Gesetzlich ist es auf 0,2 kw pro kg, max 35 kw und Du darfst nur ein Motorrad drosseln das offen eine max. Leistung von 70 kw hat

in Deinem Fall musst Du sie auf 24 kw bzw. 32,6 PS drosseln

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zu Zeiten von Corona ja, weil das eine Körperverletzung darstellt. Es gab einen Fall ...ich glaub in Pforzheim, da wurde jemand in einem Streitfall ins Gesicht gespuckt und darauf wegen Körperverletzung angezeigt weil die Geschädigte nicht wissen konnte dass die "Spuckerin" kein Corona hatte. Allerdings im Familienkreis sieht das vielleicht anderst aus, einfach mal die Mutter darauf hinweisen oder zurückspucken :o)

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Servus,

doch das ist normal, die haben angefangen im voraus das Geld zu kassieren, weil es immer wieder vorgekommen ist dass die Prüfgebühr am Prüfungstag nicht bezahlt worden ist und dadurch offene Posten bestanden.

Grüße

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Hallo, würde ich nicht machen, das Geld kannst Dir sparen, mit Anschaffung und Unterhalt gibst Du ziemlich viel Geld aus. Aber such Dir am Besten eine Fahrschule, bei der der Fahrlehrer auch mitfährt, ich selber fahre so gut wie immer mit auch wenn es regnet.

Was Du im Vorfeld machen kannst, informiere Dich über Lenkimpuls, Kurventechniken , Kurvenlinie, Kurvenphasen und Blicktechnik. Das bringt Dir mehr als dir etwas falschen anzugewöhnen.

Und viel Spaß beim Klasse A Führerschein

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Die Fahrschule hat eine AGB, dort steht alles drin, i.d.R. gilt der Ausbildungsvertrag 6 oder 12 Monate, und man darf die Ausbildung ohne Grund nicht länger als 3 Monate ohne Angabe von Gründen unterbrechen sonst erlischt der Ausbildungsvertrag.

Es kommt vor Deinem Wechsel darauf an wieviel Theorieunterrichte Du besucht hast, wie gesagt das steht alles in den AGBs der Fahrschule, welche in der Fahrschule öffentlich zugänglich oder jedem Fahrschüler bei Anmeldung ausgehändigt wird.

So wie Du es beschrieben hast hört sich das nach einem Pauschalpreis an welches unzulässig ist.

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Moped gekauft von Privat. Habe ich Rückgaberecht?

Hallo an alle,

Ich bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Moped über E-Bay Kleinanzeigen gekauft und bin ca. 400km eine Strecke gefahren um es abzuholen. Im Angebot war von einer Laufleistung von 33km die Rede und der einzige Mangel ein nicht funktionierender E-Starter aufgrund von schwacher Batterieleistung.

Habe es vor Ort besichtigt und kurz Probe gefahren. Ich als absoluter Motorradlaie hatte noch einen Freund mit um etwas zu schauen. Natürlich war es gebraucht und im Bereich des Motors und Unterbodens etwas verschmutzt. Der Verkäufer offenbarte mir vor Ort einen teilweise abgebrochenen rechten Bremshebel aber erwähnte keinen Unfallschaden.

Nach ca. 70km die ich gefahren bin stellten sich folgende Mängel heraus, welche weder vorher schriftlich, noch bei Abholung mündlich erwähnt wurden.

Der Kickstarter wurde notdürftig / unsachgemäß geschweißt, wodurch ich bei Brechen der Schweißnaht Verletzungen, sowie Schäden an Schuhen und Hose erlitten habe.

Die Aufhängung des Endschalldämpfers am Rahmen wurde nachträglich unsachgemäß angeschweißt, was dazu führte, dass die Schweißnaht gebrochen ist und der Endschalldämpfer lose und undicht ist.

Die Steuereinheit (CDI) war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt, so dass diese während der Fahrt aus der Halterung rutschte und dabei ein Kabel vom Stecker abriss. Dieses musste notdürftig repariert werden, da sonst keinerlei Fahreigenschaft des Mopeds gegeben war und dieser Defekt sich im Bereich einer Landstraße außerhalb von Ortschaften ereignete.

Der Motor verliert Öl aus mir unerklärlichen Gründen.

Während der Fahrt machte der Motor sehr ungewöhnliche Geräusche und stellte den Betrieb ein. Ich vermute in diesem Zusammenhang einen Motorschaden.

Ein Ölwechsel bei 100km Laufleistung, wie es vom Verkäufer vorgegeben wurde, habe ich selbstverständlich gemacht.

Ich bin das Moped ca. 280km gesamt gefahren, habe es ordnungsgemäß gefahren/eingefahren, da angeblich nur 33km Laufleistung und den Ölwechsel wie vom Verkäufer vorgegeben gemacht.

Eine Gewährleistung/Garantie wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jedoch handelt es sich um versteckte Mängel, eventuell Arglist? Ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Nacherfüllung / Nachbesserung hat der Verkäufer erhalten, lehnt diese jedoch ab.

Gibt es da eine realistische Chance, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt oder würde ich Geld beim Anwalt verbrennen?

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Servus, soweit ich weiss hast Du auch bei Privatkauf ein Rücktrittsrecht ungeachtet dessen was auf dem Kaufvertrag steht, dies gilt aber nur ...ich glaub 6 Monate. Wichtig dabei ist nur, dass Du beweisen musst dass dieser Mängel bereits vor dem Kauf schon vorhanden war. In diesem Fall (Schweißnaht) dürfte das als Beweis reichen.

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