das muß dann als sogenannte fiktive Entnahme behandeln-für viele Branchen gibts einen Pauschbetrag. Diese setzen Standardwerte voraus- wenn das nicht mit deinen Entnahmen zusammenpasst, kannst Du Nachweise führen, und diese beim Finanzamt einreichen-zB. wenn Du überwiegend Brot verkaufst, solches aber wegen Allergien nicht selber essen kannst.

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alles zum Thema ist recht leicht zu ergoogeln-nicht das ganze Ersparte ist weg-prozentual trifft es die, die Spareinlagen in grösseren Mengen auf der Bank haben.

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Hä, wie meinen? Woher sollen wir wissen wohin die von Dir geschädigten gehen um sich anwaltlich beraten zu lassen? Sorry, aber Deine Frage versteh ich grad nicht

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schau mal hierzu: first State Global Emerging Markets Leaders A ACC

Danske Global Emerging Markets A

First State Global Emerging Markets A ACC

in den letzten 5 Jahren haben diese alle um die 8 Prozent gemacht, find ich gut

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andere Mitarbeiter fragen vielleicht? Schau hierzu auch http://www.gutefrage.net/frage/mitglieder-beim-arbeitgeberverband

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Natürlich sollte der Vermieter gut wirtschaften können- aber eine Pflicht hier sehe ich nicht. Er kann ja die Mieter nicht zwingen, auf Kabel zu verzichten, wenn dies Teil des bisherigen Vertrages war. Vielleicht würden das gar nicht alle wollen. Denk das ist nicht genau so als Pflicht festzulegen. Aber reden kann man natürlich mit ihm, ob er Einsparmöglichkeiten sieht.

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ja wie jetzt-Tante oder Du oder Ihr gemeinsam? Was genau steht im Testament? Tante oder Du-das kann ich mir so nicht vorstellen. Evtl. gehörts Dir schon hälftig oder Du bist eben der Nacherbe der Tante, dann wird natürlich auch Erbschaftssteuer fällig sein. Ich würde mir hierzu mal den Rat eines Notars holen. Ist es ein Testament, daß beim Notar gemacht wurde? Oder ein eröffnetes Testament, daß ihr zu Hause gehabt habt?

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die Hausrat gilt während des Umzugs für beide Wohnungen. Zumind. 2 Mt. ab Beginn des Umzugs.

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Mund auf o.Geldbeutel heißt die Devise-kennst Du nicht auch das Korkengeld http://de.wikipedia.org/wiki/Korkengeld

Alles verhandelbar-mehr als ein Nein bekommst Du nicht als Antwort, probiers -frag nach einem Fixpreis für alles zusammen

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Finanzfrage ist hier wohl falsches Forum, kauf Dir Milchzucker, u.rühr es in Joghurt

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wenn es zuvor Teilkasko hatte dürfte die Ruheversicherung noch greifen (bis 6 Mt. nach Abmeldung)Ruf die bisherige Versicherung an u. frag nach. Aber: wieso kein Saison-Kennzeichen????

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Vielleicht meinst Du eine Existenzschutzversicherung? Diese wurde mir unlängst angeboten. Aber ob das wirklich ein gutes gleichwertiges Produkt ist, keine Ahnung. Viell. weiß das hier ein Versicherungsexperte besser, bin auch gespannt auf weitere Antworten

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Auslandskrankenversicherung für Studenten-ein Muß. Jeder Vers.berater wird dich hierzu beraten. Das wird die wichtigste Versicherung sein, Haftpflicht würde ich vermutlich keine spezielle Abschließen.

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bei Demenz hat die Versicherung doch ein höheres Risiko-ich denke, wenn man das nachweisen kann, daß es Demenz ist, dann kündigt die Versicherung gern von sich aus. Evtl. noch mit Anwalt drohen, das schadet nie. Aber grds. ist es wohl so, daß man schwer rauskommt, weil man ja grds. beweisen muß, daß der Vertrasabschluß aufgrd. der Krankheit hätte nicht stattfinden dürfen.

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die Vorlegungsfristen für Schecks sind klar geregelt: Zitat: 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks 20 Tage für im europäischen Aulsnad und den Mittelmeerländern ausg gestellte Schecks 70 Tage für Schecks die aus überseeischen Ländern ausgestellt worden sind danach ist es Gutwill des Ausstellers diesen noch zu akzeptieren, ein Versuch ist es wert!

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