Ist das der Grundbetrag mit Geschwisterbonus? Dann darfst du anrechnungsfrei hinzuverdienen. Das Einkommen musst du trotzdem melden.

Ist das Elterngeld ohne Geschwisterbonus, dann kannst du auch hinzuverdienen. Allerdings wird das Einkommen angerechnet und das Elterngeld um bis zu 75 Euro gekürzt. Der Basisbetrag von 300 Euro bleibt bestehen.

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3000 Euro zur Geburt? Wow, können wir bitte den AG wechseln?

Wenn ich dich richtig versteh, landet das Geld auf deinem Konto während du noch im Mutterschutz bist. Und es ist eine Einmalzahlung. Damit hat es keinen Einfluss auf das Elterngeld. Dennoch hast du jedes Einkommen zu bei der Elterngeldstelle zu melden.

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Möchtest du über die 18 Monate gleichmäßig Eltergeld haben, bleibt dir nur, es dir auf 12 Monate auszahlen zu lassen und selber etwas (für die Monate 13 bis 18) zur Seite zu legen.

Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit, das Elterngeld splitten zu lassen (damit kommt bis zum 22. Lebensmonat, wenn man Mutterschaftsgeld erhält) und zum 18. Lebensmonat die Splittung zu widerrufen. Dann wird der Restbetrag auf einmal ausgezahlt.

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Ich kenne es so, dass man auf der Rückseite der "Krankmeldung" bestätigen muss, dass ...keine andere in dem Haushalt lebenede Person die Betreuung des erkrankten Kindes übernehmen kann...

Die Mutter kann meines Erachtens sehr wohl zeitgleich ein 3 Monate altes Baby und ein älteres Kind betreuen!

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Der Gesetzgeber sieht bei der EZ eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor. Und eine Schwangerschaft muss "sofort" mitgeteilt werden. Diese Fristen sieht der Gesetzgeber als ausreichend an, damit sich der Betrieb einen Ersatz suchen kann. Ist dies doch "planbarer" als ein plötzlicher Krankheitsausfall.

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Wenn zurückzahlen keine Option ist, dann vielleicht Teilzeit in Elternzeit: Bis zu 30 Std pro Woche sind möglich. Der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, den Mindestsatz von 300 Euro gibts auf jeden Fall.

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Ja! Jeder von euch hat das Recht auf seine Elternzeit. Jeder bekommt dazu sein Elterngeld. Er ca 65% von seinem Gehalt, du ca 65% von deinem. Ihr könntet beide bis zu 3 Jahre Elternzeit machen! Nehmt ihr die Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, dann bekommt ihr ...14 Auszahlungen Elterngeld. Die 14 könnt ihr unter euch aufteilen. Es ist alles möglich zwischen mindestens 2 und maximal 12. Ihr könntet beide auch je 7 Monate/Auszahlungen nehmen. Die müssen nicht hintereinander sein. Sie können sich teilweise überlappen oder auch gleichzeitig genommen werden.

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