Ja, dies gilt für alle Online-Marktplätze, vergleichbar mit eBay oder Amazon. Ohne Hinterlegung einer USt-ID Nr. kannst du auf eBay Kleinanzeigen nicht gewerblich verkaufen, da eBay das Konto in dem Fall für den Verkauf von Waren gar nicht freischalten oder aktivieren würde. Falls es schon aktiviert war, wird es deaktiviert, bis die USt-IdNr. hinterlegt wurde.

Abmahnungen drohen nicht. Wenn du eine USt-IdNr. erhalten hast, musst du diese aber auch im Impressum zwingend angeben. Hier könnten Abmahnungen möglich sein, falls sie fehlt.

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Den Betrag, den du von Google erhalten hast.

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Können kannst du schon, vermutlich wird Instant Gaming das nicht aktiv prüfen. Durch die bewusst falsche Angabe änderst dadurch aber den dir zu Last fallenden Steuersatz von 19% auf 0% und sparst gut Geld, aber naja, ob das seine Richtigkeit haben kann?

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Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig. Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, z.B. Verträge zu schließen oder zu kündigen.  

Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkten Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. 

Die Beweislast dafür, daß Geschäftsunfähigkeit vorlag, liegt allerdings bei dem, der den Einwand erhebt. Die Chancen stehen - realistisch betrachtet - also sehr schlecht und sind vor allem Dingen mit enormen Aufwand verbunden, dass es sich in den allermeisten Fällen kaum rentieren dürfte.

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Strenggenommen: Machst du das auf einen längeren Zeitraum mit Gewinnerzielungsabsicht, dann ja.

Nicht so strenggenommen: Das wird keinen jucken, weil bei den Beträgen sowieso 0,00 Steuern anfallen.

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Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

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Auch Juristen haben hervorragende Aussichten auf einen Beamtenstatus, wenn sie nach den Examen zum Staat gehen. Der Staat sucht händeringend nach guten Juristen, da würde ich mir keine Sorgen machen, dass du da zu kurz kommst. Generell ist man als Jurist auch nicht an eine einzige Ausbildungsstelle oder Behörde gebunden, sondern kann zumindest theoretisch frei entscheiden, welchen Weg man einschlagen möchte.

Meine Empfehlung wäre wegen den besseren Karrierechancen und höherem Verdienst Jura. Aber das ist nur eine Seite vom Blatt. Die andere ist, was dir lieber gefällt. Du kannst nebenbei an der Uni Jura „hören“, ohne als Student eingeschrieben zu sein. So kannst du ein Semester lang reinschnuppern, ob es dir wirklich gefällt, und dich danach vielleicht besser entscheiden. Auch Dipl. Finanzwirt hat sicherlich seine Vorteile, es kommt drauf an, worauf man mehr Wert legt und was für einen das richtige ist. Mach doch eine Pro-Kontra Liste für jeweils beide besuche, und gewichte deine Prioritäten, versuche anhand dessen abzuwägen.

Probieren geht über Studieren ;-)

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Die IP-Adresse führt zum Internetanschluss-Anbieter und über den zum Inhaber des Internetanschlusses. Wer genau im WLAN-Netzwerk welche Aktion ausgeführt hat, kann anhand der IP-Adresse nicht ermittelt werden.

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Natürlich kannst du Amazon verklagen.

Es wäre zunächst jedoch angebracht, Amazon offiziell eine Frist zu setzen, bis zu der die dir das Geld zurück überweisen müssen. Dies sollte in Schriftform geschehen, bestenfalls mittels Einschreiben. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, solltest du einen Anwalt einschalten, der sich um die weitere Durchsetzung kümmert.

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Du solltest diese draufschlagen, du bist auch dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen.

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