Ich würde vorschlagen die untere Türhälfte (oder komplett) mit einer milchigen Folie zu bekleben. Damit ist die Tür besser sichtbar und die elendigen Fingerpatscher gibt es dann auch nicht mehr.

Fraglich ist vielmehr, wer für den Schaden der zerstörten Tür aufkommt. (Haftpflicht-)Schäden im Verkehr durch Kinder unter 5-7 Jahren sind nicht mal mit einer normale Haftpflichtversicherung gedeckt. HIer hat der Geschädigte Pech

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Kellerfensterschächte sind Vermietersache, da ein Mieter üblicherweise keinen direkten Zugriff darauf hat. Ähnliches gilt für Außenfassade, Dachrinne. Mit einer individual-vertraglichen Sonderabsprache über eine regelmäßig Reinung kann es anders sein.

Die Vorstellungen eines Vermieters von gereinigten Fenstern weichen idR. erheblich von dem gesetzlich verlangten Zustand ab.

Es heisst von groben Verunreinigngen befreit; davon wären Aufkleber, Bier/Colaflecken etc betroffen. Natürlich schafft ein blitzblankes Fenster eine gute Stimmung bei der Übergabe, die an anderer Stelle nützlich sein kann.

Wenn es sich allerdings um einen cholerischen Vermieter handelt, dem man eh nichts Recht machen kann, würd ich mich an mindest-gesetzlichen Vorgaben halten UND rechtzeitig in eine Miet-RSV abschließen (natürlich ohne SB).

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