Hallo,

ich habe einmal in die Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung geguckt und dort folgendes gefunden:

Für den Besuch einer Bundeswehrfachschule oder einer nicht bundeswehreigenen Ausbildungsstätte können Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn es sich um Maßnahmen der Berufsförderung nach Ablauf der Dienstzeit handelt.

Diese Voraussetzung scheint bei Ihnen erfüllt zu sein.

Weiterhin schreibt die Rentenversicherung, dass "der „allgemeinberufliche Unterricht“ an Bundeswehrfachschulen als Schulausbildung zu werten ist. Die sogenannte „Fachausbildung“ an sonstigen Ausbildungsstätten ist bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Fachschul- oder Hochschulausbildung."

Bei Ihnen wird es sich vermutlich um den allgemeinberuflichen Unterricht handeln, sodass in Ihrem Rentenkonto nur eine Schulzeit, und keine rentensteigernde Fachschulzeit berücksichtigt wird.

Viele Grüße

Rentenfuchs 

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