Solange du die Karte nicht gekündigt hat, besteht zwischen dir und der kartenausgebenden Bank ja leider ein Vertrag. Daher ist die Bank berechtigt, die Jahresgebühr auch weiterhin einzuziehen. Tun kannst du da nicht viel, außer nochmal das Gespräch mit der Bank zu suchen, wobei ich nicht glaube, dass das Aussicht auf Erfolgt hat.

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Gebühren für die Einräumung der Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten, ist eigentlich nicht üblich. In der Regel räumen die Banken das Recht zu Sondertilgungen kostenlos ein bzw. solche Sondertilgungen sind kostenlos möglich. Anders sieht das bei einer vorzeitigen Rückzahlung des kompletten Darlehens aus. Dann kann die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

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Ja, als Hundealter ist man für den Hund und dessen "Taten" verantwortlich und muss für Schäden, die der Hund verursacht aufkommen/geradestehen, auch wenn man nicht dabei war.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Durch den Hund verursachte Schäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung nämlich nicht mit abgesichert.

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