Das mit dem Durchschnitt betrifft meines Wissens die Stundenanzahl, nicht den Stundenlohn.

Das bedeutet, wenn Du in den letzten 30 Tagen durchnittlich beispielsweise 42 Stunden pro Woche gearbeitet hast, müssen Dir auch 42 Stunden x 8,50 für die Krankheitstage vergütet werden.

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Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die allerdings nicht so ganz legal ist.

Du beschäftigst diese Frau als eine Reinigungskraft für das Mehrfamilienhaus (der Frage nach zu urteilen sind es mehrere Wohnungen, die vermietet sind). Dann kannst Du die 150 Euro und die Sozialabgaben als Werbungskosten bei Deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.

http://www.geld-tipps.org/

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