Freie Künstler. Du bist Freiberufler. Eine Unternehmensform, wie e.K., brauchst du dann nicht. Einfach Gewinn und Verlustrechnung beim Finanzamt abgeben.

Kleinunternehmen bist du nur, wenn du unter etwa 17.500,- Euro pro Jahr verdienst. Liegt dein Einkommen darüber, bist du kein Kleinunternehmer mehr. Als Künstler musst du deine Preise in Rechnungen nur ohne Mehrwertsteuer angenommen und darauf hinweisen, dass du Kleinunternehmer bist.

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Oh, schwierige Frage. Ich glaube Versicherungen müssen immer nur den Wert erstatten, den das Handy zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Somit wäre es rechtens (bin mir aber nicht 100% sicher).

Allerdings weiß ich nicht, inwiefern die Versicherung dich darauf hinweisen sollte, dass das Handy gebraucht war. In der Regel gibt es nämlich Geld oder dein Handy muss repariert werden. Ob es so rechtens ist, dass die dir einfach ein gebrauchtes Handy andrehen, ist fraglich.

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