Ich hab heute aktuell zu Untervermietung ein neues Urteil gelesen, es bezieht sich nicht direkt auf den Verkauf aber generell darum, was zu tun ist, wenn Untervermietung nicht mehr erwünscht ist, soweit ich weiß, übernimmt der neue Käufer ja mal grds. den bisherigen Mietvertrag, lies mehr hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-neues-bgh-urteil-was-bei-untervermietungen-zaehlt_id_3454314.html

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da du einen Wechsel der Arbeitsstelle mitteilen müsstest, würde ich auch die Neuaufnahme eines Jobs mitteilen, lieber eine Meldung zu viel als eine vergessen in dieser "heißen" Phase des Insolvenzverfahrens-mehr auch hier: http://www.insolvenzanwalt24.de/regelinsolvenz/wohlverhaltensphase/

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