Warum sollte die Versicherung diese Vollmachten brauchen? Das verstehe ich nicht. Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung existiert, sollte eigentlich jeder haben. Auch eine Vorsorgevollmacht kann wichtig sein. Aber eigens eine Vollmacht für die Versicherung, das würde ich nicht für nötig halten.

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Auszubildende und Studenten, die bereits eine eigene Wohnung haben, sind noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn diese ein Familienversicherung abgeschlossen haben. Es gibt aber bei manchen Versicherern Altersgrenzen - lieber mal nachfragen!

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Ich habe einen Antrag auf Einführung zugelassener Wertpapiere in den regulierten Markt der Boerse Stuttgart gefunden. Schau mal hier:

https://www.boerse-stuttgart.de/files/rm-7einfuehrungsantragrmwertpapiereallgemein.pdf

Allerdings kann ich Dir auch nicht genau sagen, was da abläuft.Könnt mir vorstellen, dass die Wertpapiere bei der Einführung zugelassen sind aber noch nicht am geregelten Markt gehandelt werden. Frag am besten mal bei der Börse Stuttgart nach.

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Deine Mutter hat einen Freibetrag von 400.000, Dein Vater ebenso! Du könntest also eine Wohnung von Beiden (gemeinsames Eigentum) im Wert von 800.000 Euro übertragen bekommen ohne schenkungssteuerpflichtig zu werden.

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