Mittlerweile gibt es eine gute Möglichkeit, sich gegen Beitragserhöhungen zu wehren. Das Landgericht Potsdam hat in einer Berufungsentscheidung den Krankenversicherer verurteilt, die Beitragserhöhungen der letzten 10 Jahre zurückzuzahlen. In dem Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass der Treuhänder, der nach dem Gesetz der Erhöhung zustimmen muss, garnicht unabhängig war. Das macht dann die gesamte Erhöhung rechtswidrig und die Erhöhung kann zurückgefordert werden.

Wir bereiten gerade Klagen gegen mehrere Krankenversicherer vor.

C. Dawood

Rechtsanwalt

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Also kündigen geht in der Regel jederzeit, allerdings mit den üblichen Abzügen. Welcher Betrag zur Auszahlung kommt, lässt sich in der Regel von der Versicherung abfragen.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit den Widerspruch zu prüfen. Das hängt davon ab, ob die Widerspruchsbelehrung wirksam war. Dann sollte man vorher auch prüfen, welchen Kurs die hinterlegten Aktienfonds momentan haben. Davon hängt die Höhe des Anspruchs nach erfolgreichem Widerspruch ab.

Dazu kann man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen ausgewiesen spezialisierten Anwalt für solche Ansprüche kontaktieren. Oder mich (absoluter Spezialist bei dem Thema) unter dawood@kanzleidawood.de

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Hi

in den allgemeinen Bedingungen nachschauen, ob immer noch eine Kapitalauszahlung möglich ist.

Ansonsten empfehle ich den Widerspruch nach dem damaligen § 5a VVG. Wenn das erfolgreich ist, gibts das ganze Geld sofort zurück. Voraussetzung ist natürlich, dass die Belehrung falsch ist.

Empfehlung wäre zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu gehen. Gerne auch mir eine Email schicken unter dawood@kanzleidawood.de. Eine erste Empfehlung kann ich kostenlos machen.

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Ich bin Rechtsanwalt und vertrete dutzende von geschädigten Zertifikate-Anleger. Generell ist ein Mißtrauen gegenüber dieser Anlageform angebracht. Vor allem als Laie: Finger weg. Dawood

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Man sollte nur investieren, wenn man sich in dem Bereich wirklich gut auskennt. Ansonsten würde ich raten Finger weg. Infos zu der aktuellen Krise: http://www.news4press.com/Meldung_501239.html

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Auch ich kann die Schwierigkeiten von vielen Schiffsfonds momentan bestätigen. Siehe: http://www.news4press.com/Meldung_501239.html

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In jedem Fall sollte man sich darüber klar sein, dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds immer eine Unternehmensbeteiligung ist. Das bedeutet, es gibt immer das Risiko das das eingesetzte Geld futsch ist wenn der Fonds pleite geht. Es gibt sogar Fälle, in denen man darüber hinaus haftet - sogenannte Nachschusspflichten. Das ist gerade bei einigen Schiffsfonds der Fall, die saniert werden müssen oder pleite gehen. Dawood Rechtsanwalt

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Generell ist es so, dass mit einer Bank ein Beratungsvertrag zustande kommt - und zwar in jedem Fall alleine durch ein Beratungsgespräch (es muss also kein schriftlicher Beratungsvertrag abeschlossen worden sein). Im Rahmen dieses Beratungsvertrages muss die Bank etwas passendes empfehlen. Die Anlage darf also noch so risikoreich sein, wie es auch zur Risikoeinstellung des Anlegers passt.

Die zweite große Pflicht der Bank ist den Anleger über die Chancen und Risiken der Anlage aufzuklären. Unterlässt dies die Bank oder empfiehlt sie das falsche, sind Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Bank gegeben. Wie groß die Chancen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dazu am besten zu einem spezialisierten RA gehen, der kann entweder unverbindlich oder für überschaubares Geld (ERstberatungsgebühr bis 180 €) eine erste Einschätzugn geben.

Dawood Rechtsanwalt Werbung durch Support gelöscht

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