Deine Mutter muss Erbschaftsteuer zahlen und für dich fällt, wenn der Freibetrag überschritten wird, nochmal Schenkungssteuer an
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du trägst die Kosten ab Eintritt des Erbfalls
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Die beitragsfreie Mitversicherung gibt es nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder!
Lebt ihr nur zusammen, dann kann er nicht bei dir mitversichert werden
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Hast du geglaubt, du wirst deine Schulden los und darfst die Wohnung schuldenfrei behalten? So funktioniert das nicht
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Es ist erstmal unerheblich, ob die Pumpe zu den versicherten Rohren gehört. Es wäre erstmal zu klären, ob es sich um eine versicherte Schadenursache handelt! Das dürfte hier vermutlich nicht der Fall sein
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Um diese Frage zu beantworten, müsste man den genauen Wortlaut des Testaments kennen!
in jedem Fall hat die Stiefmutter aber einen Pflichtteilsanspruch