Entschuldige die Berechnung verstehe ich nicht so ganz.

Wohnsitz in DE richtig, aber Grenzübergänger.

Vermietungsobjekt in DE. Gehen wir mal wirklich von 30.000 Euro Gehalt in Luxembourg aus und 6000 Euro Gewinn also Überschuss aus Vermietung in DE.

Im Normalfall müsste es ja nach Doppelbesteuerungseinkommen das Gehalt in L ermittelt werden.

Aber durch die Mieteinnahmen wie wird das jetzt gemacht=?

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Sind die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung in diesem Fall gegeben?

Ich bewohne derzeit eine Zweitwohnung, worüber ich täglich in zumutbare weise meinen Arbeitsplatz erreichen kann. Die Zweitwohnung hatte ich bereits zu Studienzeiten angemietet, da war der Grund ganz klar, dass ich die Uni schnellstmöglich erreichen möchte. Nach dem Studium habe ich die Zweitwohnung beibehalten. Die Frage ist, aufgrund der Erstgründung eines Dienstverhältnisses, wäre damit allein die "berufliche Veranlassung" begründet? - weiterhin erfülle ich die tatbestandlichen Voraussetzungen wie z.B das mindestens mehr als 10 % Kostenbeteiligung beim Hauptwohnsitz anfällt, da ich dort im Elternhaus eine Einliegerwohnung bewohne, also einen eigenen Haustand führe.

Die Vereinfachungsregel, dass ich mit der Zweitwohnung von den Kilometer her einen gewichtigen Vorteil erlange, kann ich soweit nicht bestätigen, da ich mit der Zweitwohnung eventuell ein Vorteil von 10 km näher zur Arbeitsstelle erreiche.

Nach etwas Recherche konnte ich entdecken, dass der BFH bereits mehrmals entschieden hat, dass eine Zweitwohnung auch außerhalb über Landes- und Gemeindegrenzen liegen darf, solange man von dort die Arbeitsstätte täglich erreichen kann.

Die Frage ist, vom Grunde nach erfülle ich die Voraussetzungen die Kosten abzusetzen, aber ich habe jetzt kein großes Argument zu sagen ich erreiche damit einen großen Vorteil, durch Kilometer oder eine viel besseren Verkehrslage.

Oder ist der Vorteil im Grunde egal, solange ich die Voraussetzungen erfülle?

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Ja, das ist halt das Problem, ich finde hierzu keine guten Argumente. Rein von den "Regeln" sag ich mal erfülle ich die Voraussetzungen begünstigt durch die Urteile. Aber da ist immer die Sache, ob diese "allgemeinen Auslegungen" genügen. Und ja, ein erster Hausstand ist mein Lebensmittelpunkt, ich bin dort geboren und aufgewachsen, habe meinen Freundes- und Bekanntenkreis dort. Und bin nahezu jedes Wochenende in meiner Heimat. Von daher würde ich die Frage bzgl. des Lebensmittelpunktes bejahen.

Klärt natürlich noch nicht die Frage, ob die Doppelte Haushaltsführung dennoch durchgeht. Natürlich bin ich mir bewusst, dass ein Argument wie "Der hat studiert und behielt seine Wohnung aufgrund der beruflichen Veranlassung" wohl nichts zählt.

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Das ist auch die Sache, mündliche Verträge sind nicht verboten und einen Hauswart zu beauftragen, soll es auch im engen Familenkreis sein, sollte ja auch steuerrechtlich kein Problem sein, von daher sehe ich Schwarzarbeit etwas weit her geholt.

Kurzgefasst, ein monatlichen fixen Betrag als Hauswart.

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Vielleicht um nochmal zu diesem Nießbrauchrecht einzugehen?

Gehen wir folgendem Fall aus:

Ich übertrage einer Person 50 % Nießbrauch eines Hauses. Ich und die Person, welches das Nießbrauchrecht besitzt sind unter der Einstimmung das Haus zu vermieten und teilen die Mietkosten.

Weiterhin ist jetzt wichtig zu wissen, ist die Teilung der Mieteinnahmen bei einer Person, welcher man 50 % Nießbrauch eingesteht verpflichtend oder nur eine Kulanz des Haupteigentümers?

Des Weiteren, kann die Person mit Nießbrauch (früher oder später) auch einräumen, dass Haus einfach zu beziehen und die Vermietung außer Kraft setzen? - ohne zwangsläufig die Einverständniserklärung des Haupteigentümers zu besitzen.

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Also gehen wir mal von einem Objekt von 120 m² aus. Vom Zeitwert her, kann man von 100.000-120.000€ ausgehen.

Kaufpreis: 70.000€

Ich hafte 100 % mit meinem persönlichen Vermögen zurzeit + ein eingetragener Bürgen. Das ist auch soweit alles notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.

Das Problem ist, das Haus ist zurzeit in Vermietung und somit kann ich auch ohne Probleme das Darlehen bedienen + kann ich monatlich ein kleines Plus von den Einnahmen erzielen.

Jedoch benötige ich das Haus an sich nicht und möchte gerne Anteile verkaufen (Anteile leihen geht vermutlich nicht, nehme ich an?).

Deshalb die Frage, wie man sowas am Besten regelt und nicht gerade immense Summen verursacht.

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