Das Rechenzentrum einer Bank ist meist ein zentraler Standort. Die Rechner laufen 7x24h und halten sich an die offziellen Bankfeiertage. Der 1.11. ist kein solcher Feiertag also wird auch gebucht. Sonst müssten die Banken die Überweisungen nach Filialen sortieren und versetzt buchen.

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Der nominale Wert der Grundschuld sagt nichts über den Wert aus. Die Grundschuld wird unabhängig von der konkreten Darlehnaufnahme eingetragen. Sie kann höher oder auch niedriger als der Verkehrswert sein.

Sie kann nach vollständiger Tilgung des Darlehn auch einfach im Grundbuch stehen bleiben und Jahre später für ein neues Darlehn wiederverwendet werden.

Die Beleihungshöhe bestimmt die Bank. Sie sagt Dir, wieviel Geld sie Dir geben möchte. Diese Summe richtet sich dann nach dem ermittelten Verkehrswert. Die Bank wird Dir aber nicht mehr Geld geben wollen als sie über eine eingetragene Grundschuld absichern kann.

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Er könnte weitere Informationen sammeln (Vermögen, weitere Kontoinhaber, eventuell Adressen,..). So vervollständigt er die "gestohlene" Identität. Je vollständiger, desto einfacher ist es für ihn sich als Deine Person auszugeben.

Er kann zum Beispiel damit Online-Geschäfte anschieben. Dabei werden dann oft Überweisungen auf Dein Konto getätigt, damit der Anbieter weiss, wo er später abbuchen kann. Dem "Dieb" reicht der Kontoauszug, um die Buchung zu sehen und sich im Portal des Dienstleister bestätigen zu lassen.

Je mehr Informationen vorliegen, je komplexer kann der Betrug angelegt werden. Da geht schon einiges. Mehr verrate ich aber nicht, um niemanden auf dumme Gedanken zu bringen.

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Die Banken sind verpflichtet, Dir regelmäßig einen Auszug zu schicken, wenn Du ihn nicht selbst abholst. Der Hintergrund ist, dass die Banken sicher gehen müssen, dass Du alle Abbuchungen zur Kenntnis genommen hast. Schließlich kann jeder, der Deine Kontonummer kennt auch Geld bei Dir abbuchen.

Die Einspruchsfrist für Lastschriften beträgt generell sechs Wochen. Innerhalb dieser Frist bekommst Du dann den sog. Zwangsauszug. Dieser ist fast immer kostenpflichtig.

Das kannst Du auch nicht abbestellen. Musst halt regelmäßig Auszüge holen.

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Grundsätzlich ist eine Sondertilgung für eine Bank ja von Nachteil. Ihr entgehen Zinsen. Andersherum reduziert jede Sondertilgung die Ausfallhöhe.

Bisher kann ich sagen, dass Sondertilgung fast immer angesprochen und verhandelt werden mussten. Zinsnachteile habe ich nicht kennengelernt.

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Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "Rechnung" eine Lastschrift meinst. Also jemand hat bei Dir falsch abgebucht.

Die harte Variante ist es, die fehlerhafte Lastschrift zurückzugeben. Da bekommt der Einreicher garkein Geld und noch eine Gebühr (i.d.R. 7,50 EUR) auf's Auge. Er wird sich dann ganz sicher bei Dir melden und fragen was los ist. Da kannst Du im erklären, dass er 7 Cent zu viel abgebucht hat und Du deshalb überhaupt nicht gezahlt hast. Dann bucht er nochmal den richtigen Betrag ab.

Du kannst aber auch mal direkt beim Einreicher anrufen. Vielleicht findet man ja am Telefon eine Lösung (Gutschrift auf dem Kundenkonto, Rücküberweisung,..).

Ob sich der Aufwand für 7 Cent lohnt, kannst nur Du entscheiden.

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Tagesgeldkonten sind in der Regel keine Zahlungsverkehrskonten - analog den Sparbüchern. Somit sind Transaktionen wie direkte Überweisungen zu Fremdkonten oder auch Scheckeinreichungen in der Regel nicht möglich. Dafür gibt es die Girokonten. Mit denen kann man fröhlich Geld durch die Lande schieben; ob Scheck oder per Überweisung ist egal.

Warum ist das so? Girokonten können beliebig bebucht werden. Die Bank muss also quasi permanent das Guthaben vorhalten. Daher fehlen die Möglichkeiten es gewinnbringend anzulegen. In der Folge sind die Zinsen lächerlich und meistens sogar die Gebühren höher als der Zinsertrag.

Tagesgelder bleiben einige Tage bei der Bank bevor sie überwiesen werden können. Sie kann also zumindest im Laufe eines Tages damit im Casino der Großbank ein bißchen zocken. Daher gibt es auch bessere Zinsen.

Merke: Hohe Liquidität = niedrige Verzinsung.

Gruß, Lars

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