normal ist bei einer normalen Steuererklärung das zahljahr (also 2024). das finanzamt ist aber bei solchen sachen großzügig. man könnte auch das wirtschaftlich zugeordnete jahr nehmen also 2023 (und kurz als text begründung "sachliche zuordnung" reinschreiben). ...Fazit: setz es da ein wo es steuerlich für Dich günstiger ist. Das ist das KalenderJahr wo Du das meiste steuerpflichtige einkommen hast.... also wahrscheinlich auch 2024.
der Immobilienmarkt ist mit den Geldern aus Börsengewinnen und abgezweigten EU Förderugnen (aus dem Ausland) überkauft. Wir kennen noch Rabatt 0-50% je nach Zustand. Wenn Du es kaufen möchtest, dann mach doch eine Begehung mit einem Freund der auch Profi ist und stellt beim Begehen eien Mängelliste auf, (die ihr ja schon vorher kennt und kommuniziert das an dem Makler). Und biete einen angemessenen Preis. Es ist wg. siehe oben zuzeit crazy. Normal ist 19-25 facher mietwert jetzt wird von Maklern bis 60facher Mietwert verlangt. Totaler Blödsinn...d.h. Käufer erhält seinen Nettoeinsatz in seinem Leben nicht raus? crazy ...
aber alles mit notar machen sonst kann es probleme geben
gehören tut sie der dem eingetragenen, aber der wert bei scheidung ist zugewinn also durch 2 also der eingetragene muss 50% zahlen.
nummer 1 und nummer 3 sollte funktionieren.
mußt wissen wieviel umsatz und gewinn das macht.wieviel jahre willst Du brauchen um die ablöse wieder verdient zu haben....machen die für Dich werbung? oder Du alles allein? auch an schlechten tagen beobachten, was die so ausliefern. ist viel mittags büro kundschaft? gbt es flautenphasen? wieviele konkurrenten gibt es? wie dist die pizza bei google udn anderen bewertet?
immer ruhig bleiben wenn es ihnen nicht passt melden die sich und du kannst die karte abgeben. die kommen nicht gleich mit dem kadi. von unserer firma aus dürfen private auch im großhandel einkaufen und dieser großhandel hat das sogar unserer firma für ihre mitarbeiter aktiv angeboten. ich habe aber noch nie gesehen, dass sie günstiger sind als ein sonderangebot im einzelhandel oft sogar teurer.
grundsatz daumenregel ist, das umlaufvermögen dient dem produzieren (rein raus bei der wertschöpfung auch bei finanzdingen), das anlagevermögen ist die unveränderliche basis...rest siehe tina, das google schmeisst alle details inkl. gesetze raus.
versuch die Post(bank), die tauschen oft noch manuell umsonst um.
Versuch die Bundesbank (oder LZB). Öffnungszeiten im Internet. Die müssen umsonst umtauschen. Rechne aber die fahrtkosten dorthin dagegen, ob gebühren dann nicht doch billiger (bei uns ist die auf Fussmarschentfernung)
und: Coinstar (Klein-)Geldwechsel Automat befindet sich 10367 Berlin realist aber nicht gebühren frei, in hannover hat auch die sparkasse am flughafen so eine maschine, berlin evtl auch.
wird wohl so durchgehen ohne komplikationen..wenn sie irgendwann mal meckern (weil irendeinem internen büro bei denen das dann doch nicht passt und sie sich anschreiben) kannst Du die karte immer noch ohne stress einfach zurück geben. wird wohl auch funktionieren. nur die agb zählen, die website ist egal, dein gewerbestatus ist "leer", und von denen akzeptiert. von "gewerbe muss" scheint in den agb ja nirgends die rede zu sein. Du hast nicht gelogen. Also kann sich dein Status nur nach "gewerbe ja" ändern. und das tut er wohl zur zeit nicht. wo kein kläger da kein beklagter.
Im ganzen Pech für die Hausverwaltung. Sie dürfen Euch nicht vor Vertragsende rausschmeißen, auch wenn nur noch Sperrmüll liegt. Deswegen, wenn Ihr schon raus seid: Ihr könnt mit Ihnen ein Vorfälligkeit vereinbaren (Schriftlich und das Geld Bar auf die Hand): Halbe oder ganze Monatsmiete zurück, Wohnung als Ok abnehmen und quittieren lassen, Sperrmüll und Rest aufräumen und Putzen sowie Renovieren (falls nötig ..auch die Kleinigkeiten) machen die auf Ihre Kosten wäre z.B ein guter Deal. Auch das schriftlich.
Der Vermieter muss Euch schriftlich kündigen. Nur sagen zählt nicht. Er kann dafür aber eine Anwalt beauftragen, dies zu tun. Wenn er gekündigt hat, gibt es ganz viele Regeln, ob ihr überhaupt und wann ihr ausziehen müßt. Also mindesten 3 Monate Zeit etwas neues zu finden. Und wenn ihr nichts neues zum Wohnen findet, darf er Euch nicht einfach rausschmeißen. Wichtig ist, dass ihr immer Eure Miete ordentlich zahlt. Und die Wohnung in Ordnung habt. Das erschwert ihm die Sache erheblich. Das ganze lässt sich hier nicht vollständig für Eure Situation klären. Ich empfehle, wenn es ein privater Vermieter ist, versucht mit ihm zu reden (vielleicht ist ihm "ja nur Laus über die Leber gelaufen"). Wenn das schwierig ist, dann geht zur Verbraucherberatung. (Gibt es mindestens als Verein in fast jeder Stadt). Oder ihr geht zum Mieterschutzbund. Alle diese beraten Euch umsonst oder für wenig Geld.
Denen zeigt Ihr Euren Mietvertrag, erzählt Ihnen alles was vorgefallen ist. Vielleicht können die sogar vermitteln dass Ihr mit dem Vermieter wieder gut zurechtkommt und sie können mit Euch auch Ideen entwickln, wie ihr mit wenig Stress eine neue Bleibe findet. Ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist immer das beste für alle.
das ist aber ein seltsamer steuerberater. klingt nach aussenstelle des finanzamtes: man kann selbstverständlich bei pachteinnahmen werbungskosten dagegen rechnen. mehrfach im jahr fahrtkosten, wenn sie beim grundstück schauen, ob alles ok aussieht. Sollten sie schon schauen,ob der Pächter das Grundstück vertragsgemäß nutzt. (doppelte entfernung a 0,30 cent), dann müssen sie bestimmt den pächter mal anrufen (telefon) oder ihn auch mal aufsuchen (fahrtkosten), im internet schauen oder andere besuchen und kontaktieren, ob der pachtpreis noch angemessen ist.... wenn sie kammerbeiträge zahlen, dann muss auch die kammer mal zur beratung aufgesucht werden...
Wenn man gearbeitet hat, ist man immer noch das was das Abschlussdiplom sagt.
Steuerfachangestellte(r) darf man sich nur nennen, wenn man die gleichnamige Ausbildung abgeschlossen hat. Steuerfachwirt auch nach der gleichnamigen Aubildung (deren Veraussetzung z.b. die Steuerfahangestellten-Prüfung ist)
Also ist man auch mit Studium Angestellte(r) in einem Steuerbüro. Sinnvoll ist dann die Steuerberaterprüfung anzustreben..Mindest-Fachpraxis-Zeit + heavy Prüfung
ja, Du kannst hinüberweisen wohin Du willst. Vom Sparbuch und ähnliches geht das nicht direkt, aber gegen ca 10 EUR gebühren macht jede bank es mit, dass sie auf ein bankeigenes überweisungsfähiges Konto tun und von dort aus (sofort) an Dein gewünschtes Ziel überweisen. Voraussetzung ist wahrscheinlich, dass Du Deine alleinige Erbberechtigung ausreichend nachweist. Evtl können Sie einen Erbschein verlangen, den kannst Du (ebenfalls gegen Gebühr) beim zuständigen Nachlassgericht (idR das Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen) beantragen. Hinfahren oder: Das geht auch über Dein Amtsgericht "dorthin zu vermitteln", wenn Du woanders wohnst. Aber nix ohne Gebühren, aber den Aufstand sollte es wert sein.