Verkäufer lebt in Amerika grundstück ist in Deutschland

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ich würde sagen: Notar in den USA für die Richtigkeit des Dokumentes an der "Quelle" (also den USA), hier Übersetzung über einen anerkannten Übersetzer, dann Notar hier.

Das Konsulat in den USA kann die Funktion des Notares hier teils übernehmen.

Der Notar hier kann nicht die Richtigkeit des Dokumentes hier bestätigen, wenn es an der Quelle schon nicht bestätigt ist - also in den USA.

Wie der Verkäufer jedoch nachweisen kann, dass es sich um seinen Neffen handelt, ist wohl eher das Problem.


Egal wie du es machst... Letztendlich wird der Notar, der den Verkauf notariell beglaubigt, diese Frage beantworten. Er muss die Dokumente anerkennen. Und jeder Prozess hat seine Eigenheiten. Eine Zeugnisanerkennung ist kein Verkauf eines Grundstückes. Und damit haben die Behörden Auflagen. Auch das mit der Übersetzung ist ein Aspekt, der viele Prozesse zum Scheitern bringt.

Damit: der Notar für den Verkauf ist der Boss. Er wird eine Liste von Dokumenten einfordern.