Gesetzlich ist es auf 0,2 kw pro kg, max 35 kw und Du darfst nur ein Motorrad drosseln das offen eine max. Leistung von 70 kw hat
in Deinem Fall musst Du sie auf 24 kw bzw. 32,6 PS drosseln
Gesetzlich ist es auf 0,2 kw pro kg, max 35 kw und Du darfst nur ein Motorrad drosseln das offen eine max. Leistung von 70 kw hat
in Deinem Fall musst Du sie auf 24 kw bzw. 32,6 PS drosseln
zu Zeiten von Corona ja, weil das eine Körperverletzung darstellt. Es gab einen Fall ...ich glaub in Pforzheim, da wurde jemand in einem Streitfall ins Gesicht gespuckt und darauf wegen Körperverletzung angezeigt weil die Geschädigte nicht wissen konnte dass die "Spuckerin" kein Corona hatte. Allerdings im Familienkreis sieht das vielleicht anderst aus, einfach mal die Mutter darauf hinweisen oder zurückspucken :o)
Dein Freund muss als Begleitperson eingetragen sein, d.h. mind. 30 Jahre alt, 5 Jahre den Führerschein haben, max. 0,5 Promille, nicht unter Drogeneinfluss stehen.
Wenn er nicht als Begleitperson drin steht darfst Du nicht fahren.
Wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt und er nicht eingetragen ist und Du Ihn zum nächsten Krankenhaus fährst wird ein Richter darüber entscheiden.
Wenn er nicht eingetragen ist und Du trotzdem fährst verstößt Du gegen die Auflagen den BF17, Dein Führerschein verlierst Du, kriegst ein Aufbauseminar, kriegst Punkte und natürlich Geldstrafe.
Servus,
doch das ist normal, die haben angefangen im voraus das Geld zu kassieren, weil es immer wieder vorgekommen ist dass die Prüfgebühr am Prüfungstag nicht bezahlt worden ist und dadurch offene Posten bestanden.
Grüße
Hallo, würde ich nicht machen, das Geld kannst Dir sparen, mit Anschaffung und Unterhalt gibst Du ziemlich viel Geld aus. Aber such Dir am Besten eine Fahrschule, bei der der Fahrlehrer auch mitfährt, ich selber fahre so gut wie immer mit auch wenn es regnet.
Was Du im Vorfeld machen kannst, informiere Dich über Lenkimpuls, Kurventechniken , Kurvenlinie, Kurvenphasen und Blicktechnik. Das bringt Dir mehr als dir etwas falschen anzugewöhnen.
Und viel Spaß beim Klasse A Führerschein
Die Fahrschule hat eine AGB, dort steht alles drin, i.d.R. gilt der Ausbildungsvertrag 6 oder 12 Monate, und man darf die Ausbildung ohne Grund nicht länger als 3 Monate ohne Angabe von Gründen unterbrechen sonst erlischt der Ausbildungsvertrag.
Es kommt vor Deinem Wechsel darauf an wieviel Theorieunterrichte Du besucht hast, wie gesagt das steht alles in den AGBs der Fahrschule, welche in der Fahrschule öffentlich zugänglich oder jedem Fahrschüler bei Anmeldung ausgehändigt wird.
So wie Du es beschrieben hast hört sich das nach einem Pauschalpreis an welches unzulässig ist.
Servus, soweit ich weiss hast Du auch bei Privatkauf ein Rücktrittsrecht ungeachtet dessen was auf dem Kaufvertrag steht, dies gilt aber nur ...ich glaub 6 Monate. Wichtig dabei ist nur, dass Du beweisen musst dass dieser Mängel bereits vor dem Kauf schon vorhanden war. In diesem Fall (Schweißnaht) dürfte das als Beweis reichen.
Der Antrag bei derFührerscheinstelle ist nur relevant für die theoretische und praktische Prüfung. Wenn Du den Antrag abgegeben hast kriegst Du rigendwann eine Zulassung zu den Prüfungen, allerdings sind die Ämter in manchen Landkreisen so überlastet, dass das bis zu 3 Monate dauert.
Nope darfst Du nicht, weil Dein Ausbildungsvertrag von Deinen Eltern unterschrieben werden muss, da dieser sonst unwirksam ist, das nennt man dann "schebend unwirksam".
Es gilt das Feld 10, an diesem Tag wurde warscheinlich Deine Prüfung abgelegt. Deine A2 Prüfung darfst Du übrigends frühestens 1 Monat vor diesem Datum erst ablegen.