Ich denke auch, dass der Gutachter eine Haftpflichtversicherung haben müsste. Allerdings müssen Mängel von der Baufirma übernommen werden,

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Würde das auch bestätigen! Die Kosten sind über das Kindergeld sowie die Freibeträge abgedeckt!

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Also die Witwenrente bekommst Du weiterhin, das hat nichts mit anderen Einkünften zu tun. Jeder Hinzuverdienst ist maßsgeblich für die Krankenkasse. Es kommt auf den Gewinn an, den Dein Gewerbe dann erwirtschaftet. Ist sowohl für die Steuer, als auch für die Krankenkasse maßgeblich. Vermutlich wirst Du unter die Kleinunternehmerregelung fallen mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro.

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