Scope ist nicht nur in Europa ziemlich bekannt. Vielfach wird die Rating Agentur als europäisches Äquivalent zu den bekannten US-Agenturen Moodys und Standard & Poor’s und Fitch gesehen. Die Preise welche die Deutsche Finance Group von Scope erhält kann ich zwar nicht beurteilen. Scope als Agentur ist aber von Grund auf seriös. Hab da mal auf die schnelle eben den Artikel ausgegeraben 😊

 

https://www.welt.de/wirtschaft/article186953850/Ratingagenturen-Neue-Investoren-bei-Scope.html

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Binance gilt gemeinhin als seriöser Anbieter. Die Akzeptanz von Klarna ist dabei nicht zwangsläufig negativ zu sehen. So sind die Gebühren vieler Finanzabwickler maßgeblich für ihren Einsatz.

Näheres zu Binance: https://www.handelsblatt.com/vergleich/binance/

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Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen?

Guten Morgen!

Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen, wenn ich ihn:

  1. Nicht wirklich kenne, da nie Kontakt bestanden hat.
  2. das Erbe ausschlage, weil ich nichts als Schulden erben werde (ich weiß dabei mit Sicherheit nur von Unterhaltskosten die er nie an meine Mutter geleistet hatte und die der Staat eben gezahlt hatte.) Ich möchte eben nicht wissen, wie viele Schulden es noch gibt. Es gibt auf jeden fall noch mehr. Aber ich weiß eben nicht wie viele.
  3. Sein Bruder auch nicht mehr Leben sollte. Älterer Bruder (ca. 50 Jahre alt. Mein Vater ist Mitte/ Ende 40)

Ich habe keine Geschwister, die mit meinem Vater in Verbindung stehen (soweit ich jedenfalls weiß). Meine Oma und mein Opa leben beide nicht mehr. (seine Eltern) Im Prinzip hat er keine anderen Angehörigen mehr außer mir. (Und bald ein Enkel von dem er natürlich nichts weiß, er weiß ja nicht mal wann ich Geburtstag habe)

Mein Mann und ich sind Berufstätig mit ehr niederem bis mittlerem Einkommen. Zusammen noch unter 2.500 Euro zusammen.

Noch ist mein Vater zwar am leben, aber ich mache mir darüber schon Gedanken, weil so eine Beerdigung schon ganz schön ins Geld geht, selbst wenn es nur das Mindeste ist. (mehr würde ich auch nicht tun.) Ich wüsste eben gerne, ob ich dafür sparen soll, für den Fall DAS.

Und bevor ich meinen Anwalt damit befrage, frage ich erst einmal hier. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich damit etwas auskennt, oder Erfahrung hat.

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Wenn du das Erbe ausschlägst, entstehen dir deine Kosten.

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

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Im Prinzip ist Wealth Managment eingentlich eine gute Sache. Einen privaten Anlageberater zu haben, welcher sich um die vermehrung und verteilung des Vermögens kümmert ist bei größeren sehr ratsam. Gerade weil man selber nicht genug Zeit übrig hat. Dabei kommt es jedoch auch auf dich an, bzw. welchen Rahmen du deinen Anlagen innerhalb des Wealth Management gibst. Am besten würde ich hier auch mal die Tarife mit anderen Banken vergleichen. Erfahrungen solltest du am besten von anderen Kunden des Beraters holen. So können generelle Erfahrungen sehr stark unterschiedlich sein.

Und zum zweiten Teil. Ja, oftmals sind es leider immernoch Standart Lösungen. Gerade wenn man keinen motivierten berater hat, der aktiv nach Immo Möglichkeiten sucht.

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Das PSK-Auskehrungskonto ist ein separiertes Konto für alles, was über den Schutzbetrag hinausgeht, Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 1.400,-- EUR, der Pfändungsschutzbetrag liegt bei 1.200,--. Dann würden die pfändbaren 200,-- EUR auf das PSK-Auskehrungskonto (Pfändungsschutz-Auskehrungskonto) überwiesen. Sprich mit Deiner Bank, ob das Guthaben auf diesem Auskehrungskonto automatisch an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird oder ob Du dazu eine Überweisung einstellen musst. Verfügen kannst Du über die Beträge auf dem PSK-Auskehrungskonto jedenfalls nicht.

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Das Pflichtpraktikum während des Studiums hat besondere Vorgaben. Du hast Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, musst aber in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Bei Einnahmen über 470 Euro musst du dich zum Studientarif versichern.

Sozialversicherungspflicht besteht für dich nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Steuern musst du nur dann zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt.

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In der Regel gilt bei Endverbrauchern der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden. Die Verzollung liegt im Risikobereich des Käufers und nicht mehr beim Verkäufer, soweit ich das richtig weiß. Schäden durch die sog. Hohe Hand (=Zoll) könnten über Amtshaftungsansprüche gelten gemacht werden. Ohne Klage und Gerichtsverfahren gegen die Generalzolldirektion wird da vermutlich nichts passieren. 3500,- € könnten die Klage- und Gerichtskosten komplett kompensieren. Am besten Anwalt nehmen.

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50 prozent ist entsprechend schon sehr viel. Es gibt da auch andere "starke" Investoren. Würde sonst ersteinmal versuchen, ein kleines Kapital zu bekommen damit du ersteinmal sachen ralsieren kannst und dein Unternehmen vernünftig bewertet werden kann.

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Moin, die Höhe der prozentuellen Beteiligung ist hier oftmals abhängig von dem investierten Kapital. Wie sieht denn der Anspruch des Investoren aus? Bekommt dieser dann auch 50 prozent der Anteile?

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Hallo,

Voraussetzung für einen negativen Schufa-Eintrag ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Ich gehe auf Grundlage deiner Informationen davon aus, dass es ein solches Verfahren nicht gab, oder?

Wenn es das Verfahren nicht gab, hast du auch keinen negativen Schufa-Eintrag erhalten.

Viele Grüße

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Um eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt zu erwirken, musst du jedoch ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über deine Person nachweisen können. Z.B. beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange

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Ich hab mir nur kurz die Seite verbraucherhelfer.de angesehen und dahinter steckt - natürlich - ein Unternehmen mit Gewinnabsicht und nicht jemand, der anderen helfen möchte. Wenn Sie einen unabhängigen Rat suchen, dann wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Die gibt es in jeder größeren Stadt und dort bekommen Sie einen vernünftigen und unabhängigen Rat. Alle anderen ähnlichen Formulierungen kaschieren letztlich wieder nur Unternehmen, die Ihr Geld wollen, nicht Ihren Erfolg.

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Das ist auf jeden Fall eine gute Grundlage für Deine Zukunftspläne und auch eine gute Basis wenn Du vielleicht danach noch ein BWL-Studium anhängen möchtest. In jedem Falle lernst Du dabei genau das, was Du bei Deinen beschriebenen Plänen später brauchen wirst.

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Entsprechend wollte ich da nicht weiter drauf eingehen ;)

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Der Verkehrswert ist ja die Grundlage der Erbschaftssteuer. Wenn du eine Immobilie eerbst, muss das Finanzamt laut Bewertungsgesetz (BewG) die Höhe der Erbschaftssteuer ermitteln. Die Grundlage ist der sogenannte Verkehrswert: Das ist der aktuelle Wert, den die Immobilie am Tag der Wertermittlung hat.

Das Finanzamt, das am Wohnsitz des toten zuständig war, übernimmt die Bewertung der Immobilie. Grundlage hierfür ist die sogenannte GrBewV. Das Finanzamt nimmt die Wertermittlung mittels einfacher Standardverfahren vor. Die Werte sind dabei an den todestag gebunden.

Hierbei ist problematisch, dass die Schätzung des Finanzamts nicht auf präzisen Angaben und zu wenigen Fakten basieren, um den Verkehrswert der Immobilie präzise bestimmen zu können: So erfolgt die Bewertung in der Regel mittels typisierendem Vorgehen auf Basis ortsüblicher Schätzungen anhand des Bodenrichtwertes.

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Wie schon erwähnt wurde, bist Du in den deutschen Verzeichnissen nicht existent, so dass ein Konto inklusive eingeräumtem Dispo und Kreditkarte grundsätzlich nicht infrage kommen würde. Daher wäre mein Rat: Gehe persönlich zur Sparkasse oder Volksbank an Deinem Wohnort, eröffne ein normales Girokonto und erläutere beim Gespräch auch, dass Du aktuell aus Österreich zugezogen bist. Man wird Dir ein Konto eröffnen, allerdings wohl zunächst ohne die Möglichkeit der Überziehung und ohne eine Kreditkarte.

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Zu Nummer 1: CFD Geschäfte sind keine Termingeschäfte. So besitzen sie kein verfallsdatum.

Zu Nummer 2: Kursverluste können in dem Sinne steuerlich geltend gemacht werden, dass sie mit anderen kursgewinnen verrechnet werden können. Dies gilt aber nur bei einem Verkauf und dem resultierenden verlust. Bei einem Totalverlust deines Depots ist es nicht nötig diesen anzugeben.

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