Ich denke auch, dass der Gutachter eine Haftpflichtversicherung haben müsste. Allerdings müssen Mängel von der Baufirma übernommen werden,

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Als Kunde der Comdirect geht das anscheinend - die haben ein eigenes System dafür. PFM heisst es. Ich kenne es selbst nicht. Hier findest Du mehr: http://www.der-bank-blog.de/persoenliches-finanz-management-startet-in-deutschland/innovation/10987/

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Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragte Lebenmonate. Quelle und mehr: http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

Es ist in der Tat so, dass die ersten Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, auf das Elterngeld angerechnet werden. Für die Berechnung wird das aber nicht herangezogen.

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Das hab ich für Dich gefunden:

Sobald Angehörige jedoch einen finanziellen Zuschuss zu Pflegeaufwendungen leisten, sieht die Sache anders aus. Grund: Solche Pflegeleistungen sind nach § 33 EStG begünstigt, für die es nicht auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Pflegebedürftigen ankommt. Wichtig ist also, dass Sie für solche Unterstützungszahlungen für Pflegekosten von Angehörigen nicht die Steuervergünstigung nach § 33a EStG, sondern die nach § 33 Abs.1 EStG beantragen

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9913.htm#ixzz2O9atAHyL

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Steuerlliche Veranlagung im Trennungsjahr 2013 bei Umzug Ehepartner in ein EU Ausland

Liebe Experten. Leider habe ich ein Problem für welches ich Untersützung benötige und mein Steuerberater nicht so fit scheint. Meine Frau und ich haben uns am 03.01.13 getrennt. und möchten (Steuerklasse III/IV) noch für 2013 uns gemeinsam veranlagen lassen und von den Steuervorteilen provitieren. Die Voraussetzungen (gem. Haushalt, beide unbeschr. steuerpflichtig etc) waren - wenn auch nur für 3 Tage gegeben. Meine Frau beabsichtigt Ende Feb. 2013 nach Spanien zu ziehen. Also EU. Nach EU Entscheidung dürfen wir dadurch steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, also die gem. Veranlagung wählen dürfen. Ist das richtig oder wird das mit dem Wegzug meiner Frau hinfällig? Trennung ist doch Trennung egal ob im eigenen Haushalt oder getrennt in Deutschland oder EU. Bis 2012 war es so, daß wenn man auch nur 1 Tag im Trennungsjahr die Voraussetzungen erfüllt hat man für das gesamte Jahr die gemeinsame Veranlagung --bei uns steuerlich bessere Variante - wählen konnte! Nun hat sich für 2013 einiges geändert. Prinzipiell gibt es nur noch Zusammen- oder Einzelveranlagung und Sondertatbestände für Witwensplitting und - jetzt kommts - "Einzelveranlagung nach Sondersplitting im Trennungsjahr". Muß ich nun letzteres für unser Trennungsjahr wählen oder kann ich wie oben beschrieben die gemeinsame Veranlagung wie bis 2012 weiter wählen. Wie gesagt werden wir dann getrennt leben (ist ja eigentlich auch der ges. Sinn des Trennungsjahres, oder). Mit der Trennung würden zwar die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung und damit der Steuerbegünstigung wegfallen, aber wir waren ja bis zur Trennung, auch wenn nur kurz in 2013 noch zusammen und erfüllten die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung 2013, welche wir wählen wollen. Kann das ein Experte erläutern und klarstellen? Möchten keine Überraschung beim Steuerbescheid 2013 erleben. Klar ist, daß wir ab 01.01.2014 einzeln versteuern müssen! Lieben Dank im voraus!

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Hallo Ernestico, ich habe dazu folgendes gefunden: http://www.steuertipps.de/lexikon/g/getrennte-veranlagung

Der Link besagt, dass ihr Euch 2013 noch zusammen veranlagen lassen könnt:

Rechtslage ab 1.1.2013

Eine besondere Veranlagung von Ehepartnern ist nicht mehr möglich. Es kann nur zwischen einer Einzel- und einer Zusammenveranlagung gewählt werden.

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Würde das auch bestätigen! Die Kosten sind über das Kindergeld sowie die Freibeträge abgedeckt!

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Biologischer Vater hat ein Jahreskommen von über 100000 Euro, wieviel Unterhalt für sein Kind?

Der bilogische Vater, ich möchte es hier nicht anders benennen, denn er weiß seit Beginn der Schwangerschaft bis dato, dass er der leibliche Vater ist und hat sich niemals um das Kind gekümmert oder nach ihm gefragt. Es ist jetzt 15 Jahre alt, hat gerichtlich durchgesetzt, dass sein Erzeuger endlich Unterhalt für es bezahlen muss. Bei Offenlegung der Gehaltsabrechnung, hat sich gezeigt, dass sein Jahreseinkommen bei 114 000 Euro liegt. Er ist aber nur willentlich den Höchstsatz der Alterstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Gefordert wurden, m. E. sehr bescheiden, für mein Kind eine Stufe höher der Tabelle, respektive den Unterhalt den er ab dem 18. Lebensjahr zu zahlen hätte, was respektive genau 100 Euro mehr im Monat ausmacht. Geschweige ganz davon abgesehen, dass noch keine Einkommensteuererklärung für 2011 vorliegt und somit zu erkennen ist, wieviel Vermögen er tatsächlich besitzt. Es kann doch nicht sein, dass es er, nämlich nach Aussagen eines Anwaltes, tatsächlich eine große Chance hat, sich um die geforderte Summe "zu drücken". Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass das Kind sehr begabt ist und schon in sehr guten Verhältnissen aufwächst, was nach gewissen Urteilen von Gerichten wohl ausschlagebend ist. (Persönlich möchte hierbei noch anmerken, dass für mich solche Urteile absolut unverständlich und paradox sind.) P.S. Bitte ortographische Fehler wegen der späten Uhrzeit zu entschuldigen. Ich würde mich sehr über freundliche und sachliche Ratschläge freuen.

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Hallo Keshia, für mich klingt das etwas wirr? Wer hat was durchgesetzt? ES? Der "biologische" Vater des Kindes muss Unterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, solange das Kind in Ausbildung ist.

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Also die Witwenrente bekommst Du weiterhin, das hat nichts mit anderen Einkünften zu tun. Jeder Hinzuverdienst ist maßsgeblich für die Krankenkasse. Es kommt auf den Gewinn an, den Dein Gewerbe dann erwirtschaftet. Ist sowohl für die Steuer, als auch für die Krankenkasse maßgeblich. Vermutlich wirst Du unter die Kleinunternehmerregelung fallen mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro.

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Hast Du nichts Schriftliches? Für mich klingt das zu wirr. Welchen Arge Antrag sollst Du stellen? Ich empfehle Dir ein persönliches Gespräch mit dem Amt. Bring Deine Gehaltsabrechnung mit und kläre die Situation dort. Auf jeden Fall bestehe auf eine schriftliche vereinbarung oder einen Beschluss.

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Hast Du schon eine Anzeige in der Regionalzeitung dieser Kleinstadt geschalten. Erstmal würde ich einen Räumungsverkauf mit saftigen Rabatten ankündigen, das zieht schon mal recht gut und spricht sich rum. Was den Gesamtverkauf angeht... ich würde den Markt für Lagerverkäufe mal beobachten und mit den Betreibern Kontakt aufnehmen. Die sind oft dankbr, wenn sie hochwertige Markenware bekommen und übernehmen dann den Vertrieb. Alles Verhandlungssache!

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