen machen. Wenn er keine Auskunft zu seinem Einkommen machen möchte oder trotz genügend Einkommen nicht zahlen möchte, bekommst Du das Geld vom Bafäg Amt im Voraus und diese werden dann rechtlich gegen Deinen Vater vorgehen, dass er Auskunft erteilt, bzw. zahlt. Du solltest mal in die Sprechstunde Deines Bafög-Amtes gehen und mit denen reden. Weitere Infos findest Du hier: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/studienanfaenger/10.asp

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Ein ideeller Wert wird zumindest gesetzlich beim Finderlohn nicht berücksichtigt:

§ 971 BGB Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/971.html

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