Du kannst natürlich frei entscheiden was Du mit dem Geld machst.

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Wenn die Liquidation abgeschlossen ist, aber noch Gläubiger vorhanden sind, haftet der Liquidator. Während der Liquidation sind alle Vermögenswerte zu verwerten und die Verbindlichkeiten zu berichtigen. Reicht das Vermögen nicht aus um alle Verbindlichkeiten zu berichtigen, wäre ein Insolvenzantrag sinnvoll.

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Du kannst den Kaufpreis nach Beurkundung und Eintragung der Auflassungsvormerkung auch direkt auf das Notaranderkonto einzahlen. Zum Notar brauchst Du das Geld nicht mitnehmen, das wäre viel zu früh.

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1 Jahr.

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Produkt entwickelt & geliefert aber nur teilweise bezahlt worden

Guten Tag liebe Finanz und Rechnungswesen Profis,

Folgender Fall Fiktiv dargestellt: Person A hat für eine Firma ein Produkt entwickelt und es auch abgeliefert .. Bei der ersten Präsentation wurde gesagt "änder noch zwei Sachen dann ist es ok". Diese Sachen wurden geändert und die Firma hat dies dann auch so akzeptiert und hat letztendlich das Produkt in den Vertrieb genommen. D.h sie erwirtschaften Geld damit .. Nun ist es so dass Person A die Anzahlung zu beginn der Entwicklung bekommen hat .. Nun allerdings verweigert die Firma die Zahlung des restlichen Geld mit der Aussage "Das Produkt entspricht nicht den besprochenen Umfang".

Vertraglich wurde der Umfang nicht festgesetzt und die Firma hat das Produkt ja letztendlich akzeptiert und es in den Vertrieb gegeben .. Zu diesem Zeitpunkt wurde nicht gesagt dass man die Zahlung nicht leisten werde.

Nun sind 8 Wochen vergangen, Person A hat mehrmals darauf hingewiesen dasssie auf die Zahlung nicht verzichten werde .. Passiert ist allerdings nichts ..

Weitere Vertragspunkte wurden ebenfalls von der Firma nicht eingehalten ..

Nun meine Fragen an die Finanz / Rechnungswesen Profis:

1.) Kann die Firma einfach die Zahlung verweigern obwohl sie das Produkt letztendlich akzeptiert haben und keine Andeutung gemacht haben dass man die Restzahlung nicht leisten werde? 2.) Kann man zur Wahrung der Finanzinteressen den Vertrieb verbieten und Schadensersatz fordern? 3.) Wie würdet ihr in der Sache vorgehen?

Wäre über Antwort dankbar ..

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Da kommt es schon auf den Vertrag an. Wenn das Produkt in den Vetrieb genommen wird, muss natürlich die vertraglich geschuldete Leistung erbracht werden. Das Eigentum liegt ja noch bei A.

Ich würde hier, ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage, einen Mahnbescheid beantragen, oder gleich Zahlungsklage erheben.

Ein Mahnbescheid sollte aber schon reichen.

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Bevor ich jetzt lange Erklärungen abgebe......ist die Frage noch aktuell?

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Ein Gesetz gibt es da nicht. Das P-Konto ist nur für den Unterhalt des Kontoinhabers da. Hast Du ggf. einen Insolvenzantrag gestellt?? Dann würde sich das evtl. etwas anders darstellen.

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Nach meinem Kenntnisstand geht das nicht. Es sei denn, dass an der ersten EV begründete Zweifel dargelegt werden.

Was meinst Du denn mit " nicht Eingliederung festgestellt werden" ?

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Wenn das Kindergeld auf die Bezüge gem. SGB II angerechnet wurde, brauchst Du das natürlich nicht zurückzahlen.

Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich die Arge denn??

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Wenn Du es mit einfacher Post versendet hast, kann es sein, dass es nie dort ankommt. Einen Beweis für die Rücksendung hast Du dann auch nicht.

Oder hast Du es als versicherten Versand zurückgeschickt?

Die max. Kosten würden sich auf den Kaufpreis belaufen.

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na da wo die Kinderbetreuungskosten eingetragen werden.

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Das ist ja wahnsinnig bitter für Dich.

Um was für welche Sozialstunden geht es denn genau?

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Für die Blauäugigkeit muss sie jetzt geradestehen und im ungünszigsten Fall, also wenn er weiter nicht zahlt, die ganze Zeche löhnen.

Gegen ihren Ex kann sie die Kosten allerdings zivilrechtlich wieder einfordern. Dafür benötigt sie einen Anwalt, der ein Honorar verlangt und hat nicht mal Gewissheit, dass der Ex zahlen kann.

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Hallo, bin gerade erst dem neu dabei, weil "gutefrage.net" grad nicht funktioniert.

Hat sich Deine Frage schon erledigt, oder brauchst Du noch die Anleitung?

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Es geht der Bearbeiterin wahrscheinlich nur darum sicherzustellen, dass Du Dir kein finanzielles Polster geschaffen hast, dass den FReibetrag übersteigt.

Wenn Du keinen Stress haben willst, sage einfach " für die Dinge des täglichen Lebens".

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Da hat Dir Dein Anwalt aber einen tollen Tip gegeben. In England sind gegenwärtig die Tore für Insolvenzanträge von Deutschen und anderen geschlossen.

Auch gilt zu beachten, dass Du perfekt englisch sprechen musst.

Wo liegt denn das Problem?

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Haftpflicht und KV über Deine Eltern. Hausrat musst Du versichern, wenn Deine Eltern das nicht in ihren Vertrag mit aufnehmen.

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