Hier gibt es einen kostengünstigeren und weniger arbeitsaufwändigen Weg: Du kannst anregen, eine UG wegen Vermögenslosigkeit löschen zu lassen. Mach das über einen Anwalt. Der erstellt ein Schreiben und es wird dann von Amts wegen gemacht.

Es funktioniert, wenn kein Vermögen vorhanden ist - dann Liquidation - und keine Schulden bestehen - dann Insolvenzantrag.

Google einfach: UG löschen Vermögenslosigkeit

...zur Antwort

Hallo! Du bist meines Erachtens nicht verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Aber ich würde es dennoch machen, wenn du einen Verlustvortrag hast - das heißt, wenn du am Ende des Jahres so viele Verluste hast, dass diese deinen Gewinn "aufzehren". Wird bei dir aber wahrscheinlich nicht der Fall sein..

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.