Die Betriebsrente zahlt meistens dann, wenn Du die normale Rente kriegst, das kann mit 60, 63 oder 65 Jahren sein. Wenns das genau wissen willst, mußt in der Satzung von der Betriebsrente nachlesen, da steht das alles ganz genau drin.

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Hallo Schenker, was für eine Art Übergabevertrag machst Du denn? Landwirtschaft, Haus, Geschäft? Im Vertrag sollte drin stehen, was an wen zu welchen Konditionen übergeben wird. Ist es eine Haus- oder Hofübergabe, sollte man vorher gut durchdenken und durchrechnen, ob die Rente reicht oder ob man noch eine monatliche finanzielle Zahlung in die Übergabe reinnimmt oder gewisse finanzielle Verpflichtungen für den Übernehmer wie z. B. Wohnrecht gewähren, Naturalien usw.

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Schwierige Frage, da Du nicht genau angibst wie alt der Maschendrahtzaun ist, wenn Deine Tante diesen jahrelang stehen ließ, dann würde ich sagen, daß der nun kaputte Zaun auch mit eine normale Folge von Abnutzung ist. Daher meine Meinung: sie wird vom Nachbar keinen neuen Zaun verlangen können. Außerdem hat sie dem Treiben (dem Rüberwachsen des Busches) lange zugesehen und ist nicht eingeschritten.

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Alona78 - ich nehm mal an, daß Du als Mieter in die Wohnanlage gezogen bist, und da schätz ich, daß die Treppenreinigung mit-geregelt ist. Es ist im Sinne aller Mieter, daß die Reinigung funktioniert und - auch aus eigener Erfahrung - kann ich sagen, daß die wechselnden Reinigungsdienste durch die Mieter oft nicht funktionieren und so ist die Treppenreinigung mit einer Reinigungskraft sicherer. Das kleine Schuhregal, welches Du ab und an (so entnehme ich das Deiner Schilderung) vor der Tür stehen hast, behindert die Putzkraft und ich kann schon verstehen, daß dies ärgerlich ist. Bei mir damals stand ich der Hausordnung, daß im Treppenhaus gar nix stehen darf - außer dem Schuhabstreifer. Daher mein Rat: nimm das Schuhregal in die Wohnung rein.

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So wie ich es weiß, ist das Kindergeld, wenn Du die Einkommensgrenze von 8000 Euro im Jahr übersteigst, fürs ganze Jahr weg.

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Bei den Werbungskosten gibt es, soweit ich weiß eine Pauschale von ca. 900 Euro, wenn man mit den eigenen Werbungskosten mehr Kosten zusammenbringt, kann man diese Mehrkosten von den Einnahmen abziehen. Wenn Du also viele Fahrtkosten (und hohe) hast, dann kannst Du sicher Steuern sparen. Bei den Arbeitstagen gilt eine Regelung von 224 Arbeitstagen, ich fürchte man kann nicht mehr angeben.

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Ich finde, daß Ihr eine tolle Idee habt, ich finde es schön, daß Ihr Kinder in Not unterstützen wollt. Ihr solltet Eure Spendenidee schriftlich niederlegen, Flyer oder ähnliches drucken und damit zu Firmen oder evtl. wohlhabenden Personen gehen und sie um Mithilfe bei Eurem Spendenobjekt bitten. Ihr könntet auch - wenn Ihr bestimmte Fähigkeiten habt (singen, Akrobatik, Sport) in der Fußgängerzone auftreten und durch Eure Aktionen Spenden eintreiben, Eure Aktionen solltet Ihr bei der Stadtverwaltung anmelden. Ich drücke Euch die Daumen.

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Hallo Dennis, es ist nicht Aufgabe des Staates jungen Studierenden das Zusammenwohnen -sorgenfrei - zu ermöglichen. Da bei Dir der Bafög-Antrag abgelehnt wurde, ist dies ein klares Zeichen, daß Dich Deine Eltern unterstützen können. Evtl. könnte Ihr - in Absprache mit den Eltern - noch das Kindergeld bekommen. Aber ich würde Euch raten, einfach einen Nebenjob zu suchen, wie es schon viele Studierende vor Euch getan haben. Evtl. könntet Ihr noch Wohngeld beantragen.

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Wenn man 1000 Euro verdient, zahlt man darauf die Beiträge und die Steuern, verdient man 2000 Euro zahlt man darauf die Abgaben. Mit der Rente ist es wohl so genauso, hat man zwei Renten muß man auch 2 x zahlen.

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Na ja Goldman, Arbeitslosengeld II wird von Steuergeldern bezahlt und da kannst Du schlecht auf Deine Rechte aus einer Erbschaft verzichten. Ich glaub, da wirst Du Ärger mit dem Jobcenter bekommen, Du kannst Dich auf Kosten des Steuerzahlers auf Dein Erbe verzichten.

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Citygirl, ein Kredit steht niemanden zu, es ist eine Entscheidung der Bank, ob sie Euch für seriös genug hält, ob die Sicherheiten reichen und ob Ihr die Rückzahlung leisten könnt. Da Ihr keinerlei Rücklagen habt, läuft es auf eine 100%-Finanzierung raus, das mögen die Banken nicht so gerne. Man muß auch bedenken, wenn Ihr jetzt schon nix zurücklegen konntet, wie wollt Ihr dann den Kredit zurückzahlen. Wenn ich raten darf, spart ein paar Jahre, macht vielleicht auch einen Bausparvertrag, schaut, daß Ihr 20 % des Kaufpreises anspart, dann sieht es sicher besser aus. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihr eine volle Finanzierung bedienen könnt, grade wenn dann noch ein Kind kommt und ein Gehalt ausfallen würde.

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Also ich kenne das von früher, als ich noch gesetzlich versichert war, da hat die AOK immer wieder mal angefragt, ob ich auch Einnahmen aus Selbständigkeit habe und sie hat auch nach Einnahmen meiner damals mitversicherten Ehefrau gefragt, nach Nebenjobs aber auch nach Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, wenn die Frau zu viel verdienst, müßte sie wohl selber Krankenkassenbeiträge zahlen. Denk Dir also nix.

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Das ist die Teilkaskoversicherung, aber Du solltest auch Zeitungsausschnitte von dem Hagelunglück sammeln, da es oft nur in sehr eng begrenzten Gegenden hagelt, als Nachweis gegenüber der Kfz-Versicherung.

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Keine Sorge für Wiesenblumen muß man nicht zahlen, es sei denn es wäre so ein Feld gewesen, wo extra Blumen zum Verkauf angepflanzt werden, da steht aber meist eine Kasse rum, wo man das Blumengeld einwerfen kann.

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Als ich damals einen Bausparvertrag hatte, war das so: wenn man das Bauspardarlehen nimmt, dann muß man den Kredit für Zwecke der Wohnung verwenden, also entweder Baugrund kaufen, Wohnung kaufen, Haus kaufen, Wintergarten anbauen usw. Wenn man nur das Ersparte verwendet und das Darlehen nicht nimmt, kann man das Geld ausgeben für was man möchte.

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Ah, da kann ich Dir helfen, mach einfach bei der Gemeinde eine Kontenklärung, nimmt Deine Studienzeugnisse (evtl. auch das vom Gymnasium) mit und fülle die Fragebogen aus, dann erscheint die Zeit im neuen Versicherungsverlauf der Rentenanstalt. ABER ich fürchte, die Zeiten werden nicht mehr so viel helfen, da sie lt. neuem Gesetz nicht mehr zur Steigerung der Rente zählen. Aber ich glaub sie zählen noch zur Wartezeit mit.

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Denke, Du kannst den gebrauchten PC sicher auch beim Finanzamt abschreiben, aber eben mit weniger Betrag, da der Gebraucht-PC eben weniger gekostet hat.

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Also ich würde sagen, Du kannst die Kosten weiterhin abschreiben, aber in dem Verhältnis wie Du selbständig bist, also zu 50 Prozent.

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Beim alten Arbeitgeber konnte ich maximal 3 Arbeitstage ohne Krankmeldung Daheim bleiben, am 4. mußte ich - falls ich noch länger krank war - eine Krankmeldung vom Arzt vorlegen. Ich weiß aber, daß der Arbeitgeber - bei Verdacht von "Krankmachen" eine Attestpflicht aussprechen kann, dann muß der Mitarbeiter schon am 1. Tag der Krankheim eine Krankschreibung vorlegen.

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