Richtig, Inkassokosten können nicht umgelegt werden. Beauftrage einen Anwalt und du kannst es...! Aber zuvor:
Was steht denn in eurem Vertrag zur Rückzahlung? Spätestens bis.. oder nach einer Kündigungsfrist von ... Wenn nicht, dann würd ich den Vertrag per Einschreiben kündigen und die Rückzahlung zum xx.xx.xxxx fordern. Das Schreiben mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, eintüten und zusammen der Post übergeben.
Eine Woche nach Ablauf einen Mahnbescheid losschicken und wenn er widerspricht halt verklagen. Das kannst du mit nur mit einem Anwalt, weil der Streitwert wohl in die Zuständigkeit des LG fällt...
Zur Schadenminderung schreib mit einem