Ein Bausparvertrag hat einige diese Eigenschaften, allerdings bringt er kaum Rendite und zur Zeit keinen Inflationsausgleich. Der lohnt sich als nur wenn Du bauen/kaufen möchtest und davon ausgehst dass in ~ 7 Jahren die Bank-Baudarlehens-Zinsen maßgeblich über denen der heute angebotenen in Bausparverträge liegen.

Andere Verträge mit fest vereinbarten Monatsraten sind "Ansparpläne", "Prämiensparpläne" oder "Banksparpläne". Da musst Du aber intensiv nach Angeboten suchen. Z. B. bei fmh: https://ansparplan.fmh.de/fmh/

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mehr Geld im Portemonnaie zum Einkaufenĺ

Wie das Wort "Inflation" schon aussagt, bläht sich bei mir die Geldmenge auf. Im Portemonaie und das brauche ich dann für Rechnungen und Kassenbons. Leider nicht entsprechend auf der Gehaltsabrechnung, da bläht es weniger und auf den Sparkonten fließt es ab.

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Bei Gebäuden gibt es ja eine ideelle Teilung (ideelle Eigentumsanteile) oder eine räumliche Teilung. Wenn Dir am Haus bestimmte bauliche Teile gehören und Du die vermietest ist es allein Dein Einkommen. Anders wäre anders.

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Deine Frage ist berechtigt.

Es ist in den Vorschriften tatsächlich >kein Zeitraum< definiert.

Ich glaube das Thema ist hier schon öfter behandelt worden, such mal danach !

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Alles Bargeld welches Du hast (auch in Euro), hat den Vorteil, dass es bei einem deutschen - einem eurolandweitem oder EU-weitem Haircut nicht betroffen ist. Denn dabei werden nur KontoGuthaben rasiert.

Ein Bargeldverbot kann nur der aussprechen dem das Bargeld gehört. Ich meine damit: Die EU kann keine Schweizer Franken oder Norwegische Kronen verbieten.

Vorteile haben diese Fremdwährungen für denjenigen, der einen EuroCrash befürchtet. Seine Euros sind danach nichts mehr wert. Die Fremdwährungen aber - behalten ihren Wert. Dass Selbe gilt für einen Euroabsturz bzw. eine sukzessive Abwertung des Euro über einen langen Zeitraum.

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Schau in die Bedingungen für das Konto. Dort müsste doch stehen ob es nur um einen Geldeingang (bei manchen Banken ist das so) oder um einen Gehaltseingang geht.

Elterngeld würde ich als "Lohnersatzleistung" deklarieren.

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Wenn die Postbank, oder Deutsche Bank plus Postbank zusammenbrechen, zahlen nach den Aktionären und Anleihen-Besitzern die Sparer, denn auch die sind Gläubiger.

Wenn der Einlagenschutz funktioniert bleiben Dir von Deinem Geld 100.000,- € einszueins. Der Rest wird rasiert, zu welchem Prozentsatz kann man heute noch nicht sagen.

Viel Glück

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Wer von seiner Mutter, seinem Vater, seinem Kind ein Grundstück oder Haus kauft, kann sich von der Grunderwerbsteuer befreien lassen.

Du hörst Dich so an, als währet Ihr noch nicht beim Notar gewesen...

Mein Vorschlag: Kauf das Grundstück Deiner Mutter ab. Lass Deine Mutter, deiner Schwester das Geld schenken, pack das Alles in einen Notarvertrag. Der Notar beantragt dann auch die Befreiung von der Grunderwerbsteuer.

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Hallo "annalouisa" Du sollst auch eine verwertbare Antwort bekommen. Was Du suchst bietet zum Beispiel die DKB an. Hier Auszüge aus den Kreditkartenbedingungen:

"Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des....mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit zweifelsfrei gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze)."

"Der Karteninhaber kann mit....uns....eine Änderung der finanziellen Nutzungsgrenze vereinbaren."

"Soweit auf dem Kreditkartenkonto...ein Guthaben vorhanden ist, sind Kartenumsätze >>>über die finanzielle Nutzungsgrenze hinaus<<< in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich."

Zahlst Du also 20.000,-€ ein, so kannst Du Rechnungen bis zu 20.000,-€ plus ~Verfügungsrahmen bezahlen. Gruß b

P.S im Gegensatz zur Com.direkt kann man hie über 300.000,- € einzahlen.

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Sollte beim erstgenannten Bausparvertrag die Bausparsumme 50.000,-€ sein, wirst du wahrscheinlich deine Monatsbeiträge auf 200,-€ erhöhen dürfen. Aber das musst du in den Bausparbedingungen genau nachlesen.

Beim zweiten Vertrag kommt es auf die Verzinsung an. Ein vier Jahre alter Vertrag könnte durchaus einen Zinssatz haben den man heutzutage nicht mehr bekommt. Da wärst du mit 2,0% Guthabenzins (auch inklusive Bonus)schon sehr gut bedient. Sollte das der Fall sein, solltest du diesen Vertrag nicht kündigen.

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Habe mir die bisherigen Antworten und Kommentare durchgelesen.

Was übrig bleibt ist, dass der Vater sich diese "rentenrelevanten Kindererziehungszeiten" anrechnen lassen sollte.

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Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
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Für dich sind zwei Sätze in den Paragraphen relevant:

"Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht." - Ein Ansparen bis zur Bausparsumme ist möglich.

"Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt." - Also nix ankreuzen, nix zurückschicken.

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Ganz ruhig - keine Panik

das kommt öfter vor. Bausparkasse und Finanzamt kommunizieren miteinander - und dann wird die WoB, die vorgemerkt war, einfach wieder gestrichen.

Man kann schließlich nicht vom Steuerzahler erwarten, dass er sein zu versteuerndes Einkommen auf'n Cent selbst schätzen kann. Dafür ist das Finanzamt zuständig.

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@ Privatier59

Ich schon!

Es gibt durchaus Antragsformulare, die sehr pauschal gehalten sind.

Das hat mich mal 7000,-€ gekostet.

Weshalb ich nur raten kann: Den Versicherungsvertreter beim Abschluss des Vertrags vor Ort zu haben um solche Fragen, wie hier gestellt, direkt zu klären.

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Wer ist denn der 2. Bausparer?

Dein Ehepartner?

Dann reicht es einen der beiden Wohnungsbauprämienanträge auszufüllen und den Partner dort unterschreiben zu lassen!

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Meines Wissens zahlst du bei einem unbebauten Grundstück die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis des unbebauten Grundstücks und beim Kauf eines bebauten Grundstücks die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis des Grundstücks nebst Gebäuden.

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Von den meisten Tagesgeldkonten kann man nur auf ein Referenzkonto überweisen. Das ist meist dein Girokonto bei deiner Hausbank.

Ich denke mal, das man "regelmäßige Auszahlungen" vom Tagesgeld auf dieses Referenzkonto einrichten kann. Das wäre dann ein Dauerauftrag-Effekt. Bei der Bank of Scotland geht das, man muss die Zahlungen nur einzeln eingeben.

Aber vom Tagesgeldkonto irgenwelche monatlichen Rechnungen an unterschiedliche Konten, das wird nicht gehen - dann wäre es ja ein Girokonto...

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Ich hatte mal einen Kollegen bei der Bundeswehr, dem haben die erzählt, wieviel Steuern er zurückgezahlt bekommt, wenn´s mal mit dem Verkauf nicht so gut läuft.

Das Problem war nur, dass er gar keine Einkommensteuer bezahlt hat.

Er hat es nicht kapiert...

Mein Rat Althaus: Suche, bis du einen anständigen Job findest!

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Wenn nicht die ganze Wohnung, das ganze Haus abgefackelt ist, stellt der Versicherer (Gutachter) durch Fotos den Standart der verschonten Einrichtung fest. Er geht dann davon aus, dass auch der zerstörte Teil den gleichen Standart hatte.

Sind gerade die zerstörten Räume mit einem höheren Standart eingerichtet gewesen und man hat keine Belege in Form von Rechnungen, kann man es im Streitfall nur mit Fotos oder Zeugenaussagen belegen.

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