Hallo Gartenhaus, das hab ich für Dich gefunden, es gilt für Abschlüsse ab 2009 (Tarif2009)

Versichertes Risiko Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Die Kinder sind also abgesichert. Details findest Du hier: http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/zkdbg/de/produkte/pluspunktrente/pprleistungen

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Das scheint ein kompliziertes Kapitel zu sein - wenn nämlich eine Basisversorgung vorliegt, dann ist der Anteil wohl zu versteuern. Hier ist genaueres zu entnehmen. Ihr Fall sollte aber auf jeden fall geprüft werden.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=137553&spid=1296&spk=1289&sfk=40

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Minirente, Pflegefall, Trennung und wie gehts weiter ?

Hallo Ihr Lieben,

meine Mutter (*1936) bekommt 147 EUR staatl. Rente und Unterhalt von meinem Vater (über ihn ist sie "noch" krankenversichert). Durch den Tsunami 2004 ist sie ein Pflegefall I geworden. Mein Vater ist selbst schwerbehindert; konnte sich nicht um sie kümmern, somit habe ich sie bei mir aufgenommen. Bisher war das eine gute Lösung, doch jetzt will mein Vater auf dauernd getrennt lebend umschwenken, das Vermögen "verjucken" um Unterhalt zu sparen. Mir ist klar, das der Unterhalt neu berechnet wird; sie wird dann sogar erstmal mehr bekommen, sofern mein Vater das Vermögen noch hat. Seine Worte: Zur Not will er in ein Heim. Mein Vater ist pens. Anwalt !!! Mit ihrem jetzigen Unterhalt und meinem Verdienst kommen wir grade so klar. Sollte noch erwähnen, meine Mutter ist dement, von teuren Medikamenten abhängig, Fahrdienste zu Ärzten müssen wir bezahlen, so das ich nur einen Halbtagsjob machen kann. Ich mache mir Gedanken, wie das dann ich ein paar Jahren mit der finanziellen Situation aussieht (und ich kenne meinen Vater, er meint seine Drohungen ernst). Ich würde gerne meine Mutter jetzt schon in ein Pflegeheim bringen, doch sie verweigert es (ich hab keine Betreuungsvollmacht, wird mir auch verweigert - aber das ist ein anderes Thema). Einen Anwalt können wir uns leider im Moment nicht leisten.

Gibt es in der Zukunft Unterstützung vom Staat? Wer bezahlt was? Kann mein Bruder zu Zahlungen aufgefordert werden? Wenn ja, darf er wählen, wen er unterstützt?

Bitte, vielleicht mögt Ihr mir Antworten geben.... Ganz lieben Dank

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Hallo, das hört sich alles nicht gut an - wenn kein Geld für einen Anwalt da ist, würde ich mich mal an die Sozialberatung der Caritas wenden - von denen habe ich viel Gutes gehört. Könnte Ihr euch nicht alle gemeinsam an einen Tisch setzen und reden wie es weiter gehen soll. Dein Vater stürzt ja auch Dich ins Unglück. Anwaltliche Hilfe täte wirklich Not.

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Tilge den Kredit, dann wird sich die Bank nicht weigern, das bestehende Konto aufzulösen!

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Ds Bundesinnenministerium sagt dazu: "Der neue Personalausweis bietet maximale Sicherheit für die persönlichen Daten und ermöglicht selbstbestimmte Datenübertragung. Die Sicherheitsstandards des neuen Personalausweises sind auf dem höchsten Niveau. Das gilt sowohl für die physikalischen Sicherheitsmerkmale des Sichtdokuments als auch für die Sicherheitstechnologien, die die Daten auf dem Chip des neuen Personalausweises vor unberechtigten Zugriffen schützen."

Schau mal hier: http://www.personalausweisportal.de/DE/Sicherheit_und_Datenschutz/sicherheit_und_datenschutz_node.html

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Hallo Webghot, ich finde diese Frage auch äusserst interessant. Fragen Sie doch noch kurz bei Ihrem Steuerberater an, warum er dies empfiehlt, wäre wirklich wissenswert. Ich schließe mich ansonsten den Ausführungen von TopJob an. Wer steht als Eigentümer im Grundbuch? Die Schwiegereltern als Privatpersonen oder der Betrieb? Bei Betriebsvermögen ist eine Schenkung ggf. steuerpflichtig!

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Also der Lebenmittelpunkt hat nichts damit zu tun, ob du verheiratet bist. Er definiert sich steuerrechtlich folgendermaßen:

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht.

Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten

Die Aussage des Einwohnermeldeamtes ist schlichtweg falsch!

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Ich habe auf der Homepage der KKH Allianz folgendes gefunden: " Benötigen Sie wegen einer Erkrankung eine Haushaltshilfe, erstatten wir Ihnen die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe oder den anlässlich der Haushaltshilfe entstandenen Verdienstausfall Ihres Ehepartners im angemessenen Rahmen. Dieser zusätzliche Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann. Bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ist die gesetzliche Zuzahlung zu erheben"

Demnach gibt es eine Zuzahlung - was aber die angemessene Höhe genau ist, das wäre individuell zu erfragen.

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