Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall, Pflegebedürftigkeit) mindestens 6 Monate außerstande ist oder war, seine zuletzt tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht,dann greift rückwirkend ab dem 1.Tag der Arbeitsunfähigkeit die BU-Rente.Details müssen aber unbedingt mit einem Versicherungsverkäufer abgesprochen werden.Diese Information ersetzt kein Beratungsgespräch.

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Hallo Manu. Du bist maximal 25 Jahre hast maximal einen 400 € Job und bist daher noch voll von Deinen Eltern abhängig,dann bist Du über die Privathaftpflicht (Familientarif)Deiner Mutter/Eltern abgesichert.Stehst du aber wirtschaftlich auf eigenen Füßen(egal ob Transferleistungen oder Arbeitseinkommen),dann solltest Du Dich selber versichern.Der Name "Haftpflicht" leitet sich aus der Verpflichtung ab,einen verursachten Schaden voll zu ersetzen.Gehe hier kein Risiko ein,zumal diese Versicherung wirklich preiswert ist.Ohne diese Absicherung kann dich ein dummer Zufall für den Rest Deines Lebens wirtschaftlich ruinieren.Gruß-A.Brocks

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Es gibt die Komponente Rechtsschutz für Mieter.Vor Abschluss 2 bis 3 Angebote einholen und nicht nur den Preis betrachten,sondern aufmerksam den Leistungskatalog studieren.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks

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Zur Erreichbarkeit natürlich Adresse,Telefonnummer,bei Abbuchung eine Änderung der Bankdaten,für den finanziellen Teil Geburt/Tod Kinder und auch den Tod des Partners (für diejenigen die mittelbar "Riesterberechtigt" sind) bzw. eine Scheidung oder Heirat,ab wann erlischt der Kindergeldanspruch?,sowie eine Änderung des Einkommens(hat Einfluß auf die Zulagenberechtigung).Alle Änderungen sollten zeitnah weitergegeben werden.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Der Abschluß eines Vertrages beinhaltet für beide(alle)Seiten Rechte und Pflichten.Wenn jemand seine Pflichten nicht korrekt einhält,kann er seine Rechte verlieren.Zur Wahrung der eigenen Rechte aus einem Versicherungsvertrag ist ein korrektes Verhalten dem Unternehmen gegenüber Voraussetzung.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Für diesen Fall sind die möglichen Ersatzfahrzeuge in verschiedene Kategorien/Klassen unterteilt,aus denen man sich sein Ersatzfahrzeug wählen kann.Steht in der entsprechenden Police.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks

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Direkt die betreffende Versicherung anrufen und dort die Fragen klären.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Krankheiten plant man sowenig wie Unfälle.Eine Auslandskrankenversicherung ist immer sinnvoll,weil man sonst auf den eventuell anfallenden Kosten sitzenbleibt.Im übrigen sind diese Versicherungen sehr preiswert.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Hallo Martina.Um die volle "Riester Zulage" zu erhalten,müssen pro Jahr mindestens 4% Deines Jahreseinkommens (Brutto)in Deinen Riestervertrag einfließen.Diese 4% setzen sich zusammen aus: a.)Deiner Riesterzulage,b.)eventuelle Zulagen für Deine Kinder und c.)Deinem Beitrag um die geforderten 4% deines Bruttoeinkommens zu erreichen.Daraus folgt,daß die Zulage(n)immer für das laufende Jahresbruttoeinkommen gelten.Wichtig auch:Einkommensveränderungen umgehend deinem Versicherungsträger mitteilen,damit er für Dich den optimalen Beitrag errechnen kann,damit dir keine Zulagen verloren gehen(Gehaltssteigerung)oder Dir nachträglich Zulagen wieder abgezogen werden(Gehaltsreduzierung).Ein Termin bei Deinem Vertreter ist angebracht.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Sie können jederzeit Ihre Altersvorsorge beitragsfrei stellen.Die Folgen:keine staatlichen Zulagen mehr und keine steuerliche Berücksichtigung.Das vorhandene Kapital bleibt Ihnen erhalten und Sie können nach Arbeitsaufnahme wieder mit den Einzahlungen beginnen.Entsprechend der beitragsfreien Zeit verringert sich leider Ihr mögliches Rentenkapital.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Entscheident bei einer Altersvorsorge ist:was kommt bei welchem mtl.Beitrag über die Laufzeit bis zum Rentenbeginn an Kapital zusammen?Mit 185€ mtl.zahlen Sie einen sehr guten Beitrag.Lassen Sie sich doch von mehreren anderen Versicherungen entsprechende Angebote machen und vergleichen Sie die dort offerierte Ablaufleistung mit ihren jetzigen Verträgen.Sollten Sie sich zu einem Wechsel entschließen,wird ihnen der entsprechende Vertreter hilfreich zur Seite stehen.Grundsätzlich gilt:ein Anbieterwechsel bei der "Riester Rente" geschieht unschädlich.Alle Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben Ihnen erhalten.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks.

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Bei einem mtl.Bruttoeinkommen von 3.200 € fällt erhebliche Lohnsteuer an.Es gibt hier 2 für Sie lukrative Möglichkeiten der Altersvorsorge. 1. Die Rürup Rente-wird sehr stark steuerlich gefördert. 2. Eine Entgeltumwandlung-finanziert sich zum großen Teil durch eingesparte Sozialbeiträge. Sehr gut für Sie das Sie jetzt reagieren,denn den wertvollsten Anlagefaktor lassen viele ungenutzt liegen-die Laufzeit.Mit freundlichem Gruß-A.Brocks

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Laut BGB gilt mündlich wie schriftlich,also Vertrag ist Vertrag.Aber ohne schriftlichen Nachweis steht Aussage gegen Aussage.Auch in dem Punkt,wem das Tier gehört.Es gilt hier,daß der Eigentümer nicht identisch mit dem Besitzer ist.Wenn das Tier ohne Einverständnis des jetzigen Besitzers abgeholt wird,gilt das als Hausfriedensbruch.Entweder es gibt eine gütliche Einigung,oder (abhängig vom Wert des Tieres)der Dienst eines Rechtsanwaltes muss in Anspruch genommen werden.

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Bei einem Verkauf eines Wohngebäudes geht die Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über.Dieser hat natürlich ein Kündigungsrecht.Bis 4 Wochen nach dem Eintrag ins Grundbuch kann der Käufer den Altvertrag kündigen(Einschreiben),danach bleibt ihm noch ein außerordentliches Kündigungsrecht,notfalls mit Hilfe des "Versicherungsombudsmann e.V."

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Das Reisegepäck ist über die Hausratversicherung bis zur Summe x in bestimmten Ländern(siehe Vertrag) mit abgesichert.Kommt das Gepäck während der Reise abhanden,steht das entsprechende Unternehmen in der Ersatzpflicht.Grundsätzlich gilt:bei Verlust immer sofort Verlustmeldung beim Hotel bzw. bei der Fluglinie einreichen.

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Bei einem Schadensfall steht der Geschädigte vor einem Verlust und damit vor finanziellen Herausforderungen.Da das kaum einer aus den laufenden Einnahmen bestreiten kann,übernimmt das die entsprechende Versicherung. Wichtig: 1. Versicherungssumme entsprechend der Wohnfläche wählen. 2. Unterversicherungsverzicht aufnehmen. Wer am Leistungskatalog knausert um Beiträge zu senken,muss sich im Schadensfall nicht wundern,wenn sein Vertrag nicht das Papier wert ist auf dem er steht.

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Dafür schließt man die Privathaftpflichversicherung ab.

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Die Absicherung eines Fahrraddiebstahls wird üblicherweise in die Hausratversicherung integriert.Hier ist also der entsprechende Versicherungsvertreter der erste Ansprechpartner

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