Der Nachbar hat ja seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt, wenn er geräumt und gestreut hat. Nicht jeder Sturz löst einen Schadensersatzanspruch aus. Erforderlich ist, dass eine Pflichtverletzung kausal für die Verletzung ist. Trägt man falsches Schuhwerk, hat man schlicht Pech gehabt.

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Ja das ist möglich, zumindest bei der Barclay Bank. Allerdings musst du dann relativ hohe Zinsen zahlen.

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In diesen Fällen kann ein Pflichtteil entzogen werden:

§ 2333 Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings

Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1.
wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, 2.
wenn der Abkömmling sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten des Erblassers schuldig macht, im Falle der Misshandlung des Ehegatten jedoch nur, wenn der Abkömmling von diesem abstammt, 3.
wenn der Abkömmling sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig macht, 4.
wenn der Abkömmling die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt, 5.
wenn der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt.

Also Alkohol- und Drogenmissbrauch reichen wohl nicht aus. Es heisst schließlich auch "Pflichtteil".

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