das wird eine Schenkung sein. Damit ist die Frage, ob Schenkungssteuer anfallen könnte.

Bei der Übertragung bleiben die Einstandskurse erhalten. Diese bleiben unverändert. Dennoch würde ich nach Übertrag die Daten prüfen, nicht dass sie verloren gehen (vor allem relevant, wenn vor 2009 gekauft).

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Rentenzahlungen bei Vemissten Personen und Mietzahlungen die vom Konto de Vermissten abgehen

Hallo zusammen..!!

Meine Oma wird seit Februar vermisst die Polizei wurde auch gleich nach dem ersten Tag informiert und haben mit Hundestaffeln und Hubschrauber nach ihr gesucht jedoch blieb jeder versuch leider ergebnislos man muss evtl. auch von einem Suizid ausgehen da sie öfters mit den Gedanken dabei war...Nun ist meine Frage da ich über das Internet im gesamten nicht schlauer werde wie es mit der Rente und weiteren Kosten ist...Kurze Erklärung zum Fall nicht das es falsch verstanden wird...Die Rente wird ja üblich weiter gezahlt auf ihr Konto von der gehen ja auch weiterhin Miete Telefon und Versicherungen ab...auf das Konto haben wir keinen Zugriff und wollen das auch nicht natürlich machen wir uns nun Gedanken wenn der Tag eintreffen sollte was wir auch nicht hoffen und es heisst man hat sie gefunden und eine Todeserklärung gemacht wird..Wird dann die Rente ab dem Tag oder Monat eingestellt und verlangen rückwirkend für die Zeit ab der meine Oma vermisst wurde die Rente zurück ?? oder nicht ?? uns geht es nicht um das Geld der Rente das wollen wir nicht sondern nur das ja normale Abzüge wie eben Miete Telefon und die anderen Sachen ja weiterhin erfolgt sind wird das berücksichtigt oder belangt die Rentenkasse die Hinterbliebenen für das dann bereits fehlende Geld dieser Abzüge...Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten...und bitte nicht falsch verstehen bei dieser Frage wir haben keine Interesse an ihrem Geld unser größter Wunsch wäre es wenn meine Großmutter wieder bei uns wäre da sie sehr jung ist und wir sie sehr vermissen...Nur wir wollen wissen ob wir Geld auf die Seite machen müssen für evtl hohe Kosten die auf uns zu kommen könnte

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so ein Fall ist viel komplizierter als das hier scheint. Nehmen wir an, man findet die Oma nicht. Dann ist nicht so einfach, sie auch nach Jahren für tot zu erklären. Ein Fall ist dieser: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/urteil_aid_62490.html

Würde sie irgendwann gefunden, dann muss auch der Todeszeitpunkt festgestellt werden. Das ist nicht so einfach wie man denkt. In Todesurkunden findet man dann einen Zeitrum für das Ableben, keinen Todeszeitpunkt.

Euer Fall ist einer für einen Fachanwalt, wenn es denn zu einem Streit kommen sollte.

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