Hier gibt es einen kostengünstigeren und weniger arbeitsaufwändigen Weg: Du kannst anregen, eine UG wegen Vermögenslosigkeit löschen zu lassen. Mach das über einen Anwalt. Der erstellt ein Schreiben und es wird dann von Amts wegen gemacht.

Es funktioniert, wenn kein Vermögen vorhanden ist - dann Liquidation - und keine Schulden bestehen - dann Insolvenzantrag.

Google einfach: UG löschen Vermögenslosigkeit

...zur Antwort

Der rechtlich saubere Weg ist aber hier, den Wagen als Sacheinlage bei Gründung der GmbH einzubringen. Der Buchwert/Abschreibungen sind meines Erachtens unwichtig, weil der Wagen nach seinem Verkehrswert/Verkaufswert bewertet wird.

...zur Antwort

Hallo, wenn du die 25000 € Einlage schon hast, würde ich spontan zur GmbH raten. 

Denn sie ist eine der UG gegenüber vorzugswürdige Gesellschaftsform - wenn man das Geld schon hat. 

Außerdem wirst du offensichtlich mit vielen Kunden zu tun haben, die dich noch nicht kennen. Für die ist eine GmbH dann besser. 

Schau mal hier: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-gruendung/

...zur Antwort

Hallo! Ihr solltet das Gewerbe anmelden, denn die Anmeldung wird nicht "von Amts wegen" nachgeholt. 

Konsequenz bislan: Ihr seid ohne Gewerbe gewerblich tätig geworden, habt u. U. keine Gewerbesteuer bezahlt, Ordnungswidrigkeit = höchstens Ordnungsgeld. Ihr seid quasi ohne Erlaubnis gewerblich aufgetreten.

Kein Weltuntergang, aber sollte auch schnell beseitigt werden.

...zur Antwort

Hallo! Du bist meines Erachtens nicht verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Aber ich würde es dennoch machen, wenn du einen Verlustvortrag hast - das heißt, wenn du am Ende des Jahres so viele Verluste hast, dass diese deinen Gewinn "aufzehren". Wird bei dir aber wahrscheinlich nicht der Fall sein..

...zur Antwort