Auch die Provision m. E. gilt als Einnahme und wird angerechnet, so dass Du zum Hartz IV-Bezug 100 € (vom Nettoeinkommen) dazu verdienen darfst und alles darüber abgezogen wird.

Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/einkommen.html

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Der Unterhalt ist nicht als eine Art Taschengeld für das Kind anzusehen! Davon werden auch anteilig Miete, Strom, Lebensmittel etc. gezahlt, was in den meisten Fällen mehr ist als Unterhalt!

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Ja, er muss in jedem Fall zahlen, aber das Kind hat nur einen begrenzten Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss (höchstens 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr). Sollte das Kind keinen Anspruch mehr haben, kann die Kindsmutter den (auch anteiligen, fehlenden) Unterhalt per Anwalt einfordern und ihn ggf. anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

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Kannst Du bei z. B. bei der Sparkasse kein P-Konto eröffnen? Dies soll ein pfändungssicheres Konto sein und meines Wissens ist die Bank verpflichtet Dir ein (Guthaben-) Konto zu eröffnen.

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