ich schließ mich imager761 an, zumal die Freigabe des Aufzugs erst erfolgt, wenn auch das dortige Notruftelefon angeschlossen ist. Eine offizielle Inbetriebnahme seitens TÜV und eine Einweisung von einem sog. Aufzugswärter (häufig Hausmeister) muss erfolgt sein. Aus Sicherheitsgründen MUSS der Aufzug solange ausgeschaltet bleiben. Gibt die Baufirma den Aufzug frei, ist der Aufzug selbstverständlich so zu schützen, dass keine Schäden an diesem entstehen. Sollten doch Kratzer o.ä. entstehen, sind diese unmittelbar anzuzeigen - Umzugsunternehmen sind hiergegen z.B. ja auch versichert! Das größere Möbel über das Treppenhaus transportiert werden (sollten).... versteht sich doch eigentlich von selbst und 2. OG ist ja auch zu wuppen :)

Nun sehe ich, dass der Umzug vor 3 Tagen war. Und? Alles geklappt?

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ergänzend zu den bisherigen Kommentaren:

deswegen 3 NKM Kaution VOR der Wohnungsübergabe als Sparbuch oder Bürgschaft aushändigen lassen. Ist zwar auch nur eine kleine Absicherung, aber befindet sich der Mieter dann mit einer Monatsmiete in Verzug, sollte man gleich eine Abmahnung nicht scheuen...

Nach dem aktuell modifizierten MietR sollen Räumungsklagen immerhin zukünftig zügiger abgewickelt werden.

Gleichwohl sollte eine Mieterauswahl sorgfältig erfolgen: Letzten 3 Verdienstnachweise (+ prüfen, seit wann in der aktuellen Firma beschäftigt), Schufa-Auskunft, Selbstauskunftsbogen und persönlicher Eindruck!!

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als erstes würde ich mal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Mieterhöhungen können dort nämlich durchaus geregelt sein!

z.B. im Wege einer Staffelmiete oder einer Indexmiete, d.h. ändert sich der Verbraucherpreisindex, ist der Vermieter berechtigt, die Miete entsprechend anzupassen.

Als 3. und 4. Möglichkeit siehe Kommentar von wfwbinder.

Hat dein Freund der Mieterhöhung nun allerdings schon (stillschweigend) durch konkludentes Handeln zugestimmt..... bin ich mir nicht sicher, ob er da jetzt wieder (so einfach) rauskommt.

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Vergleichen lohnt sich, allerdings würde ich tatsächlich auch auf eine "namhafte" Bank Wert legen. Die BHW-Bausparkasse war vor rund 10 Jahren mal super günstig.

Und auch bei der KfW-Bank würd ich unbedingt mal anfragen gerade wenn es sich um einen Neubau handelt oder auch Finanzierungsbedarf für eine energetische Sanierung gebraucht wird.

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ergänzend zu den vorausgegangenen Antworten möchte ich noch folgende Überlegung anbringen:

Bei einem Neubau gibt es eine Gewährleistungsgarantie von 5 Jahren. Alle (wesentlichen) Mängel, die in dieser Zeit auftreten, müssen quasi kostenfrei vom Bauträger beseitigt werden. In meinen Augen auch ein Pro für ein neugebautes Haus!

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Erst einmal herzliches Beileid und viel Kraft!

Wendet euch direkt an das Nachlassgericht in eurem Wohnort.

Dort wird dann ein Erbschein ausgestellt, den ihr bei der Bank vorlegen müsst.

Wenn es im Übrigen kein Testament gibt, dürfte die Lebensgefährtin als Erbin leer ausgehen.

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hmm...

aus meiner früheren Zeit als ReNo-Fachangestellte hab ich gelernt, dass die außergerichtlichen Kosten, also die für ein anwaltliches Mahnschreiben VOR dem gerichtlichen Mahnverfahren... in die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren "übergehen". Demnach wäre das nicht so.

Vielleicht bittest du den RA einfach mal genau aufzulisten, was für Kosten er damit denn im Einzelnen genau meint. Dann ist es sicherlich etwas klarer.

Wenn nämlich z.B. Kosten für eine Anschriftenermittlung angefallen sind, müsstest du diese tragen - m.E. wäre das allerdings tatsächlich dann aus dem Vollstreckunsbescheid schon ersichtlich...

Auf Anhieb würd ich das also auch eher verneinen.

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erben tun sie erst nach dem Tod Ihrer Mutter... vorher hat sie selbstverständlich das Recht, mit ihrem Hab und Gut so umzugehen, wie sie es für richtig hält.

Theoretisch gehen Sie also leer aus - außer es bleibt noch nach dem Tod Ihrer Mutter Barvermögen übrig.

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entweder wie Pepe33 vorgeschlagen möglich oder über eine Zwischenfinanzierung (welche nahezu jede (Haus-)Bank anbietet.

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Ich kann mir das auch nicht vorstellen, da sich ein Makler seine Courtage eigentlich in dem notariellen Kaufvertrag absichern lässt. Und vorher haben Sie sicherlich auch keinen Vertrag o.ä. von dem Makler unterschrieben oder?

Unter den gegebenen Umständen wäre das schon wirklich abstrus...

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ich möchte nur kurz ergänzend auf den Punkt Eigentumswohnung eingehen. Man erwirbt bei einer ETW ein "Sondernutzungsrecht" an der ETW und befindet sich dann automatisch in einer Eigentümergemeinschaft. Diese Eigentümergemeinschaft bestellt einen sog. WEG-Verwalter, der sich um die jährliche Abrechnungen kümmert. Hier fällt ein sog. Wohngeld an. Das Wohngeld beinhaltet Instandhaltsrücklagen, Steuern und Gebühren wie z.B. für gemeinschaftliche Gartenpflege, Winterdienst, Allgemeinstrom etc. und eben auch eine geringe mtl. Gebühr für den Verwalter. Wenn ETW, dann m.E. am besten in eine NEUBAU-ETW investieren. Da gibt es aktuell ggf. noch sehr zinsgünstige Förderdarlehen der KfW-Bank von 50 T€ zu einem Zinssatz von ca. 2,4 % und man hat von Anfang an Einfluss auf die Gestaltung und z.B. altersgerechte barrierefreiheit!

Viel Glück bei der Entscheidungsfindung!

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Das ist m. E. nicht richtig. Die Anmietung des Stellplatzes ist eine Nebenleistung. Und Nebenleistungen können /sollen steuerlich so behandelt werden wie die Hauptleistung. Da die Miete ohne Umsatzsteuer bezahlt wird, dürfte auch keine MWSt. anfallen. Anders würde dies sicherlich bei einer gewerblichen Vermietung aussehen!

Beste Grüße crapa

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