Ich denke auch, dass der Gutachter eine Haftpflichtversicherung haben müsste. Allerdings müssen Mängel von der Baufirma übernommen werden,
Sobald Du "Geschichten erzähltst" musst Du Dich beim Finanzamt melden und Dir eine eigene Steuernummer zuteilen lassen.
Wenn es dauerhaft in der Wohnung weniger als 18 Grad hat, kannst Du Mietminderung geltend machen. Über Mietminderungsrechner im Netz, kannst Du die Mietminderungshöhen berechnen!
Als Kunde der Comdirect geht das anscheinend - die haben ein eigenes System dafür. PFM heisst es. Ich kenne es selbst nicht. Hier findest Du mehr: http://www.der-bank-blog.de/persoenliches-finanz-management-startet-in-deutschland/innovation/10987/
Die Einnahmen müssen versteuert werden! Es sind Einkünfte - aus meiner Sicht aus Vermietung und Verpachtung!
Soweit ich informiert bin, nur über Bausparkassen. Allerdings haben die meisten deutschen Banken Bauspartöchter oder Kooperationspartner, d.h. Du bekommst den Vertrag auch in den Bankfilien.
Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragte Lebenmonate. Quelle und mehr: http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html
Es ist in der Tat so, dass die ersten Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, auf das Elterngeld angerechnet werden. Für die Berechnung wird das aber nicht herangezogen.
Das hab ich für Dich gefunden:
Sobald Angehörige jedoch einen finanziellen Zuschuss zu Pflegeaufwendungen leisten, sieht die Sache anders aus. Grund: Solche Pflegeleistungen sind nach § 33 EStG begünstigt, für die es nicht auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Pflegebedürftigen ankommt. Wichtig ist also, dass Sie für solche Unterstützungszahlungen für Pflegekosten von Angehörigen nicht die Steuervergünstigung nach § 33a EStG, sondern die nach § 33 Abs.1 EStG beantragen
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9913.htm#ixzz2O9atAHyL
Hallo Ernestico, ich habe dazu folgendes gefunden: http://www.steuertipps.de/lexikon/g/getrennte-veranlagung
Der Link besagt, dass ihr Euch 2013 noch zusammen veranlagen lassen könnt:
Rechtslage ab 1.1.2013
Eine besondere Veranlagung von Ehepartnern ist nicht mehr möglich. Es kann nur zwischen einer Einzel- und einer Zusammenveranlagung gewählt werden.
Würde das auch bestätigen! Die Kosten sind über das Kindergeld sowie die Freibeträge abgedeckt!
Hallo Keshia, für mich klingt das etwas wirr? Wer hat was durchgesetzt? ES? Der "biologische" Vater des Kindes muss Unterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, solange das Kind in Ausbildung ist.
Die Kfw gewährt Gründerkredite für 2,63% effektiv. Schau mal hier: https://gruenden.kfw.de/inter-lt-gruendung-war/html/finanzierungsangebote/gruenderkredit-startgeld-067/
Hallo Heschwe, wo hast du zuviele Beiträge hin gezahlt. A??? Bitte genauere Angabe! Dann kann Dir hoffentlich jemand weiterhelfen!
Also die Witwenrente bekommst Du weiterhin, das hat nichts mit anderen Einkünften zu tun. Jeder Hinzuverdienst ist maßsgeblich für die Krankenkasse. Es kommt auf den Gewinn an, den Dein Gewerbe dann erwirtschaftet. Ist sowohl für die Steuer, als auch für die Krankenkasse maßgeblich. Vermutlich wirst Du unter die Kleinunternehmerregelung fallen mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro.
Hast Du nichts Schriftliches? Für mich klingt das zu wirr. Welchen Arge Antrag sollst Du stellen? Ich empfehle Dir ein persönliches Gespräch mit dem Amt. Bring Deine Gehaltsabrechnung mit und kläre die Situation dort. Auf jeden Fall bestehe auf eine schriftliche vereinbarung oder einen Beschluss.
Hast Du schon eine Anzeige in der Regionalzeitung dieser Kleinstadt geschalten. Erstmal würde ich einen Räumungsverkauf mit saftigen Rabatten ankündigen, das zieht schon mal recht gut und spricht sich rum. Was den Gesamtverkauf angeht... ich würde den Markt für Lagerverkäufe mal beobachten und mit den Betreibern Kontakt aufnehmen. Die sind oft dankbr, wenn sie hochwertige Markenware bekommen und übernehmen dann den Vertrieb. Alles Verhandlungssache!