Hallo AndriFo,
nein, es ist nicht möglich einen Gesamtpreis für eine Scheidung festzulegen. Ich möchte versuchen es dir kurz zu erklären:
Außer den Gerichtskosten, fallen bei einer Scheidung noch die Kosten für den Rechtsanwalt an. Die Rechtsanwaltskosten werden teilweise nicht selbständig vom Anwalt festgelegt, sondern ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten für die Vertretung des Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren werden nach dem Gesetz festgelegt. Maßgebend ist die Höhe des Streitwerts. Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten. Aufgrund der Gesetzesvorgaben kann der Anwalt bei diesen Kosten nicht abweichen. Allerdings kann bezüglich der außergerichtlichen Beratung eine individuelle Vergütung festgelegt werden. Nur bezüglich dieser beratenden Tätigkeit können die Kosten von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich hoch ausfallen.
Du kannst dir allerdings schon jetzt ausrechnen wieviel dich die Scheidung kosten wird. Zur Berechnung musst du dein Einkommen und dein Vermögen heranziehen. Im Internet findest du einige Kostenrechner, diese sind allerdings oft nicht sehr genau.
Vielleicht helfen dir die Informationen der Seite Scheidung.de weiter.
http://www.scheidung.de/scheidung-kosten-was-kostet-meine-scheidung.html
Hier kannst du dir einen Gratis-Kostenvoranschlag einholen.
Ich wünsche dir viel Kraft für deine Scheidung und hoffe dir mit meinen Informationen ein wenig geholfen zu haben.
Alles Liebe,
Sabsi