Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich daher jetzt die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar geeinigt, die am Donnerstag den 07.10.2010 zu Ende ging.
Demnach soll eine entsprechende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung „schnellstmöglich“ im Bundesrat beschlossen werden. Allerdings verzögert sich die für Mitte Oktober 2010 geplante neue Winterreifenpflicht bis November 2010. Ab dann gibt’s ein Bußgeld für denjenigen, der mit Sommerreifen unterwegs ist.
ABER: Nichtsdestotrotz kann die falsche Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich, wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung in Gebrauch war.
Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.
Hierzu eine Kommentierung :
"Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)