Eigentlich würdest Du ja nicht nachsenden, sondern sogar vorsenden. Den deine Email wird mit Sicherheit schneller als die Post sein ! Gruß
Hallo Max oder Moritz oder wie auch immer,
meiner Meinung nach kommt es darauf an, was der Grund für das "Upgrade" war. Wenn sowieso kein Analog mehr funktionieren würde, dann musst Du bezahlen. Quasi, wenn es notwendig ist um überhaupt was zu empfangen. Wenn aber Analog weiterhin funktioniert und es nur ein "upgrade" war aus Lust und Laune, dann eben nicht.
Ich weis nicht wirklich wann genau mit Analog vorbei sein wird, aber glaube gelesen zu haben ab dem 1.1.2013. Dass heißt, spätestens dann muss das "Upgrade" stattfinden und es ist dann Notwendig und der Vermieter kann zu recht mehr Entgelt verlangen.
Hoffe die Sichtweise hilft..
Hallo lieber UrwaldIngo,
ich gib Dir eine ernste Antwort auf die erste Zeile deiner Frage.
Apple Aktien zu kaufen ist nie verkehrt, nichts desto trotzt ist es eine Aktie und den Marktschwankungen ausgesetzt.
Zum Rest: Ob (laut deiner Aussage) die Tatsache, dass Kinder ihre Nieren verkaufen um sich ein iPad zu kaufen, gut für den Aktienkurs ist, mag ich SEHR STARK bezweifeln. Der Rest bekommt gleiche Note.
Hallo Max,
Guck mal hier: http://www.laser-line.de/news/vertraege-per-e-mail.html
So wie es ausschaut, hast Du einen Auftrag erteilt (Zitat: Ich bat den Lieferant per email, den schon zum Todestag meines Vaters gekündigten Vertrag, auf mich zu überschreiben). Dann wurde Dir dies bestätigt (Zitat: Dann wurde mir per email mitgeteilt, daß der Vertrag auf mich übertragen wurde)
Die sind nicht in der Bring-pflicht. Du hast dich in keinster weise darum bemüht, auch nur eine Information zu erhalten, bzgl. dieses Vertrages (Zitat: Also dachte ich, es wäre gut diesen zu übernehmen) und erteilst einen Auftrag. Die Vertragspartei geht natürlich davon aus, Du bist mit den Konditionen und AGB´s einverstanden (Du hast ja vorher nach nichts gefragt) und schreibt, laut deinem Auftrag den Vertrag um. Das war es. Da gibt es nichts mehr und nicht weniger. Der Vertrag läuft jetzt auf Dich und Du hast den zu erfüllen, samt Lasten natürlich. Aber ich bin kein Anwalt !!!
Ich weis nicht mehr wehr das war, aber der Spruch war gut. Zitat: Meine Glaskugel ist noch nicht zurück aus der Wartung!
Hallo lieber Baris,
du hast Dir da ein ganz großes Ziel gesetzt. Mein Tipp: Kleinere Ziele setzten, die nicht so in weiter Ferne sind. Folge: du bekommst öfter ein Erfolgserlebnis und das wiederum gibt neue Motivation. Als erstes kleines Ziel fällt mir jetzt spontan das hier ein.
Öffne ein Browser und gebe in der Adresszeile folgendes ein: http://www.google.de. Auf der sich dann geöffneten Seite, einfach deine oben aufgezählten Begriffe eingeben und, jetzt aufpassen, lesen! Folge: Regt das Gehirn an und es ist ein erster wichtiger Schritt: Überhaupt was tun. Wenn Du dieses Ziel erreicht hast, wirst Du A) Schlauer sein als jetzt, B) Du kannst ein Erfolg verbuchen und C) ein neues Ziel setzten, mit der DANN vorhandenen neuen Information.
Viel Erfolg
Nein, die Finanztransaktionssteuer kommt ganz bestimmt.
"Ich freue mich auch, das alle vier heute sagen können, wir unterstützen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer", sagte Merkel. Die Finanzmärkte seien noch nicht ausreichend beteiligt.
Zuvor hatte sich beim Treffen der EU-Finanzminister in Luxemburg abgezeichnet, dass die für die Einführung der Finanztransaktionssteuer nötige Anzahl von neun Vorreitern zustande kommen könnte. Neben Deutschland wollen auch Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Portugal, Slowenien, Griechenland und Zypern mitmachen.
Neben Deutschland wollen auch Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Portugal, Slowenien, Griechenland und Zypern mitmachen.
Am besten die Rosa-Rote-Brille abnehmen, schlucken, tief durchatmen und nach einer Lösung für die Zukunft suchen.
Du hast es selbst gesagt. Deine Bank wirbt für Ihre App. Du wirst auch davon in Kentnis gesetzt, dass diese App kostenpflichtig ist. Nun hast du die Qual der Wahl !!!
Da kannst Du mit genau so viel Erfolg auch auf das Unternehmen setzten, dass als erstes die Pille gegen Krebs auf dem Markt bringt. Wenn Du triffst, Sehr Gut ! Aber wie wahrscheinlich ist das?
Die müssen mit Post Ident arbeiten, da führt kein Weg daran vorbei.
In Bulgarien war früher der $ immer inoffizielles Zahlungsmittel und Heute ist es der $ und der €, da auch der Bulgarische Lewa an den € gekoppelt ist, wie man vor ein halbes jahr den Franken an den € koppelte. Kontoführung zusätzlich in $ und € ist auch fast die Regel.
Ich finde auch dass dies nur Gerecht ist. Ich lebe seit nun 11 Jahren in einem Touristen-Urlaubs-Ort und zahle dementsprechend auch durchweg Touristen-Preise. Da kann man doch ruhig erwarten hier und da mal etwas günstiger wegzukommen. Ach so, ich bin in Europa, Spanien, Mallorca...
Notar
Als kleiner Junge wurde mir beigebracht, entweder bist wirst Du ein Cop oder ein Verbrecher. Aber jetzt frag ich nur: Wenn Du in ein Revolverlaufes guckst, wo ist dann der Unterschied?
Heute hatte ich eigentlich einen Termin beim Amt aber nicht bei meinem Vermittler sondern bei einem anderen Amt das sich ausschließlich um Leute kümmert die eine abgeschlossene Ausbildung haben. Also sowas wie ein privater Vermittler.
Ja was denn jetzt. Wie kann ein privater Vermittler dein Hartz4 sperren? War evtl. dieser Termin mit einer Gebühr versehen (bei diesem Privater Vermittler) und hat auch dieses "Amt" deshalb so auf den Termin bestanden ?
Ansonsten macht die Frage wenig Sinn. Für mich !
Ich an deiner Stelle würde den Ukash-Voucher einfach mit ein bisschen Verlust, an jemand der was damit kaufen kann, gegen Bares abtreten. Wenn es ein 100€ Voucher sind z.b. für 90€ oder ähnliches (Verhandlungssache) verlangen und gut ist. Der Andere freut sich über das ersparte und Du dass Du Bares bekommst.
Hallo Yve,
Wohngeld ist eine vorrangige Leistung (§ 12a SGB II). Der § 12a SGB II wurde zum 01.01.2009 eingeführt - mit der Überarbeitung des Wohngeldgesetzes. Nur wenn das Wohngeld niedriger als das ALG II ausfällt, kann man weiterhin ALG II beziehen. Andersherum kann man sich aber auch statt des ALG II für ein geringeres Wohngeld entscheiden.
Sollte durch den Wohngeldbezug und das Wegfallen von ALG II eine freiwillige Krankenversicherung (KV) nötig sein, deren Kosten nicht durch ein entsprechend hohes Wohngeld abgefedert werden, dann würde man ja wieder unter die Bedürftigkeit fallen und Anspruch auf ergänzendes ALG II haben. Man kann beim SGB-II-Träger einen Zuschuss zu den KV/PV-Beiträgen beantragen. Geregelt ist der Zuschuss in § 26 SGB II, speziell § 26 Abs. 3 S. 2 SGB II.
Wenn Du persönlich Schuldnerin bist, und die von Immos wissen, wo Du als Eigentümerin eingetragen bist, dann ja... Nur fraglich warum wenn die GmbH Schulden hat, Du persönlich diese begleichen sollst (Wie Enno auch erwähnt).