Erstmal, hast Du Glück im Unglück. Dir wird nichts passieren. Weder Inkasso, noch Mahnbescheid oder Vollstreckung. Du brauchst jetzt allerdings starke Nerven und Durchhaltevermögen.

Du gehst wie folgt vor:

Auf jedes Schreiben, welches Du bekommst, wirst Du einen Widerspruch einlegen und den Sachverhalt immer und immer wieder wiederholen. Das Spiel geht so lange, bis diese Seite die Angelegenheit einem Inkasso-Büro gibt (falls Sie das überhaupt tut). Den Widerspruch und die gesamte Kommunikation führst Du per Post! Schick Dein Schreiben per Email raus und anschließend per Post.

Solltes Du irgendwann Post von einem Inkassobüro erhalten, wirst Du auch dort Widerspruch einlegen und die Forderung nicht akzeptieren. Ein Inkasso-Büro prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung! Sobald Du Widerspruch einlegst, werden sie dies dem Gläubiger mitteilen. Du wirst auch hier so lange widersprechen, solange Briefe von denen kommen.

Sollte irgendwann ein Mahnbescheid im Briefkasten liegen, wirst Du diesem auch widersprechen!!! Unverzüglich zurück ans Gericht per Fax und per Brief Einwurfeinschreiben.

Ab diesem Punkt müsste jetzt der Gläubiger eine Klage vor Gericht erheben und seine Forderung vor Gericht begründen und beweisen. Das wird er offensichtlich nicht können, da er massiv gegen geltendes Recht verstößt mit seiner Seite bzw. verstoßen hat. Das Geschäftsmodell solcher Seiten basiert darauf, dass die Leute sich einschüchtern lassen und bezahlen.

Lass Dich auf keinen Fall einschüchtern von Briefen und auch nicht wenn der Betrag immer größer wird.

Ab hier hast Du dann Ruhe.

Zusatzinfo:

Ein Mahnbescheid steht nicht in der SCHUFA oder anderen Auskunfteien. Ein Mahnbescheid ist nämlich nichts weiter als eine Mahnung, die von einem Gericht versendet wird. Das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung, Auch hier gibt es viel Unwissen und Irrglauben.

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Vorzeitige Löschungen von Negativmerkmalen sind nur mit Zustimmung der Gläubigers möglich. In Deinem Fall hat ja, wie Du sagst, der Gläubiger selbst die Löschung beantragt (herzlichen Glückwunsch hierzu!).

Da Du, wie Du schreibst, nur um eine Zustimmung gebeten hattest und somit die Löschung selbst beantragen wolltest, der Gläubiger aber direkt selber an die Creditreform herangetreten ist und die Löschung beantragt hat, kannst Du davon ausgehen, dass das Merkmal sehr schnell gelöscht wird. In der Regel innerhalb weniger Tage.

Es hätte länger gedauert, wenn Du das selber beantragen würdest und die Zustimmung mitgeschickt hättest, da die Auskunfteien dann erstmal mit dem Gläubiger in Kontakt treten und die Echtheit des Schreibens prüfen.

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Um Dir eine gute Antwort geben zu können, beantworte bitte folgende Fragen:

  1. Wie hoch sind die Schulden genau? Bitte sag den genauen Betrag.
  2. Bei wie vielen Gläubigern bestehen die Schulden?
  3. Wie hoch ist das Einkommen Deiner Freundin?
  4. Wir alt ist Deine Freundin?

Deine Freundin darf bei so einem kleinen Betrag auf keinen Fall eine Privatinsolvenz beantragen! Schuldnerberatung ist ok, allerdings wird sie dort einige Zeit auf einen Termin warten müssen.

Wenn Du mir die vorstehend genannten Fragen beantwortest kann ich Dir eine genaue Anleitung geben wie Du, bzw. Deine Freundin vorgehen soll um erstmal eine Stundung der Schulden zu erreichen und dann eine Rückzahlung zu vereinbaren. Evtl. lässt sich auch erreichen, dass die Gläubiger auf einen Teil Ihrer Forderungen verzichten.

Gläubiger sind in der Regel sehr kompromissbereit.

Beantworte mir die Fragen und ich versuche Euch zu helfen.

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