Richtig, Inkassokosten können nicht umgelegt werden. Beauftrage einen Anwalt und du kannst es...! Aber zuvor:

Was steht denn in eurem Vertrag zur Rückzahlung? Spätestens bis.. oder nach einer Kündigungsfrist von ... Wenn nicht, dann würd ich den Vertrag per Einschreiben kündigen und die Rückzahlung zum xx.xx.xxxx fordern. Das Schreiben mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, eintüten und zusammen der Post übergeben.

Eine Woche nach Ablauf einen Mahnbescheid losschicken und wenn er widerspricht halt verklagen. Das kannst du mit nur mit einem Anwalt, weil der Streitwert wohl in die Zuständigkeit des LG fällt...

Zur Schadenminderung schreib mit einem

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Man kann alles verkaufen... Deine Schulden, sagen wir mal 100,-, verkaufen die für 70,-. Zumindest das haben die dann wieder in der Tasch. Die übrigen 30,- versucht das Inkasso bei dir einzutreiben.

Ob die 100,- nun berechtigt sind oder nicht, sei mal dahin gestellt.

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Ich würde vorschlagen die untere Türhälfte (oder komplett) mit einer milchigen Folie zu bekleben. Damit ist die Tür besser sichtbar und die elendigen Fingerpatscher gibt es dann auch nicht mehr.

Fraglich ist vielmehr, wer für den Schaden der zerstörten Tür aufkommt. (Haftpflicht-)Schäden im Verkehr durch Kinder unter 5-7 Jahren sind nicht mal mit einer normale Haftpflichtversicherung gedeckt. HIer hat der Geschädigte Pech

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Ist es nun ein verpfändetes Konto oder nicht? Ggf. Ersatzurkunde ausstellen lassen und eine Verlusterklärung aufgesetzen oder die Urkunde gerichtlich für ungültig erklären lassen (Aufgebotsverfahrens).

Verlusterklärung=nur bei kleineren Summen; Aufgebotsverfahren=bei größeren Summen. Ohne genaue Umstände zu kennen, ist es schwierig weiter richtig zu antworten:

Seit Juni 09 aus dem Mietvertrag raus bedeutet, dass Sie beide den alten Vertrag gekündigt haben und Vermieter dies schriftlich bestätigt hat?? Der Ex hat einen neuen MV??

Wenn ja ist der 1.MV beendet und Vermieter muss die Kaution bis Jahresende 2009 zurückzahlen, ggf. mit kleiner Sicherheit für ausstehende NK-Abrechnung. 14 Tage Frist setzen, Anwalt einschalten, Klagen (wenn keine Mängel bei der Übergabe festgestellt wurden)

Wenn nein wurden Sie als 2.Mieter entfernt und der alte Vertrag gg. den Vermieter bleibt gültig. Ergo kein Anspruch gg. Vermieter. Falls Sie nachweisen können (eig. Kontoauszug mit Überweisung auf Vermieterkonto), dass Sie einen Teil der Kaution gezahlt haben, würde ich dasselbe Prozedere gegen den Ex anstreben. Direkt aus dem Portemonnaie ist nichts nachweisbar. Mehr als den Ex regelmäßig damit zu nerven geht leider nicht.

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Im Rahmen einer individuellen Sondervereinbarung (keine Anlage vom MV, sondern unabhängiger Vertrag) läßt sich manches wirksam vereinbaren. Man sollte sich diesen VOR Unterschirft des zugrundeliegenden MV bestätigen lassen.

Soll doch der Mieter aus den englischen Rasen einen Kartoffelacker machen. Nur bei Überabe muss der alte ZUstand wieder hergestellt werden.

Umgekehrt hat der Mieter keinen Anspruch auf Ausgleich, wenn er einen japanischen Garten anlegt. Allerdings würde ich Ihnen allein aus Sicht der langfristigen Wertsteigerung empfehlen, einen angemessenen Anerkennungsbeitrag für die Mühe zu leisten. Damit verhindern Sie, dass -über NAcht vor der ÜBergabe- wieder ein KArtoffelacker blüht.

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Kellerfensterschächte sind Vermietersache, da ein Mieter üblicherweise keinen direkten Zugriff darauf hat. Ähnliches gilt für Außenfassade, Dachrinne. Mit einer individual-vertraglichen Sonderabsprache über eine regelmäßig Reinung kann es anders sein.

Die Vorstellungen eines Vermieters von gereinigten Fenstern weichen idR. erheblich von dem gesetzlich verlangten Zustand ab.

Es heisst von groben Verunreinigngen befreit; davon wären Aufkleber, Bier/Colaflecken etc betroffen. Natürlich schafft ein blitzblankes Fenster eine gute Stimmung bei der Übergabe, die an anderer Stelle nützlich sein kann.

Wenn es sich allerdings um einen cholerischen Vermieter handelt, dem man eh nichts Recht machen kann, würd ich mich an mindest-gesetzlichen Vorgaben halten UND rechtzeitig in eine Miet-RSV abschließen (natürlich ohne SB).

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Du hast den Vertrag innerhalb der 14 tägigen Frist widerrufen (hoffe schriftlich und mit Nachweis!!)

  1. jetzt schriftlich Widespruch einlegen (gegen Inkasso, Mahnbescheid; alles!)
  2. bist Du seit Feb umgezogen? Nicht dass das Paket an die alte Adresse ging oder den Nachbarn. Hat er es unterschlagen: Anzeige!
  3. Zustellnachweis vom Händler verlagen; wenn der unversichert per Päckchen geliefert hat, ist ein Nachweis nicht möglich. Die Sache ist erledigt, auch wenn die Inkasso-Petersburg das anders sieht.

Ein Anwalt brauchst Du nicht, evtl. kostet aber Nerven.

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@ Die Schufa betreibt nach eigenen Angaben KEIN Geo-Score, d.h. nur weil du im schlimmsten Viertel wohnst gibt es keine Abzüge.

Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, das häufige Umzüge gegenüber einer Vergleichsgruppe mit einem Negativmerkmal behaftet sind. Eine schlechte Schufa bedeutet das nicht, aber dein Score sinkt: Statt 95,5% beträgt deine Rückzahlungwahrscheinlichkeit dann z.B. nur noch 89%. Handyverträge gibt es trotzdem...

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